Hallo!
Ich habe die Aufgabe 2d wie folgt gelöst:
Der hohe Anteil der kummulierten Abschreibungen an den Anschaffungs- und Herstellungskosten, sowie die gleichzeitig geringen jährlichen Abschreibungen sprechen für einen hohen Abnutzungsgrad und eine eher durchschnittlich lange Nutzungsdauer, eventl. sind auch bestimmte Vermögenteile voll abgeschrieben. All dies lässt auf einen geringen Modernitätsgrad des Sachvermögens schließen.
Der hohe Abnutzungsgrad von 96 % und die geringe Abschreibungsquote von 4,8 % und Abschreibungsintensität von 5 % untermauern die o.g. dargestellte Entwicklung.
Zukünftig könnte ein erhöhter Nachholbedarf an Modernisierungs-maßnahmen für eine positive Wachtumsentwicklung nötig werden.
Ist das so ok?
Wäre super, wenn mal jemand drüber schaut.
Danke!
vg
jessi
Beiträge von Jessi0815
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Hallo!
Danke für Eure Hilfe:).
Viele Grüße
Jessi -
Hallo Marvi!
Vielen Dank für deine Hilfe.
Gruß
Jessi -
Hallo!
Ich bin mir bei der Einsendeaufgabe 3c nicht sicher.
Z betreibt in Mainz eine Rechtsanwaltspraxis. Er gibt monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für einen Mandaten in Paris führte er Anfang Januar 03 am dortigen Gericht einen privaten Schadenersatzprozess. Kurz nach Abschluss des Prozeses (er gibg verloren) stellte Z am 01.02.03 folgende Rechnung an seinen Mandanten:
Für meine Bemühungen in dem Schadensersatzprozess erlaube ich mir insgesamt 5.000,00 € zu berechnen.
Wie hoch ist die anfallende Umsatzsteuer und wann muss sie abgeführt werden?
b) Die abzuführende Umsatzsteuer beträgt 689,66 € die sich wie folgt errechnet:
Bemessungsgrundlage ist Entgelt - USt. gem. §10UStG
und gem. §12(1)UStG 16%
5.000,00 € brutto : 16 * 116 = 689,66 €. Die USt muss im Januar
abgeführt werden.
Wäre super wenn mir jemand sagen könnte, ob das so richtig ist.
lg
jessi -
Hallo!
Ich bin mir bei der Einsendeaufgabe 3c nicht sicher.
Z betreibt in Mainz eine Rechtsanwaltspraxis. Er gibt monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für einen Mandaten in Paris führte er Anfang Januar 03 am dortigen Gericht einen privaten Schadenersatzprozess. Kurz nach Abschluss des Prozeses (er gibg verloren) stellte Z am 01.02.03 folgende Rechnung an seinen Mandanten:
Für meine Bemühungen in dem Schadensersatzprozess erlaube ich mir insgesamt 5.000,00 € zu berechnen.
Wie hoch ist die anfallende Umsatzsteuer und wann muss sie abgeführt werden?
b) Die abzuführende Umsatzsteuer beträgt 689,66 € die sich wie folgt errechnet:
Bemessungsgrundlage ist Entgelt - USt. gem. §10UStG
und gem. §12(1)UStG 16%
5.000,00 € brutto / 16 * 116 = 689,66 €. Die USt muss im Januar
abgeführt werden.
Wäre super wenn mir jemand sagen könnte, ob das so richtig ist.
lg
jessi -
Hallo!
Ich brauche unbedingt eure Hilfe.
Hier meine Frage:
Ein Unternehmer hatte im Jahr 2001 ein Lagergebäude für 800.000,00 € erstellt. Nach einer jährlichen Absetzung für Abnutzung von 3% auf die Herstellungskosten hatte es am 31.12.2005 einen zutreffenden Buchwert von 698.000,00 €.
Von März bis Oktober 2006 wurde das Lagergebäude für 480.000,00 € aufgestockt und gleichzeitig für 60.000,00 € ein Lastenaufzug mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren eingebaut. Der aufgestockte Teil des Lagergebäudes wird auch für lagerzwecke genutzt.
Der Unternehmer möchte - wenn möglich - auf die zu aktivierenden Aufwendungen der Aufstockung die AfA gem. §7 Abs. 5 EStG vornehmen.
