Hi,
diese Aussage ist falsch!
In der realtypischen Zentralverwaltungswirtschaft wird das gesamte wirtschaftliche Geschehen durch den Staat zentral geplant und gelenkt. Es wird nach dem Maximalprinzip gearbeitet. Dies bedeutet mit gegebenen Mitteln, das maximale an Produktion zu erzielen.
Steuern werden aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf erbrachte Leistungen von privaten Unternehmen erhoben.
Unternehmerische Gewinne, welche zu besteuern sind, fallen in der realtypischen Zentralverwaltungswirtschaft nicht an. Der Staat verteilt Kapital auf die Betriebe, mit dem Ziel der Planerfüllung bzw. nach Möglichkeit Überfüllung. Des weiteren wird zentral über den Anteil der Investitionen entschieden. Die hauptsächlichen Staatseinnahmen resultierten aus dem Verkauf der produzierten Güter ins Ausland (Export).
Unterschiedliche Besteuerung der Konsumgüter im Inland zwecks Lenkungsfunktion sind nicht notwendig, da durch gezielte und somit zentral gelenkte Preisfestsetzung der jeweilig gewünschte Effekt (Absatz bestimmter Produkte durch Preissenkung oder Preisanhebung für knappe Güter) hervorgerufen werden kann.
Es existierten unterschiedliche Steuertarife, beispielsweise für Arbeiter und Angestellte sowie Gewerbetreibende. Bei den für die Bürger wichtigsten Tarife wurde deutlich, dass eine echte Vermögensbildung durch eine privatwirtschaftliche Tätigkeit nicht möglich war. Mit dem Steuerrecht sollten "kapitalistische Ansätze" von vornherein unterbunden werden.
Des weiteren solltest Du noch als Vergleich kurz auf die Marktwirtschaft eingehen.