Hallo erstma.
Ich will ohne großes gelaber direkt auf mein anliegen kommen. Undzwar soll ich wegen nicht-erfüllung von Beratungsauflagen zum ende des SS zwangsexmatrikuliert werden. Mir wurde allerdings eingeräumt, ich könnte dazu stellungnehmen.
Meine frage nun... was wären "gute" Gründe in der Stellungnahme, um die Exmatrikulation zu verhindern?
Ich habe nur die Auflagen geschickt bekommen, ohne eine weitere mahnung; ist eine Exmatrikulation zulässig!? (studiere an der FU Berlin)
Ist es sinnvoll mich selber zu exmatrikulieren, um mich dann erneut immatrikulieren zu können?! (ggf an einer anderen Uni!?)
brauche sehr dringend sehr viele Antworten. danke an euch im voraus