Durch die Zollbehörden bei der Importabfertigung werden Aspekte von sechs Rechtsgebieten geprüft:
- Außenwirtschaftsrechtlich wird geprüft, ob und ggf. unter welchem Bedingungen eine Ware- bzw. Dienstleistungseinfuhr zulässig ist, insbesondere im Hinblick auf Waffen und Kriegsgeräte und unter dem Aspekt von Handelsembargos gegenüber einzelnen Staaten. –Verbote und Beschränkungen.
- Zollrechtlich wird bei zulässiger Einfuhr geprüft, ob Zölle zu erhaben sind. Dies geht Hand in Hand mit der steuerrechtlichen Prüfung. Bei der Einfuhr wird geprüft, ob Steuern zu erheben sind, bspw. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) oder Verbrauchsteuer wie Tabak-, Mineralöl und Branntweinsteuer.
- Marktordnungsrechtlich wird bei Agrarwaren geprüft, ob bei der Einfuhr Agrarabgaben („Agrarzölle“) zu erheben sind, die den Unterschied zwischen EU-Preis und Weltmarktpreis abschöpfen.
- Melderechtlich wird geprüft, ob auf den Formularen die vorgeschriebenen statistischen Angaben gemacht werden, die u.a. für die Außenhandelsstatistik und die Zahlungsbilanz benötigt werden. Auch der Zahlungsverkehr unterliegt bestimmten Meldepflichten, u.a. auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Geldwäschegesetz.
Ich habe es so beanwortet und es war ok so.
Hoffe, dass es dir auch weiter hilft.
Grüße,
Reka