Mein ich auch, nur hier geistern merkwürdige Daten herum
Gruß Olaf
Beiträge von Olaf64
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na Hallo ,
das Problem hab ich auch, nur bei mir ist es der 8.2.07, was soll eigentlich der hinweis mit dem Montag 5.2.o7 , war das ein Feirtag?
Gruß Olaf -
Aufgabe 2 steht ein bisschen weiter oben der 12.2.07?
soll das stimmen, bei mir ists der 8.2.07
Gruß -
ups darf das dreifache nicht überschreiten
Gruß -
ne ne, kann noch bis 30 % angehoben werden, darf aber nicht das dreifache der linearen betragen
Gruß Olaf -
Na ich bin der Meinung das bis zum 1.1.08 angeschaffte Maschinen mit 30% auf den jeweiligen Restwert abgeschrieben werden
Gruß Olaf -
Wenn die vergleichswünsche noch aktuell sind
sendet eine kurze Mail an Beitrag42@web.de -
Meiner Meinung nach ist
Netto = Die Summe der Aktivposten Minus der nicht verkauften bzw. der vorhandenen Vorräte
Sachinvestition = Maschinen/Analgen + der Vorräte
Finanzinvestment = Finanzanlgen + Forderungen + flüssige Mittel (Post Bank Kassenguthaben
aber keine Garantie für die Richtigkeit
Gruß Olaf64 -
Hallo Yve,
ORG 2 habe ich noch nicht aber seh dir EDV noch mal an, z.B.: ein netzwerk ist schon vorhanden wenn du einen "Drucker" am PC anschließt. virtuell aus der einfachsten Sicht könnte eine "Briefkastenfirma" sein aber sehr einfach betrachtet -
Aufgabe 2
Die Break-Even-Analyse (Gewinnschwellenanalyse) bezieht sich auf die Berechnung des BEP (Break-Even-Point) und stellt die Gewinnschwelle dar, bei der die Summe der Stückkosten die Gesamtheit der Fixkosten decken muss.
Die Gewinnschwelle ist gleich der Stückzahl bei der der Gewinn = Null ist bzw. bei welcher Stückzahl erreicht man die Gewinnzone. Wird die Gewinnschwelle überschritten, erzielt man Gewinne, wird sie unterschritten macht man Verluste. Sie kann für ein Produkt (Ein-Produkt-Betrachtung) oder für mehrere Produkte (Mehr-Produkt-Betrachtung) berechnet werden.
Die Produktpolitik stützt sich auf das Ergebnis der Break-Even-Analyse, da sie ein wichtiges Instrument für die Unternehmensplanung ist. Es sollen Markteinführungs- oder Produkteliminierende Entscheidungen getroffen werden, welche sich auf die Kostenstruktur und die Absatzmenge des Unternehmens beziehen.
Aufgabe 7
Preisabsprachen, welche durch Verkaufssyndikate gefördert bzw. hervorgerufen werden, sollen grundsätzlich mit dem Kartellgesetz (GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) verhindert werden, um eine marktwirtschaftliche Entwicklung zu fördern bzw. eine Kartellbildung zu verhindern.
Der einzelne bzw. eine Gruppe von Konsumenten soll davor geschützt werden einen Nachteil im sozialen-, finanziellen oder persönlichen Bereich zu erleiden.
Wirtschaftliche und Politische Gründe können mit einem entsprechenden Antrag zu einer Ausnahme der gesetzlichen Bestimmungen des GWB (z.B. §§ 7 bis 9 GWB) führen.
hat bei mir für die volle punktzahl gereicht