Ein Aspekt des Liebhabers der in seinen Augen einen Liebhaberwert rechtfertigt. Dies muss dem Konsumenten nicht bewusst sein. Dann ist das Marketing optimal.
Beiträge von Donald
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Mögliche weitere Gesichtspunke:
Formalisierung
Vereinheitlichung
Hilfestellung
Entlastung der ArbeitskräfteFür den Betrieb werden dadurch optimale und durchdachte Formulare verwendet. Der einzelne Mitarbeiter ist nicht gezwungen, jedes Mal auf das Neue sein Ding machen zu müssen.
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Zu diesen Fragestellungen Hilfe zu leisten bedeutet ein Gutachten zu erstellen. Wer die Zeit dafür hat....
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Eine GbR könnte bei a) tatsächlich vorliegen, weil eine Eigeninitiative der Bauunternehmer beschrieben wird..
Die GbR, wie vorgetragen wurde, regelt allenfalls das Innenverhältnis der Bauunternehmer untereinander. Der Bau des Kreiskrankenhauses ist jedoch im Außenverhältnis zur Stadt zu beurteilen. Problematisch ist hier bei der Annahme einer GbR, dass die Stadt ihren Schuldner der Leistung, also wer, was, wie viel, und zu welchem Preis leistet, sicherlich selbst bestimmen will. Da auch im Außenverhältnis ein Vertrag nach BGB geschlossen werden muss, eine hoheitliche Erfüllung der Aufgabe ist ausgeschlossen, ist davon auszugehen, dass der Gesamtvorgang privatrechtlich zu qualifizieren ist.
Zu b) ist zu sagen, dass hierdurch der Markt beeinflusst werden soll. Hier liegt ebenfalls ein Vertrag vor, weil ein –mindestens- stillschweigender Konsens gegeben ist. Allerdings könnte eine Abwehr des GWB ausgelöst werden. Das GWB verfolgt zumindest auch öffentliche Belange, den ein funktionierender Markt liegt im Gemeininteresse. Falls das Kartell gesetzeswidrig sein sollte, liegt ein Fall des öffentlichen Rechts vor.
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Ja, eine tolle Einrichtung, das Forum. Mit einer tollen Gemeinschaft. Da können zahlreiche andere Foren einpacken.
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Das Bachelorstudium als Grundstudium einer wissenschaftlichen Ausbildung ist natürlich spezialisierter, als das früher bei den Diplom-Studiengängen der Fall war. Dafür kannst Du danach einen -im Vergleich zum Grundstudium- fachfremden Master anstreben.
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Die Bandbreite Deiner Perspektive, einerseits gesteckt durch den Fachwirt, andererseits durch einen BWL-Bachelor wie ich annehme, ist groß.
Der Mathematik-Anteil in der Vorbereitung auf den BWL-Bachelor dürfte nicht unerheblich sein. Das kann ein Vorteil sein. Gerade dann, wenn man Wirtschaftsmathematik als Hilfsmittel für das Verständnis von betriebswirtschaftlichen Sachverhalten begreift.
Aber auch der Fachwirt ist fordernd. Der Mathematik-Anteil ist geringer, dafür ist ein größeres Textverständnis erforderlich.
Dein Entscheid ist mitunter Abwägungssache.
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Zweck: Ausbau des vorgefundenen Support zum Thema Rechtstheorie durch auszugsweise Darstellung der Schritte der Rechtsanwendung. Rechtliche Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. Die genannte Fundstelle ist vermutlich einzelfallbezogen. Die Nutzer von Study-Board benötigen für die tägliche Arbeit im Studium etwas Greifbares.
Jede Norm besteht aus einer unterschiedlichen Anzahl von Tatbestandsmerkmalen und ordnet eine Rechtsfolge an. Deren Inhalt kann ein Anspruch sein, eine Definition oder aber ein Auslegungsmaßstab.
