Beiträge von Enicen

    Also......Du hast recht, wenn Du sagst, der Kaufpreis ist irrelevant....

    Da die Maschinen aber ja noch einen Restbuchwert von EUR 6000 haben und werden dann verkauft , stellt dies ja ein Ertrag dar. Ich gehe davon aus, dass hier auch geguckt werden muss, wie sich dies am Jahresende im Jahresabschluss auswirkt.

    Aber werde da mal in meinen Unterlagen nachschauen.....

    Also....ich versuche es mal:

    Rückstellungen bildet man als,
    -Verbindlichkeitsrückstellung (Betriebsrenten etc.)
    -Drohverlustrückstellungen (z.B. bei schwebenden Geschäften etc.)
    -Aufwandsrückstellung (zB. wenn eine Maschine gewartet werden muss im Dezember, diese aber wegen Auslastung erst im nächsten Jahr gewartet werden kann, bildet man auch hier eine Rückstellung)
    Diese Rückstellungen sind ja auf der Passivseite der Bilanz ein eigenständiges Konto und somit buchhalterisch zu buchen.

    Nun die Rücklagen:
    Rücklagen sind in der Bilanz auch auf der Passivseite gebildet und dürfen am Jahresabschluss den steuerlichen Gewinn in der Regel nicht mindern. Diese zum Beispiel werden aber häufig für sogenannte Steuerminderungen genommen:
    sogenannte Ansparrücklagen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen.
    Meines wissens müssen die Rücklagen nach einiger Zeit (weiß jetzt nicht genau wann), wenn Sie nicht für diesen Zweck aufgewendet werden, wieder aufgelöst werden.....logische konsequenz: Der im Jahr der Rückstellungsbildung geminderte steuerliche Gewinn erhöht in dem Auflösungsjahr wieder den steuerlichen Gewinn....

    Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen....(achte nicht auf die Rechtsschreibung) und wenn jemand andere Ideen oder Anmerkungen hat bitte posten.....denn ich bin auch nur ein Mensch!

    Ich bin auch noch relativ neu hier....(haben wir ja was gemeinsam :-))
    Also....meine erste Frage an Dich ist jetzt....was möchtest Du genau wissen....wie sich das ganze buchhalterisch auswikt?! Oder, die reine "MAKE-or-BUY" Frage?!
    LG
    Chris