Schönen guten Tag zusammen!
Komme mit einer Übungsaufgabe aus der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre nicht klar.
Aufgabenstellung lautet wie folgt:
In einem Fertigungsunternehmen werden hochwertige Messgeräte hergestellt. Die Hertellkosten für insgesamt 100 Stück betragen exakt 124.000 €; es fallen Verwaltungsgemeinkosten in der Höhe von 6.000 € an (restliche Angaben vernachlässige ich, da nicht von Relevanz).
a) am 31.12. befinden sich noch 50 dieser Messgeräte im Fertigwarenlager.
Gefragt ist nach dem Bilanzansatz der Messgeräte in der Steuerbilanz für den Fall, dass der Unternehmer
aa) einen möglichst hohen Gewinn
ab) einen möglichst niedrigen Gewinn
ausweisen möchte.
Meine Ergenisse:
Unter der Prämisse von aa) sind 65.000 € für den Restbestand im Lager anzusetzen und unter ab) sind 62.000 € anzusetzen.
Aufgabenteil b)
Seit dem 01.10. werden 10 dieser Messgeräte in der eigenen Fertigung eingesetzt.
Die betriebsgewöhliche Nutzungsdauer der Messgeräte beträgt 16 Jahre.
Die Abschreibung erfolgt direkt.
Bestimme den Bilanzansatz der Messgeräte für den Fall, dass der Unternehmer
ba) einen möglichst hohen Gewinn
bb) einen möglichst geringen Gewinn
ausweischen möchte.
Im Aufgabenteil B liegt mein Problem:confused:, denn ich hab keine Vermutung, wie dort vorzugehen ist!
Die Bemerkung "die Abschreibung ist direkt vorzunehmen" verwirrt mich total.
Direkte Abschreibung z. B. doch nur bei Forderungsausfall.
Wäre verdammt nett:), wenn jemand sich die Mühe macht, die Ergebnisse von aa) und ab) zu kontrollieren sowie ba) und bb) korrekt zu beantworten, also in Zahlen und mit Begründung, wenn möglich.
Vielen Dank im Voraus! Hoffe auf diesem Wege Herr der Lag zu werden.
Liebe Grüße
Bastiaan!