Die Rechtsfolge kann nur eintreten, wenn die Tatbestandsmerkmale aus der Norm erfüllt sind. Deshalb stehen alle Elemente der Norm (gemeint sind die TB’e und die RF) miteinander in Beziehung.
Ob ein Tatbestandsmerkmal konkret gegeben ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Hierzu muss dessen innere Struktur festgestellt werden. Dies zu tun ist die Aufgabe des Rechtsanwenders.
Dabei geht er folgendermaßen vor:
1. Sachverhalt als Ausgangslage
2. Auffinden der passenden Norm
3. Konkretes Tatbestandsmerkmal A
4. Bildung Obersatz – Definition
5. Darunterlegen des Untersatzes – Verarbeiten des Sachverhaltes
6. Ergebnisfindung: Entscheid über das Bestehen des TatbestandsmerkmalsDiese Abfolge beginnt von neuem für das Tatbestandsmerkmal B,....n . Nach Feststellung aller Tatbestandsmerkmale ist die Rechtsfolge zu ziehen. Ziel dieser Argumentation ist die Rechtsentstehung.
Freilich ist damit die Rechtstheorie nicht umfassend dargestellt. Es ist für einen Nebenfächler nicht notwendig, ein umfassendes Bild zur Erlangung des Studienabschlusses zu erwerben. Eine weitere Ergänzung des Support ist durchaus möglich und meinerseits ausdrücklich gewünscht.
Donald
BWL-Student (FSH) -
Zu Deinen Fragen fällt mir folgendes ein:
a) Die Rechnungskreise von Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung decken sich nicht.
Zum einen geht die Finanzbuchhaltung über den Bereich der Kostenrechnung hinaus, als sie den neutralen Aufwand kennt und verrechnet. Die Kostenrechnung geht ihrerseits über den Bereich der Finanzbuchhaltung hinaus, als sie mit kalkulatorischen Kosten arbeitet.
Kalkulatorische Kosten sind notwendig, um einen Wertverzehr zu erfassen, der nicht monetär messbar ist.
b) Es wird an einigen Stellen der Kostenrechnung kritisiert, sie sei ungenau.
An der Stelle des Einbezuges der kalkulatorischen Kosten muss man natürlich sehen, wie diese gebildet werden. Sie beruhen auf einer Ermittlung durch den jeweiligen Betrieb. Kalkulatorische Kosten sind Fiktion, die durch zahlreiche Annahmen ausgefüllt werden, bspw. den Umfang des Faktoreinsatzes (benötigt der Unternehmer für die Arbeit tatsächlich 2 Stunden, oder schafft man die konkrete Arbeit auch in 1 Stunde ?), was ist der genaue Preis des Faktoreinsatzes? usw. . All dies sind Fragen, die sich der Betrieb selbst beantworten muss. Folglich geht dadurch auch die Exaktheit verloren.
Man muss jedoch auch sehen, dass die Wirtschaftswissenschaft bis dato kein besseres Verrechnungsverfahren gefunden hat, als es die Kostenrechnung bietet.
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Die genannte 80/20-Regel besagt auf gut deutsch, dass 20 % des Lagerbestandes 80 % von dessen Gesamtwert bilden. Umgekehrt haben 80 % des Bestandes nur einen Anteil von 20 % an dessen Gesamtwert.
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Die Hochschule ist beweislastig, was den Zugang von Zahlungsbescheiden betrifft. Ohne den Brief als Einschreiben oder in der Form der Zustellung zu verschicken, dürfte der Beweis des Zugangs kaum zu führen sein.
Andererseits kann das Argument, den Brief niemals erhalten zu haben, auch nicht die Weißheit letzter Schluss sein. Die an Dich adressierten Briefe der Hochschule sind Dir zuvor zugegangen, und offensichtlich auch danach, siehe Mitteilung der Exmatrikulation.
