Hallo Jay,
vielen Dank für die Antwort. Wenn ich rückläufig noch mal zusammen veranlagen würde, müsste ich dann etwas zurückbekommen?
Viele Grüße
Hallo Jay,
vielen Dank für die Antwort. Wenn ich rückläufig noch mal zusammen veranlagen würde, müsste ich dann etwas zurückbekommen?
Viele Grüße
Hallo!
Ich komme mit meinem Problem leider nicht weiter:
Ich bin 33, Student, lebe seit Ende 2006 getrennt (in Scheidung) und hatte daher für das Jahr 2006 die ESt-Erklärung getrennt veranlagt, da wir schon im Jahr 2006 finanziell getrennt waren.
Ich habe in meiner Studienzeit nie Steuer zahlen müssen. Jetzt soll ich, obwohl mir etwa 1400 € LSt und Soli abgezogen wurde, trotzdem 227 € nachzahlen! Das hätte damit zu tun, dass ich die ESt-Erkl. getrennt veranlagt hätte; auch dass ich ordentlich immatrikulierter Student bin, würde dabei nichts ändern. Mein Einspruch wurde also erstmal abgelehnt, das Finanzamt verlangt eine eingehendere Begründung dessen.
Ich verstehe nicht, obwohl ich ausgezogen bin, getrennt lebe, mir viele Kosten dadurch entstanden sind, warum ich dem FA noch Geld dazuzaheln muss?
Wüsste da jemand weiter?
Beste Grüße
Asmen