Hallo alle zusammen,
ich bin da zwar nicht sattelfest aber ich glaube, dass es keine Möglichkeit mehr gibt in einem solchen Studiengang weiter zu studieren. Ich habe gerade mal in das Fachhochschulgesetz von NRW gesehen. Dort steht, dass ein Studiengang nicht mehr belegt werden kann, wenn in einem gleichen oder einem artverwandten Studiengang eine geforderte Prüfung letztmalig nicht bestanden wurde. Wie das genau ausgelegt wird weiß ich nicht. Da musst du dich mal schlau machen. Vielleicht sind die Gesetze in verschiedenen Bundesländern auch wieder anders.
Allerdings winden sich etliche Gerüchte um dieses Thema. Wahrscheinlich, weil sich kaum jemand damit auskennt aber jeder Angst vor sowas hat. An meiner FH hört man auch immer wieder irgendwelche "Storys". Vielleicht gibt es ja noch Hintertüren. Lass dich doch einfach mal beraten. Die Empfehlung mit dem Fachanwalt (s. u.) ist bestimmt der beste Weg.
Gruß,
debdiebels