Beiträge von Donald

    Study-Board ist eine tolle Einrichtung. Mit Struktur aufgezogen, und es gibt eine große Zahl von Nutzern.

    Die Anbieter der Studiengänge geben bestimmt Auskunft zu den Zulassungsbedingungen. Bei den neuen Bachelor-Studiengängen ist es tendenziell so, dass diese auch für qualifiziert Berufstätige ohne Abitur/FHR offen stehen. Oftmals genügt eine einschlägige Ausbildung und ein paar Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf. Aber gerade Wirtschaftsinformatik ist stark mathematiklastig. Das kann ein Problem sein, wenn Du nicht mindestens FHR hast.

    Der Untschied zwischen KLR und externer Buchführung liegt darin,
    dass die KoLei der Verbrauch und die Entstehung von Produktionsfaktoren erfassen soll, während die Finanzbuchführung sich mit rein monetären Werten befasst.

    Deshalb ist die Finanzbuchführung gesetzlich kodifiziert, während die Erstellung der KoLei einem Betrieb selbst überlassen ist.

    Die Handlungsvollmacht bezieht sich auf den vereinbarten Aufgabenkreis eines Angestellten, und wird quasi durch diesen ausgeformt. Der Auftrag aus §§ 662 ff BGB kann zu jedem rechtlich zulässigen Zweck vereinbart werden (es ist ein Vertrag!).

    Stellvertretung ist nach korrektem Fachsprachengebrauch das, was die §§ 164 ff BGB regeln. Nichts anderes. Es geht um die Regelung des Außenverhältnisses des Vertreters zu Dritten, um mit Wirkung für und gegen den Vertretenen rechtlich zu handeln.

    Das Problem des Auftrags oder anderem betrifft dagegen nur das Innenverhältnis. Keine Gängelung meinerseits, sondern ein rechtlicher Unterschied.

    Nur wenige werden sich die Mühe machen und darstellen, ob die Lösung richtig ist. Sinn Deines Studiums ist, das Entscheiden selbst zu lernen.

    Zu § 286 IV BGB ist zu sagen, dass mittels dieser Bestimmung Einreden gegen den Anspruch geltend gemacht werden können. Der Verzug ist eine Leistungsstörung und folglich nach allgemeinen Regeln können Tatsachen für eine Leistungsstörung sprechen, andere dagegen. Daher bedarf es auch einer Norm, um Einreden geltend machen zu können.

    Gruß
    Donald

    Ob Du nachschreiben kannst, solltest Du mit Deinem Prof. oder einem anderen Verantwortlichen erörtern.

    Die Umstellung beim Wechsel vom Gymnasium in ein Studium ist schon enorm.
    Wenn das Studium genau Dein Ding ist, sollte das auch mit einer Portion Selbstorganisation zu schaffen sein.

    Im Übrigen ist es nicht ungewöhnlich, dass die Noten im Studium im Vergleich zu denen aus der Schulzeit zu Anfang zurückbleiben.

    Die Wirtschaftlichkeit bietet vorrangig eine Hilfestellung bei der Ausgestaltung einer Zielsetzung. Orientiert man sich bei der Realisierung daran, arbeitet man schon wirtschaftlich.

    Sind Erlöse erzielt, ist die Wirtschaftlichkeit ein Kontrollmaßstab. Input/Output ist dann bestimmend für G+V.

    Die Fernschule IWW, die ihr Angebot in Kooperation mit der FernUni Hagen entwickelt, bietet neben einem grundlegenden BWL-Studiengang auch Studiengänge zur Spezialisierung an - zum Beispiel den Controlling-Betriebswirt (IWW). Falls Du Dich nach dem Studium weiterhin gerne mit Zahlen beschäftigst, wäre es einen Blick auf die Homepage wert.

    Ein Gewinn wäre es schließlich, wenn auch andere Personen, die sich mit Marketing beschäftigen oder sich dafür interessieren, sich hier einbringen würden.