Die Zahlung der Studiengebühren zu vergessen ist einfach Schlamperei, die Behauptung, eine Zahlungsaufforderung (die mit einer Zahlungsfrist versehen ist) nicht erhalten zu haben, ist fast schon dreist. Da Du alle Mechanismen eines geordneten Studiums umgehst, solltest Du einfach mal überlegen, ob Deine Einstellung für das Studium passend ist.
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Finde ich klasse, diesen Aufruf.
Bei der VWA zu studieren heißt auch, in Präsenz Leistungsnachweise erbringen zu müssen. Dass die Profs da im Internet nachlesen lassen, muss die Studenten nicht wirklich belasten.
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Die FHR mit wirtschaftlicher Ausrichtung reicht nicht für nen Bachelor in BWL?
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Thema des Support: Einnahme /Ausgabe – Das Begriffspaar der Finanzbuchhaltung
Zweck des Support: Es handelt sich um das schwierigste Begriffspaar der Finanzbuchhaltung. Die Darstellung erfolgt meinem Verständnis nach. Sie soll die Komplexität der betreffenden Definitionen verringern. Dies wird möglich durch eine grafische Darstellung des Nachweises der Art und Weise der Verbuchung. Ich bin davon überzeugt, dass die dargestellten Grundsätze auch für das Studium der Buchführungsunterlagen anderer Akademien nutzbringend sind. Den Support möchte ich nicht als Datei präsentieren. Wenn erforderlich, bin ich mit einer Verschiebung des Support durch den Admin einverstanden.
Inhalt des Support:
Einnahme:
Definition: Die Einnahme ist monetäres Gegenstück der veräußerten Güter, welche zu einer Erhöhung des Geldvermögensbestandes führt. Dieser besteht aus dem Zahlungsmittelbestand und dem Bestand der Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten.Die Definition kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:
1. Güterabfluss o. Ertrag
....................|.......
....................|.......
.......................Haben2. Buchungspflicht Einnahme
....................|
...........Wert.|
............Soll3. .......Mittelzufluss...........................................Einnahme
.......................|--------|-----------------------------------|
....................Wert......v...
............................Erhöhung Geldvermögensbestand
.............................^ ...........................
.............................|--------|---------------------|--------------------|-------
........................................v...........................v.........................v
...................................Bestand..................Bestand..............Bestand
......................................ZM..........+.............Ford........-........Verb.
....................................______...................______...............______
.........................................|...............................|..........................|
.....................................^..|............................^.|.......................|..|....(-)
.....................................|...|............................|..|.......................v.|.
.................................Soll.........................Soll....................Soll......Konstant
..............................Zugang...................Zugang..............Abgang...
................................Aktiv......................Aktiv..................Passiv= bestandsübergreifende Systematik: Die Einnahme begründet eine reine Sollbuchung-Pflicht
Ausgabe :
Definition: Die Ausgabe ist monetäres Gegenstück der eingekauften Güter, welche zu einer Minderung des Geldvermögensbestandes führt. Dieser besteht aus dem Zahlungsmittelbestand und dem Bestand der Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten.
Die Definition kann wie folgt aufgeschlüsselt werden:
1. Güterzufluss. o. Aufwand
......................|....
......................|..
.........Soll.........2. Buchungspflicht Ausgabe
..............|
..............|..Wert
.................Haben3. ..........Mittelabfluss...........................................Ausgabe
.......................^...........................................................^.
........................|---------|-----------------------------------|...
.....................Wert.......v
....................Minderung Geldvermögensbestand
.............................^.
.............................|--------|---------------------|--------------------|-------
........................................v...........................v.........................v.........
....................................Bestand..................Bestand..............Bestand
......................................ZM..........+.............Ford........-........Verb
....................................______...................______...............______
.........................................|...............................|..........................|
.........................................|...|...........................|..|.................(-)..|....^.
.........................................|...v..........................|..v......................|....|...........................................Haben....................Haben......Konst. |....Haben
.........................................Abgang..................Abgang...................Zugang
..........................................Aktiv......................Aktiv......................Passiv= bestandsübergreifende Systematik: Die Ausgabe begründet eine reine Habenbuchung-Pflicht.
