Beiträge von Olaf64

    Ich bin der Hoffnung das ich den Rest des Heftes beantwortet habe. Allerdings lege ich mir bei folgender Aufgabe die Karten.
    Ich soll Anhand der Vermögenswerte einer Bilanz die Sicherheiten für einen Kredit bestimmen. Wenn ich mir die Bilanz ansehe habe z.B. bereits Hypothekenschulden in einer Höhe von 82 Mill. wobei der Wert der Grundstücke nur mit 110 Mill. angegeben ist. Ich war bisher der Meinung das nur 60% des Wertes für eine Sicherheit veranschlagt werden.
    Nun weiß ich erstmal nix mehr, wer kann helfen?

    Gruß Olaf

    Seh dir mal die genaue Definition
    "technischer Wechselstrom" an, dann ist es einfach,
    ein Tipp: Hitzdraht ist mist weil er kleine Stromstärken nicht genau mißt
    Gruß

    Tipp für STW 02
    Suche Tipp für FIN 02

    a) Gewinn aus Gewerbebetrieb = 100.000,00 €
    b) 50.000,00 x 8 % = 4.000,00 € x 50 % = 2.000,00 €
    50.000,00 x12 % = 6.000,00 € x 50 % = 3.000,00 €


    Gesamt = 5.000,00 €
    Nach § 8 GewStG erfolgt bei Dauerschulden eine Hinzurechnung
    von 50 % der Zinsen, somit 5.000,00 €.
    c) Die Hälfte der Mietzinsen werden zugerechnet, weil der Landwirt
    (§ 18 EStG) nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
    laut § 8 GewStG ergibt sich 20.000,00 € x 50 % = 10.000,00 €
    d) Ich gehe davon aus das der Privatmann keine Gewerbesteuer
    entrichtet und rechne die Hälfte der Miete (40.000,00 €)
    in der Höhe von 20.000,00 € dem Gewinn des Gewerbebetriebs zu.
    e) Hier erfolgt nach § 9 GewStG eine Kürzung um die Hälfte der
    vermieteten LKWs (20.000 x 50 %) = 10.000,00 €.
    f) Es erfolgt eine Kürzung von 2.520,00 €, nach § 9 GewStG um eine
    vorhandene Belastung des Grundstücks mit Grundsteuer auszugleichen.

    150.000,00 € x 140 % = 210.000,00 € x 1,2 % = 2.520,00 €

    Gewinn aus Gewerbebetrieb 100.000,00 €
    Hinzurechnung/Zinsen + 5.000,00 €
    Hinzurechnung/Miete + 10.000,00 €
    Hinzurechnung/Maschinen + 20.000,00 €
    Kürzung/LKWs - 10.000,00 €
    Kürzung/Einheitswert - 2.520,00 €
    Gewerbeertrag = 122.480,00 €
    Abrundung auf volle 100 = 122.400,00 €
    Abzüglich Freibetrag nach § 11 GewStG - 24.500,00 €


    verbleibender Gewerbeertrag = 97.900,00 €

    restliche =
    97.900 – 48.000 = 49.900

    die ersten 12.000,00 € x 1 % = 120,00 €
    weitere 12.000,00 € x 2 % = 240,00 €
    weitere 12.000,00 € x 3 % = 360,00 €
    weitere 12.000,00 € x 4 % = 480,00 €
    restliche 49.900,00 € x 5 % = 2.495,00 €


    Steuermessbetrag = 3.695,00 €

    Steuermessbetrag x Hebebetrag der Stadt Mainz von 440 %

    (3.695,00 € x 440 % = 16.258,00 €)

    ergibt eine Gewerbesteuer in der Höhe von 16.258,00 €.


    Gruß Olaf

    im Soll ist die 1320 definitiv falsch wie auch bei mir, bei der 1010 war bei mir was falsch, keine Ahnung ob deine Zahl stimmt, im Haben war die 0610 wiederum bei mir nicht in Ordnung, der Rest stimmt bei dir, eine Konkrete Auflistung meiner Fehler habe ich nicht erhalten , nur die Endsumme vom SBK = 1.667.829,04, für eine weitere Fehlersuche hatte ich keine gelüste
    Gruß Olaf

    2a ) ich habe beim 1.Jahr 550+70+90+30=740
    gleich dem 2.Jahr 400+200+50+90=740

    allerdings ist das Lehrheft nicht das was man erwarten sollte und wen der Fernlehrer deine Berechnung nicht deuten kann, wie soll das ein "Dummer Fernschüler" mit dem Heft begreifen!

    Gruß Olaf

    bei mir gehts bei der 2a los , der Gleichungsvergleich, 1/2 Bilanz, nach Lehrheft verschiedene Ergebnisse, nach Fachbuch von G.Wöhe anderer Rechenweg, ich komm auf 740 =740, na ich mach erst mal die anderen Hefte Gruß Olaf