Aufgabe:
a) Welche Wirtschaftsgüter ergeben sich, und mit welchem Betrag sind sie aktivieren?
b) Wie hoch sind die Absetzungen für Abnutzung, und welche Buchwerte ergeben sich demgemäß in der Bilanz zum 31.12.2006?
c) Welche Buchungen sind 2006 vorzunehmen?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
lg
jessi -
Hallo!
Ich bin mir nicht sicher ob meine Lösung richtig ist, wäre super wenn einer von mal drüber schaut.
Frage: Berechne die nach folgenden Angaben
a) die Wertobergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten,
b) die Wertuntergrenze der steuerlichen Herstellungskosten
des Bestandes an Fertigerzeugnissen, wenn folgende Daten bekannt sind:- Materialeinzelkosten (Materialeinsatz) 20.000,00 €
- Fertigungseinzelkosten (Fertigungslöhne) 40.000,00 €
- Materialgemeinkosten 40% des Materialeinsatzes
- Fertigungsgemeinkosten 120% der Fertigungslöhne
- die auf den Bestand anfallenden Verwaltungsgemeinkosten betragen 40.000,00 €, die anteiligen Vertreibskosten 20.000,00 €
Antwort:
Aufgabe 2)
a) MGK = 20.000,00 € * 40
100
= 8.000,00 €
FGK = 40.000,00 € * 120
100
= 48.000,00 €
Materialeinzelkosten 20.000,00 €
+ Fertigungseinzelkosten 40.000,00 €
= Wertuntergrenze 60.000,00 €
+ Materialgemeinkosten 8.000,00 €
+ Fertigungsgemeinkosten 48.000,00 €
+ Verwaltungsgemeinkosten 40.000,00 €
= Höchste Herstellungskosten 156.000,00 €
(Wertobergrenze)
Vertriebskosten dürfen nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen werden.
b) Materialeinzelkosten 20.000,00 €
+ Fertigungseinzelkosten 40.000,00 €
+ Materialgemeinkosten 8.000,00 €
+ Fertigungsgemeinkosten 48.000,00 €
= Mindest Herstellungskosten 116.000,00 €
(Wertuntergrenze)
lg
jessi -
Hi Jack!
Vielen Dank für deine Hilfe:). Ich bin so froh, wenn ich das alles hinter mir habe. Werde schon langsam verrückt:aechtz:.
Gute Nacht!
lg
jessi -
Hallo!
Ich brauche eure Hilfe bzgl. der Aufgabe 3.
Stellen Sie die wichtigsten Einzelkosten und Geimeinkosten in einer Übersicht zusammen!
Ich habe folgendes geschrieben:
Einzelkosten· Fertigungslöhne (Löhne, die für eine bestimmte Leistung, z.B. für die Herstellung eines Produktes, verrechnet werden)
· Fertigungsmaterial (Materialien, die in ein bestimmtes Produkt eingehen)
· Sonderkosten der Fertigung (z.B. Patentkosten, Lizenzkosten, Spezialwerk­zeuge,...)
· Sonderkosten des Vertriebs (z.B. Sonderverpackung , Zoll,...)
GeimeinkostenHilfs- und BetriebsstoffeGehälter, HilfslöhneSoziale AbgabenBetriebl. Steuern Energiekosten, BrennstoffeInstandhaltungs- und Reparaturkosten
Ist das so ok bzw. richtig?
lg
jessica -
Hallo!
Ich brauche eure Hilfe zu folgender Aufgabe:
Stellen Sie die wichtigsten Einzelkosten und Gemeinkosten in der Übersicht zusammen!
Bei Einzelkosten habe ich folgende Antwort:
· Fertigungslöhne (Löhne, die für eine bestimmte Leistung, z.B. für die
Herstellung eines Produktes, verrechnet werden)
· Fertigungsmaterial (Materialien, die in ein bestimmtes Produkt eingehen)
· Sonderkosten der Fertigung (z.B. Patentkosten, Lizenzkosten,
Spezialwerk­zeuge,...)
· Sonderkosten des Vertriebs (z.B. Sonderverpackung , Zoll,...)
nur bei den Gemeinkosten bin ich mir nicht sicher. Wäre super wenn mir jemand helfen würde.
lg
jessi -
Hallo!
Ich habe ein Porblem mit folgender Frage:
Welche Stoff- und Personalkosten sind
a) eindeutig fix,
b) eindeutig proportional und
c) teilweise fix und proportional bzw. variabel?
Wäre super wenn mir jemand helfen würde.
lg
jessi