Sowie ich noch rausbekommen habe kann es beim Finance Leasing je nach Vertragsgestaltung so sein, dass der Leasingnehmer das Leasingobjekt bei sich bilanzieren darf, weil er beim Finance Leasing aufgrund des fehlenden Kündigungsrechts während der Grundmietzeit das volle Investitonsrisiko trägt. Somit kann er als "wirtschaftlicher" Eigentümer gesehen werden und das Leasingobjekt bei sich in der Bilanz führen. Also würde die Bilanz in diesem Fall verlängert.
Gruß Zypern