    Ich meine, das Studium bei dem ils sollte dafür nicht Voraussetzung sein.

    Problematisch ist zunächst die Form des Darlehensvertrags. Verbraucherdarlehen sind grundsätzlich schriftlich zu schließen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus, § 492 BGB. Insbesondere ergeben sich Anforderungen für Antrag und Annahme. Rechtsfolge bei Verstoß: § 494 I BGB.
    Aber: Der Darlehensnehmer gibt schriftlich an, das Darlehen erhalten zu haben, § 494 II BGB!

    Solltest Du zum Ergebnis kommen, der Vertrag sei gültig, können die §§ 489, 490 BGB angedacht werden, die die Kündigung regeln.

    Für eine raschere Lösung kann auch § 495 BGB über das Widerrufsrecht einschlägig sein. Deine Ausführungen enthalten dafür aber keine Angaben.

    Eine Anfechtung wegen Irrtums erscheint nicht wirksam möglich, da allenfalls ein Motivirrtum vorliegen dürfte.

    Gruß
    Donald

    Die Berufsakademien haben bisher (28.02.2009) einen staatlichen Abschluss vergeben zum Diplom-Betriebswirt (BA) zum Beispiel. Das hat sich nun geändert (01.03.2009). Die Duale Hochschule, zu der sämtliche Berufsakademien verschmolzen wurden, vergeben jetzt den akademischen Grad eines Bachelors. Dieser steht dem Bachelor anderer Hochschulen in nichts nach.

    Gruß
    Donald

    Zur Klarstellung: Ich rede nicht den Abschluss als solchen schlecht, und es meldet sich zu dessen Erreichung auch eine große Anzahl ehrgeiziger Studenten an. Es kommt mir lediglich so vor, als seien die Bemühungen der sgd auf die Interessenten mit geringer Organisationsgabe ausgerichtet, um diesen Teil ebenfalls mitzunehmen. Der ehrgeizige Student wird bei der renommierten sgd ohnehin abschließen. Für diesen Teil wäre ein Marketing in anderer Form sinnvoller.

    Wie könnte der Studiengang verändert werden ? Nach ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit für ein Lehrheft ist es nicht notwendig, eine Klausur mit Benotung zu absolvieren. Nach diesem Zeitraum kann es nicht sein, dass man gleich Einser und Zweier bringt. Das halte ich für ausgeschlossen. Um die Note wird aber scheinbar ein riesiger Hype veranstaltet. Auf der Grundlage mehrer Hefte eine umfangreichere und anspruchsvollere Klausur (z. B. Eine pro Monat) zu stellen, ist schon möglich. Dadurch ließe sich auch genauer der derzeitige Leistungsstand des Studenten aufzeigen, was ihm auch Hinweise auf seine mögliche Verbesserung liefern könnte. Ob sich dadurch der derzeitige Notenschnitt halten lässt, bezweifle ich. Klar ist aber, dass nur der Student zur Weitergabe seiner bewerteten Lösungen animiert wird, der sich durch die bescheinigte Note in dem Irrtum befindet, schon ein Guter zu sein.

    Nach dem Verlauf des Themas ist es schon angebracht, sich die ein oder andere Frage zu stellen. Das zu erreichen ist auch die Absicht der Autoren, oder etwa nicht ?

    Natürlich darfst du eine andere Meinung dazu haben oder Bewertungen zu den Äußerungen anderer abgeben. Das Forum lebt schließlich von der Meinungsvielfalt.

    Ich halte es schon für möglich. Die FEB wird eine neue Vereinbarung mit dir schließen wollen. Die ursprüngliche Verlängerung, die frei war von zusätzlichen Kosten und dir weiterhin die Betreuung durch die Lehrkräfte sicherte, ist den Angaben nach ja abgelaufen.

    Innerhalb der neuen Vereinbarung wird es dann auch darum gehen, monatliche Entgelte an die FEB zu zahlen.