Beiträge von myraidfive

    Hallo Jenny
    das die Übernahme der Genossenschaft nicht möglich ist stimmt.
    Die Begründung ist jedoch nicht ganz richtig.
    Herr Starkowsky kann nicht „Alleininhaber“ einer Genossenschaft werden.
    Nach § 7 Genossenschaftsgesetz (GenG ) wird in der Satzung der Bank
    festgelegt, wie viele Geschäftsanteile jedes Mitglied im Höchstfall haben darf.
    Anders als bei Aktiengesellschaften gilt bei Genossenschaften, dass z.B.
    fünf Geschäftsanteile nicht gleich fünf Stimmen bei der HV bedeuten. Es gilt:
    ein Mitglied, gleich eine Stimme. Die Genossenschaft müsste sich schon auflösen, damit Herr Starkowsky zum Zuge kommt.

    Wer kann mir bei folgender Frage helfen ?
    Warum ist es im heutigen Rentenversicherungssystem nicht möglich, dass die heutigen Erwerbstätigen auf einen größeren Teil ihres Einkommens verzichten, indem sie höhere
    Rentenbeiträge bezahlen, um von diesen Ersparnissen dann später im Alter versorgt zu werden ?