Hast Du die Aufgaben schon gelöst ich komme damit so gut wie nicht zu recht also ich habe eine lösung aber kann gar nicht sagen ob die richtig ist könntest du mir helfen bitte??? :confused: Ich muss aber diese Woche noch alles abgeben somit kaum noch zeit!!!:mad:
Vielen Dank schon mal im voraus
hier meine lösungen aus dem Heft prüfungsaufgaben
Zu Aufgabe 1. 3:
Zu 1.1:
Pos. 5
§Mindernde Wirkung auf den Bilanzgewinn.
§Fremdkapitalzinsen wurden bei Nichtberücksichtigung als Aufwand gebucht.
Pos. 6
§Mindernde Wirkung auf den Bilanzgewinn.
§Hohe Abschreibungsbeträge (= Aufwendungen) à Negative Beeinflussung des Betriebserfolges.
Pos. 8
§Erhöhende Wirkung auf den Bilanzgewinn.
§Rückstellungen werden für Aufwendungen à Minderung des Gewinns.
Pos. 9
§Mindernde Wirkung auf den Bilanzgewinn.
§Degressive Afa-Werte à höhere Werte gegenüber der linearen Abschreibung.
Pos. 10
§Erhöhende Wirkung auf die sonstigen Erträge und somit auf den Bilanzgewinn.
§Niedrige Anschaffungskosten der Vorräte, andererseits haben dann aber die erzeugten Halb- und Fertigfabrikate relativ hohe Werte.
Zu 1.2.:
Pos. 5
Zu ergreifende Maßnahme:
In die Herstellungskosten werden die Fremdkapitalzinsen mit einbezogen ( vgl. § 255 ff HGB).
Vorgehensweise:
Die Fremdkapitalzinsen werden in die Herstellungskosten mit einbezogen, wenn diese auf den Zeitraum der Herstellung zuzurechnen sind (vgl. § 255 (3),2 HGB).
Pos. 6
Zu ergreifende Maßnahme:
Keine sofortige Vollabschreibung der GWGs.
Vorgehensweise:
Durch das Wahlrecht bei GWGs wird nach der Nutzungsdauer abgeschrieben
Pos. 8
Zu ergreifende Maßnahme:
Aufwandsrückstellungen bilden.
Vorgehensweise:
Durch das Wahlrecht nach § 249 (2) HGB werden nur Rückstellungen z. B. für Großreparaturen, Werbekampagnen, Messen, etc. gebildet.
Pos. 9
Zu ergreifende Maßnahme:
Afa-Methode wechseln, mit dem Ziel niedrige Afa-Werte zu erreichen.
Vorgehensweise:
Im nächsten Jahr soll die lineare Afa angewandt werden à Degressive Abschreibung beibehalten, da die degressiven Afa-Werte dann gegenüber den linearen Afa-Werten niedriger sind.
Pos. 10
Zu ergreifende Maßnahme:
Die Vorräte nach dem FIFO-Verfahren bewerten.
Vorgehensweise:
Aufgang bei der Berechnung: Im Endbestand der Vorräte befinden sich nur die zuletzt gekauften Mengen.
Zu 1.3:
Gewogenes Durchschnittsverfahren:
Datum
Vorgang
Menge/Liter
Einzelpreis
Gesamtwert
In €/Liter
In €
01.01.
Anfangsbestand
6.000.000
0,30
1.800.000,00
05.02.
Zugang
1.000.000
0,20
200.000,00
10.05.
Zugang
1.500.000
0,25
375.000,00
15.07.
Zugang
2.000.000
0,30
600.000,00
20.09.
Zugang
1.200.000
0,25
300.000,00
25.11.
Zugang
1.800.000
0,35
630.000,00
13.500.000
3.905.000,00
3.905.000 : 13.500.000 =
0,29 €
Einzelpreis 31.12.
0,29 € x 1.500.000 =
435.000,- €
Wertansatz 31.12.
Nach dem LIFO-Verfahren:
1.500.000 Liter zu 0,30 € =
450.000,- €
Wertansatz 31.12.
450.000 € : 1.500.000 =
0,30 €
Einzelpreis 31.12.
Nach dem FIFO-Verfahren:
1.500.000 Liter zu 0,30 € =
525.000,- €
Wertansatz 31.12.
525.000 € : 1.500.000 =
0,35 €
Einzelpreis 31.12.
Nach dem HIFO-Verfahren:
1.000.000 Liter zu 0,20 € =
200.000,- €
500.000 Liter zu 0,25 € =
125.000,- €
325.000,- €
Wertansatz 31.12.
325.000 € : 1.500.000 =
0,22 €
Einzelpreis 31.12.
Nach dem LOFO-Verfahren:
1.500.000 Liter zu 0,35 € =
525.000 €
Wertansatz 31.12.
525.000 € : 1.500.000 =
0,35 €
Einzelpreis 31.12.
Verfahren zum Erreichen des größtmöglichen Gewinns nach dem HGB:
Das FIFO-Verfahren oder
das LOFO-Verfahren
Verfahren, um den möglichst geringen Gewinn nach dem HGB zu erreichen:
Das HIFO-Verfahren
:erschiess: