Beiträge von sz1506

    Ein Unternehmen möchte für € 150.000,00 eine neue Maschine kaufen und nimmt dafür ein Darlehen bei einer Bank auf, Zinssatz = 15 %, Laufzeit = 1 Jahr. Die Bank teilt mit, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % der Zinssatz auf 20 % steigen kann. Bestimmen Sie den zum heutigen Zeitpunkt abgezinsten Value at Risk des Zinsänderungsrisikos des Darlehens.

    Ich habe die Aufgabe so gelöst:

    Zinsen nach einem Jahr: € 150.000 · 15 % = € 22.500,00
    Zinsen bei Zinserhöhung: € 150.000 · 20 % = € 30.000,00
    Risikovolumen: € 30.000 - € 22.500 = € 7.500,00
    VAR zum Jahresende: € 7.500 · 0,5 = € 3.750,00
    VAR
    abg: 1,15 (hoch –1) · 3.750 = € 3.260,90

    Dies bedeutet, dass der mögliche Verlust durch eine Erhöhung des Zinssatzes auf 20 % mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % den Betrag von € 3.260,90 nicht überschreiten wird oder anders ausgedrückt, dass der Darlehensnehmer mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % maximal € 3.260,90 mehr Zinsen zahlen muss als € 22.500,00.

    Ich bin mir allerdings sehr unsicher, ob diese Lösung richtig ist. Ich kenne das bisher nur so, dass mit dem VAR z.B. berechnet wird, wie hoch das Verlustrisiko der BANK maximal ist, wenn der Zinssatz z.B. von 15 % auf 10 % sinkt. Aber in diesem Fall ist es ja gut für die Bank, wenn der Zinssatz steigt. Also ist es richtig, dass Ganze dann aus umgekehrter Perspektive zu berechnen, in diesem Fall aus Sicht des Darlehensnehmers?

    Danke und Gruß, Sarah

    Hallo zusammen

    ich "bastele" gerade an einer Aufgabe aus einer Hausarbeit und habe da ein kleines Verständnisproblem. Die Aufgabenstellung lautet:

    Jemand hat die Möglichkeit in den nächsten Jahren (ab dem 01.01.06) 30.000,- € anzusparen, bei 8%p.a.

    Wie oft sollte er dies tun, damit sein mit 8% p.a. verzinstes Konto am 01.01.2026 einen Kontostand von 500.000,- € aufweist?

    Welche jährliche Rente kann er erwarten, wenn das Vermögen nicht angegriffen werden soll?

    Ich komme mit dem "wie oft sollte er dies tun" nicht klar. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Sparer nur EINMAL € 30.000. Wenn er diese über 20 Jahren mit 8 % anlegt, kann er ja nie auf € 500.000 kommen. Wenn er mehrmals € 30.000 hat (was sich für mich nicht so anhört), stellt sich mir die Frage, warum dann nicht nach dem Anfangswert gefragt wird, den der Sparer anlegen muss, um nach 20 Jahren auf € 500.000 zu kommen, wäre ja einfacher...

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen und die Frage etwas "logischer" formulieren?

    Würde mich sehr freuen!

    Merci, Sarah

    Hallo zusammen,

    ich brüte gerade über folgender Aufgabenstellung:

    Welche Geschäftsform sollten zwei Personen gründen, von der einer eine Einlage tätigen will, aber keine Haftung mit dem Privatvermögen möchte und der andere keine Einlage leisten möchte, aber sehr engagiert mitarbeiten möchte.

    Hat da jemand eine Idee? Geht das überhaupt? Bei einer GmbH ist der Haftungsauschluss mit dem Privatvermögen möglich. Bei der OHG können Gesellschafter ohne Einlage aufgenommen werden. Aber beide Voraussetzungen zusammen??? Welche Geschäftsform würde das erfüllen?

    Wäre über einen kurzen Hinweis dankbar.

    Hallo Dörte, vielen Dank für deine Antwort, das macht es für mich aber leider auch nicht 100%ig verständlich. Heißt das, ich gehe einfach vom Anschaffungswert aus und schreibe diesen über sechs Jahre ab. Wenn ich dann am Ende des sechsen Jahres feststelle, dass ich die Maschine noch weitere vier Jahre nutzen kann, müsste ich ja dann eigentlich eine Zuschreibung vornehmen. Oder? Wenn ich also z.B. 240.000 € Anschaffungskosten für eine Maschine habe, schreibe ich die Maschine zunächst mit 40.000 € jährlich über sechs Jahren ab. Am Ende des 6. Jahres nehme ich dann die Korrektur (in diesem Fall Zuschreibung) vor. Denn eigentlich habe ich ja nun eine Nutzungsdauer von 10 Jahren und hätte jedes Jahr nur 24.000 € abschreiben dürfen. Differenz zu 40.000 € = 16.000 € x 6 Jahre = 96.000 € die ich insgesamt zu viel abgeschrieben habe. Über diese 96.000 € mache ich eine Zuschreibung und schreibe diesen Betrag mit 24.000 € jährlich über vier Jahre ab (dann ist am Ende des 10. Jahres die Maschine komplett abgeschrieben). Kann das so richtig sein?

    Hallo zusammen,

    ich verzweifele gerade an folgender Aufgabe (wahrscheinlich ist es ganz einfach, aber ich denke wohl zu kompliziert).

    Anschaffungskosten einer Maschine = 240.000 €
    geschätzte Nutzungsdauer = 6 Jahre

    Am Ende des 6. Jahres wird festgestellt, dass die Nutzungsdauer falsch eingeschätzt wurde und die Maschine weitere vier Jahren genutzt werden kann.

    Frage 1: Welcher Abschreibungsbetrag wurde in der Kostenrechnung nach den ursprünglichen Werten angesetzt?

    Antwort: Hier irritiert mich der Begriff "Kostenrechnung". Normalerweise würde ich linear abschreiben, also 40.000 € jährlich (240.000 € : 6 Jahre). Aber das wäre ja dann die bilanzielle Abschreibung nach Handels- und Steuerrecht. Ist das in der KoRe dann anders?

    Frage 2: Begründen, ob die veränderten Daten in der Kostenrechnung bei der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden sollen, obwohl die Maschine bereits vollständig abgeschrieben wurde. Falls ja, die geänderten kalkulatorischen Abschreibungswerte angeben.

    Antwort: Erstmal ja, die kalkulatorischen Kosten müssen berücksichtigt werden, auch wenn die Maschine bereits vollständig abgeschrieben ist. Leider ist hier jedoch kein Wiederbeschaffungswert angegeben, und den brauche ich doch für die kalk. Abschreibung. Oder? Ich schätze diesen einfach mal auf 300.000 €. Da bereits 240.000 € abgeschrieben wurden, verbleiben für die weiteren vier Jahre noch 60.000 €, also 15.000 € jährlich die ich in den letzten Jahren noch abschreiben kann/muss. Ist das so richtig? Oder müsste ich unter Null abschreiben, da die Maschine ja bereits vollständig abgeschrieben wurde. Wäre sehr froh, wenn mir hier jemand behilflich sein könnten, vielen Dank schonmal im voraus.
    Viele Grüße, Sandra