Hallo in nem anderen Zusammenhang hätte ich auch noch ne Frage,
und zwar geht es um die Korrektur der Umsatzsteuer gem § 17 Abs. 2 UStG i. v. m. R 223 Abs. 5 UStR.
Kann ich die Ust bereits bei Antragsstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Kunden
oder
erst nach der Eröffnung bzw. Ablehnung mangels Masse, korrigieren??
Vielen Dank!
Beiträge von Charlow
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Hallo ich bin gerade dabei mich ein wenig zum Thema latente Steuern einzuarbeiten und habe folgende Frage, bzw. hoffe jemand kann mir da helfen.
Ausgangslage: Eine GmbH hat ein neues Zweigwerk errichtet und möchte die dort angefallenen Personalschulungsaufwendungen in Höhe von EUR 1.200.000 zur Herstellung eines konstanten Gewinnausweises nach §269 HGB aktivieren, da im Folgejahr mit einem ungewöhnlich hohem Ergebnis gerechnet wird. Da das aber gem § 5 Abs 2EStG steuerrechtl. nicht zulässig ist besteht gem §274 Abs. 1 die Pflicht eine Rückstellung für passive latente Steuern zu bilden.
So und jetzt zu meiner Frage:
Nach § 282 HGB sind die gem §269 HGB ausgewiesenen Beträge in jedem folgenden Geschäftsjahr zu minestens 25% durch Abschreibung zu tilgen.
heißt das, wenn ich im ersten Jahr 75% abgeschrieben habe muss ich auch 75% der gem §274 Abs1 dafür gebildeten Steuerrückstellung auflösen?
Bzw. anders gefragt, ich kann in so einem Fall von den Steuerrückstellungen immer nur den Teil auflösen der der Höhe meiner Abschreibung des Betrages gem. §269 entspricht?:autsch:
Vielen Dank! -
Hallo,
ich hänge gerade an folgender Aufgabe:
Begründen Sie, warum die Aussage: "Die Bundesrepublik Deutschland hat eine aktive Zahlungsbilanz" falsch ist.
Das versteh ich nicht, denn übersteigen die Devisenzuflüsse die Devisenabgänge, dann liegt eine aktive Zahlungsbilanz vor. Da die überschüssigen Devisen in einheim. Währung umgetauscht werden, bläht sich die inländische Geldmenge stark auf und es droht eine importierte Inflation!
Deutschland hat doch schon traditionell eine aktive Zahlungsbilanz durch seinen starken Export oder? Kann mir da jemand helfen? Vielen Dank! -
Danke!
Ich habe da noch eine andere Frage. Es geht um das Anlagevermögen und die Kontenklasse 05. Ich hätte gerne gewusst, was denn zum Beispiel unter Konto
055 Andere Bauten
zu verstehen ist. Kann mir da jemand weiterhelfen? Welche "Bauten" werden den darauf gebucht? Vielen Dank schonmal! -
Hallo, bin gerade dabei mich ein wenig mit Rückstellungen zu beschäftigen und würd gern wissen ob ich mit meiner Aussage richtig liege:
Rückstellungen für Betriebsausflüge dürfen nicht gebildet werden, da dafür keine wirtschaftliche Verpflichtung besteht.
Gibt es irgendwo im Internet eine Aufstellung von Aufwendungen für die keine Rückstellungen gebildet werden dürfen und für solche bei denen man sich streiten kann, sprich die Rechtslage nicht eindeutig ist?
Vielen Dank! -
Hallo!
Ich hoffe jemand kann mir mal wieder auf die Sprünge helfen. In der Anlage habe ich eine Art Abschlussaufgabe und dazu habe ich folgende Frage:
zu b): Hier wird betont, dass die Bezugsgrundlage für die VwGKZ und VtGKZ von den "Herstellkosten des Umsatzes" berechnet werden sollen.
Soweit ich aber weiß muss ich um die "Herstellkosten des Umsatzes" zu berechnen auf die "Herstellkosten der Fertigung" + Bestandsverminderungen und Bestandsvermehrungen draufrechnen bzw. abziehen. Diese Bestandsveränderungen sind aber erst in Aufgabe e) aufgeschlüsselt! Muss ich also um Aufgabe b) berechnen zu können die Zahlen aus Aufgabe e) heranziehen?
ODER heißt das: in dieser Aufgabe gibt es noch keine Bestandsveränderungen als sind die Herstellkosten des Umsatzes gleich denen der Fertigung. Aber wenn das so ist, dann habe ich doch nachher abweichungen im Ergebnis bei b) und e) obwohl beide doch übereinstimmen müssen!
zu d) auch hier die Frage, wenn ich die Bestandsveränderungen hier weglasse erhalte ich wieder ein anderes Betriebsergebnis als ich es in Aufgabe e) wo diese angegeben sind.
Allgemein gesagt, ist sowas von den Aufgabenstellern gewünscht, oder wollen die gerade, dass ich mir meine benötigten "Zahlen" aus allen informationen und sogar aus einzelnen Teilaufgaben herauspicke um damit Aufgaben zu lösen die davor kommen, sprich ich brauch die vorgegebenen Zahlen aus Aufgabe e) um Aufgabe b) korrekt zu lösen?
Vielen Dank und ich hoff ich hab euch nicht zu sehr verwirrt! -
Vielen Dank!!! Ich denk ich hab das Prinzip soweit verstanden.
zu den kalk. Kosten. (Zinsen)
Die "Formel für die Feststellung des betriebsnotwendigen Kapitals"
lautet ja
Anlageverm u. Umlaufverm.
abzgl. nicht betriebsnotwendiges Anlage- und Umlaufverm. (bei der Aufgabe die Wertpapiere)
=betriebsnotwendiges Vermögen
-zinsfreies Fremdkapital,
dafür stehen dann wohl die Anzahlungen von Kunden, Verbindlichkeiten ohne. Skontoabzugsmöglichkeit und Rückstellungen.
(Ist ja auch ne Anfängeraufgabe)
=betriebsnotwendiges Kapital
Aber ich hätt noch ne andere Frage,
werden folgende kalk. Wagnisse
Fertigungswagnis
Gewährleistungswagnis
Entwicklungswagnis
wie der Unternehmerlohn in einer extra Spalte am Ende der Ergebnistabelle aufgeführt oder müssen diese verrechnet werden bzw. mit welchen Konten?
Hab irgendwo mal gesehen wie jemand die kalk. Gewährleistungskosten in die erste Zeile bei den Umsatzerlösen aufgeführt hat. (aber nicht verrechnet, stehen nur in der selben Zeile).
Und wird Konto 544 Erträge aus direkt abgeschriebenen Forderungen als neutraler Ertrag gebucht? Bzw. wenn warum, weil es vielleicht ein außerordentlicher Ertrag ist, oder lieg ich jetzt total daneben? :haudrauf: -
Hallo ich bin gerade bei einer einfachen Aufgabe der Abgrenzungsrechnung und hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Meine Ergebnistabelle befindet sich in der Anlage.
Meine Frage:
Ich habe in dieser Aufgabe das Konto 695 Abschreibungen auf Forderungen, aber keine kalkulatorischen Kosten für Forderungsverluste (Wagnisse) in der Aufgabe. Ist es dann richtig die Abschreibungen für Forderungen unter Unternehmensbezogene Abgrenzungen, Neutrale Aufwendungen aufzuführen? Oder wo müsste ich das Konto in der Ergebnistabelle aufführen? Bzw. hab ich die Aufgabe überhaupt richtig, oder was hab ich ggf. falsch gemacht.
Vielen Dank im Voraus!
GuV:
500 Umsatzerlöse 2.278.000
540 Mieterträge 4.000
546 Erträge aus Anlagenverkäufe 32.000
548 Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 18.000
571 Zinserträge 22.000
578 Erträge aus Wertpapieren 11.200
600 Aufwendungen für Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe 620.100
613 Fremdreparaturen 56.800
620 Löhne 860.400
640 Soziale Abgaben 86.100
650 Abschreibungen auf Sachanlagen 210.000
66 Sonstige Personalaufwendungen 94.600
675 Kosten des Geldverkehrs 32.300
680 Büromaterial 77.700
695 Abschreibungen auf Forderungen 22.000
696 Verluste aus Abgang von Vermögensgegenständen 44.200
70 Betriebssteuern 130.500
751Zinsaufwendungen 65.200
Aufgaben:
a) Beachten Sie, dass die Beträge folgender Aufwands- und Ertragskonten nicht im Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung stehen: Kontonummer:
540, 546, 548, 571, 578 und 696
b) Folgende Zusatzkosten sind zu berechnen und zu berücksichtigen:
1.) Kalkulatorischer Unternehmerlohn 10.000€ je Monat
2.) Kalkulatorische Zinsen: Anlagevermögen 4.360.000€, Umlaufvermögen 5.410.000€ (davon 750.000€ Wertpapiere), Verbindlichkeiten aus L.u.L., Anzahlungen und Rückstellungen zusammen 1.020.000€, Bankzinsfuß 7%.
3.) Kalkulatorische Abschreibungen jährlich 336.000€
c) Berechnen Sie das Neutrale Ergebnis, Betriebsergebnis und Unternehmungsergebnis.
Mein Rechenweg:
b)
1.) 12 x 10.000€ = 120.000€
2.) 4.360.000 + 5.410.000 = 9.770.000 - (750.000 + 1.020.000) = 8.000.000
7% = 560.000€
der Rest siehe Ergebnistabelle...