Hallo zusammen,
ich denke die Zweifel von Silvierico an der Lösung von lipeg1 sind berechtigt. Dafür spricht folgendes:
1. Das genehmigte Kapital dient einer zukünftigen Kapitalerhöhung gemäß §202 Abs. 1 AktG, hat also meiner Meinung nach nichts mit der Eröffnungsbilanz zu tun, ich bin jedoch kein BWL'er.
2. Gemäß §36 a Abs. 1 AktG muß jeder Aktionär mindestens ein Viertel des Nennbetrages und ein eventuelles Agio einzahlen. Das wird wohl der in der Aufgabenstellung geforderte gesetzliche Mindestbeitrag sein.
Wenn man nun diese beiden Punkte berücksichtigt, hat man denke ich die Lösung.
Gruß
danske
Beiträge von danske
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Hallo Piwi 26,
Deine Tabelle sieht gut aus. Aber stille Reserven sind doch bereits im Anlage- und Umlaufvermögen enthalten, oder etwa nicht? So steht es jedenfalls in der Aufgabenstellung. Ich gehe mit Deiner Lösung nicht mit.
Gruß
danske -
Hallo Dörte,
ich bin neu hier, wo ist der Anhang?
Gruß
danske