Hallo, eine Frage, komme einfach nicht weiter.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes 4.000.000,00
Abschreibungen insgesamt 1.680.000,00
Abschreibunges des Geschäftsjahres 02 80.000,00
Buchwert 31.12.02 2.320.000,00
Buchwert 31.12.01 2.400.000,00
510.000,00 wurden von der Firma als Aufwendungen für eine Großreparatur am Bürogebäude als Reparaturaufwand (Erhaltungsaufwand) gebucht. Die Rep. waren am 2.1.02 beendet.
Der finanzamtliche Betriebsprüfer rechnet die 510.000,00 dem nachträglichen Herstellungsaufwand zu.
a) Wie ändern sich die Zahlen im Anlagengitter des Geschäftsjahres 02, wenn die Handelsbilanz an die Steuerbilanz angepasst wird?
b) Die Zahlen des Anlagengitters sind nach für das folgende Geschäftsjahr 03 forzuschreiben.
zu a) Die 510.000,00 werden als Zugang im Anlagenspiegel behandelt.
Ich weiß aber einfach nicht, in welcher Höhe die Abschreibung für diesen Betrag errechnet wird.
Mein Vorschlag:
Gesamtabschreibungszeit 50 Jahre, 1680000 ./. 80.000 = 21 Jahre
Verbleiben 29 Jahre AFA
510000 ./. 29 Jahre = 17.586,21 abger. 17.586 mtl. AFA.
Bin für jede Hilfe dankbar.
Veilchen