Hoffentlich kann ich ein wenig helfen.
Donald
BWL-Student (FSH) -
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Die Aspekte hinsichtlich der Umsatzsteuer möchte ich bei meiner Antwort ausblenden, da ich hierzu – noch – keine qualifizierte Antwort geben kann.
Der Antrag zu einem Rechtsgeschäft bestimmt sich jedoch nicht nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des Steuerrechts. Vielmehr verbleibt es bei den Normen des BGB. Einschlägig für Antrag und Annahme sind die §§ 145 ff BGB. Da in Deinem Fall keine Annahmefrist bestimmt wurde, greifen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 147 – 149 BGB ein, so jedenfalls nach § 146 BGB.
Danach ist zu entscheiden, ob der Antrag rechtzeitig angenommen wurde (Zwischenzeit : 1 Tag).
Das Umsatzsteuergesetz liefert eigene Anknüpfungspunkte für die Besteuerung. Diesem muss zu entnehmen sein, ob der Zeitpunkt der Lieferung für die Steuer maßgeblich ist. Dabei kommt es nicht auf die äußere rechtliche Gestaltung des Geschäftes an (mittels AGB zum Beispiel). Nur der wirtschaftliche Vorgang als solcher ist relevant für die Steuer.
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Es geht bei der Aufgabenstellung darum, Ideenreichtum aufzuweisen und sich dann kritisch mit den eigenen Ideen auseinander zu setzen.
Das kann dadurch geschehen, in einer Art Brainstorming zunächst Ideen zu sammeln. Danach die auf die Aufgabe passenden von den anderen auszusondern.
Die passenden Ideen gilt es dann abzuwägen. Dabei lassen sich wiederrum Gesichtspunkte bilden, die mehr oder weniger wirtschaftlich sein werden.
Usw., usw. .
Letztlich hast Du Deine individuelle Lösung. Das will der Korrektor von Dir hören. Nicht mehr und nicht weniger.
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Nun, der Betriebsrat sitzt sicher im Sattel. Seine Befugnisse und Mitbestimmung, aber auch die Rechtsstellung einzelner Mitglieder des BR, ist gesetzlich weitgehend ausnormiert.
Eine Strategie, den BR bei wichtigen Entscheidungen zu übergehen, bzw."auszubremsen" halte ich mangels deren Durchsetzbarkeit nicht für sinnvoll. Man denke nur an das Verfahren vor der Einigungsstelle.
Wenn man dies als Strategie bezeichnen kann, ist es sicherlich im Interesse des Betriebsfriedens und der Produktivität zielführend, ein harmonisches Miteinander auf einer gegenseitigen Vertrauensbasis herzustellen.
Das klingt nicht spektakulär und besonders einfallsreich. Aber in Betrieben mit guter Kommunikation werden auch heutzutage noch sehr gute Leistungen erzielt.
Ich halte diese Aufgabenstellung ein Stück weit für heimtückisch in dem Sinne, dass ausgelotet werden soll, was die innere Einstellung des Bearbeiters tatsächlich ist.
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Ein anderer Name für die ABC-Analyse ist "Paretto-Methode".
A, B, C stehen für Kategorien. Diese haben einen mengenmäßigen Umfang z.B. C 1 – 50, B 51 – 85, A 86 – 100, der vom Anwender der Methode ein Stück weit willkürlich festgelegt wird. Anhand der Kategorien mit ihren Wertigkeiten lassen sich nun die fraglichen Elemente, die ebenfalls einen Wert haben, einordnen. Dadurch kristallisiert sich heraus, was welche Priorität besitzt. So wird beispielsweise die Struktur der Wertelemente eines Lagerbestandes anschaulich. Man wird in die Lage versetzt, zu planen, welcher Umfang des Gütereinsatzes (z. B. Lagerverwaltung) für welches Lagergut noch wirtschaftlich ist.
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Mustergültig!