Beiträge von cromini

    Hallo an alle,

    ich brauche dringend Hilfe bei der Lösung folgender Aufgabe:

    Bitte berechnen Sie den mittleren Nutzungsgrad des Scanners in Prozent, indem Sie von einer jährlichen Arbeitskapazität von 1.875 Stunden ausgehen. Welche bisher ungenutzte Kapazität der Ressource Scanner steht demnach für die Digitalisierung von Archivmaterial zur Verfügung?

    Vorgegeben sind folgende Daten:
    Der Scanner wird genutzt:
    16x/Monat 30 min
    12x/Monat 2 Std. und
    alle 2 Monate 8 Std

    Erstellt habe ich folgende Tabelle - jetzt komme ich aber nicht weiter

    Nutzung vorgegebene Zeit Zeit in min Zeit pro
    Monat
    Zeit im Jahr
    in min
    Zeit im Jahr
    in Std.
    jährliche Arbeitsplatzkapazität
    (vorgegeben)
    1.875 Std.
    16 mal pro Monat 30 min 16 x 30 min 480 min 5.760 min 96 Std.
    12 mal pro Monat 2 Std. 12 x 120 min 120 min 1.440 min 24 Std.
    alle 2 Monate (4 x jährlich) 8 Std. 4 x 480 min 1.920 min 32 Std.
    Gesamtzeit 9.120 min 152 Std.


    Muss ich jetzt noch die Stillstandzeiten pro Monat berechnen.

    Ich bin echt dankbar für jede Anregung/Hilfe

    Liebe Grüße
    Cromini

    Hallo Iska,

    ich habe die Aufgabe folgendermaßen gelöst:

    25.

    Kauf einer EDV-Anlage, Kaufpreis (KP) brutto

    96.667,-

    Es werden 3 % Skonto auf den KP gewährt.

    Nebenkosten der Anschaffung:

    Transportkosten, netto

    800,-

    Kosten für die Inbetriebnahme, netto

    1.166,-

    Wie hoch sind die zu bilanzierenden Anschaffungskosten?

    Kaufpreis (brutto)

    96.667,00

    116

    ./. USt 16 %

    13.333,38

    16

    83.333,62

    100

    ./. Skonto 3 %

    2.500,01

    3

    80.833,61

    97

    + Montagekosten

    1.166,00

    + Transportkosten

    800,00

    Anschaffungskosten

    82.799,61

    0860 Kommunikationsanlagen

    85299,62

    an

    4400 Verbindlichkeiten aus LL

    98947,56

    2600 Vorsteuer

    13647,94



    Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen :-))

    Viele Grüße
    Christina

    Hallo Heike,

    ich habe die Aufgabe folgendermaßen gelöst:

    Frau Maruska ist nach dem Handelsrecht und dem Steuerrecht buchführungsverpflichtet. Die Drogerie von Frau Maruska wird als sogenanntes Handelsgewerbe definiert (§ 1 Abs. 1 HGB), d. h. ein Handelsgewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichtetes Gewerbe erfordert. Des weiteren sind Handelsgeschäfte alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören (§ 343 HGB).

    Begründung:
    Handelsrecht:
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Laut den §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB sind alle Kaufleute buchführungspflichtig.
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Laut § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Aus der Buchführung müssen alle Geschäftsvorfälle sowie die Lage des Unternehmens (durch Zahlen der Bilanz-/Erfolgsrechnung oder verbal) ersichtlich sein


    Steuerrecht:
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Laut § 140 AO (Originäre Buchführungspflicht nach Steuerrecht) sind alle handelsrechtlichen Buchführungspflichten zur Führung von Büchern verpflichtet. Wer nach dem HGB bilanzieren muss, ist auch nach dem Steuerrecht dazu verpflichtet.
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Laut §141 AO auch wer nicht nach HGB Buch führen muss, kann bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte (Umsätze > 350.000 Euro, Gewinn aus Gewerbebetrieb > 30.000 Euro) zur Buchführung für steuerliche Zwecke verpflichtet werden
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Laut den § 238 Abs. 1 Kaufleute sind nach dem Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet, falls der Betrieb mindestens eine der Voraussetzungen nach § 141 Abs. AO (originäre steuerliche Buchführungspflicht) erfüllt.


    Frau Maruska erwirtschaftete einen Gewinn von 40.000 Euro in der Abrechnungsperiode, die Umsätze betrugen 340.000 Euro. Da es sich hier um ein gewerbliches Unternehmen handelt, ist sie zur Buchführung laut § 141 Abs. 1 AO verpflichtet.

    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Laut § 238 Abs. 1 HGB, § 145 Abs. 1 AO muss die Buchführung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen:
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Inventarisierung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden sowie Ermittlung des Erfolgs zu jedem Jahresabschluss.
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Erstellung von Kassenberichten über die täglichen Einnahmen und Ausgaben sowie Kassenbestand.
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Aufzeichnung sämtlicher Wareneingänge im Wareneingangsbuch
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Führung eines Geschäftstagebuches
    [FONT=&quot]-[FONT=&quot] [/FONT][/FONT]Aufzeichnung der unbaren Geschäfte (Forderungen und Verbindlichkeiten).

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Gruß
    Christina

    Hallo,
    ich sitze gerade am Heft BIL06 und komme mit der Aufgabe 2 nicht so
    richtig klar. Vielleicht kann mir jemand helfen? Das wäre supertoll:

    2. Der Kaufmann Erich Maurer, Berlin, hat durch Inventur folgende
    Werte ermittelt:

    Nr. Posten Inventurwert
    1 Grund und Boden bebaut 20.000,00 €
    2 Geschäftsbauten 100.000,00 €
    3 Bankguthaben 30.000,00 €
    4 Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.000,00 €
    5 Verbindlichkeiten aus LuL 60.000,00 €
    6 Kassenbestand 10.000,00 €
    7 Fuhrpark 20.000,00 €
    8 Warenbestand 80.000,00 €
    9 Forderungen aus LuL 40.000,00 €
    10 Maschinen 30.000,00 €
    11 Darlehensschulden 160.000,00 €
    12 Postbankguthaben 20.000,00 €
    13 Eigenkapital ?

    Erstellen Sie aus den angegebenen Werten eine systematisch gegliederte
    Bilanz des Kaufmanns Erich Maurer, Berlin, zum 31.12.2003!

    Ich weiß hier nicht wie die Summe des Eigenkapitals zustandekommt.

    Als Lösung habe ich errechnet:
    Aktiva ergibt einen Wert von 370.000 €
    Passiva ergibt einen Wert von 220.000 €

    Nehme ich als Eigenkapital einfach 150.000 €??

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar :-))

    Viele Grüße
    Christina