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    Hi Valeska,
    vielleicht können wir uns ja gegenseitig helfen.
    Die Gewerbesteuernachzahlung ist eine Rückstellung; die KfZ-Steuer muss in die ARAPs. Nun denke ich aber auch, dass die Gewerbesteuernachzahlung und die Kfz-Steuer auch in die 70 (Steuern) gehören.

    Ich habe Probleme mit der Auflösung der Pauschalwertberichtigung.

    Vielleicht können wir uns ja mal gegenseitig unsere Betriebsübersichten vorlegen und so gemeinsam unsere Fehler finden.

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