Alles anzeigen...bin kein Jurist, aber:
Eine GmbH würde so doch auch funktionieren, wenn man eine "extrem geringe Einlage" mit "keine Einlage" gleichsetzt...
Gerade GmbHG durchstöbert, §5: So wie ich das verstanden habe, muss halt irgendwer das Stammkapital besorgen (das wäre dann Person A) und alle Gesellschafter eine Mindesteinlage von 100 Euro tätigen; also tätigt A eine Einlage von 24.900 Euro und B eine Einlage von 100 Euro.
Oder hab ich das falsch verstanden?
Grüße,
granti
Ich glaub, so funktioniert das nicht ganz. Die Stammeinlagen können zwar verschieden hoch sein,
aber ein Gesellschafter kann nicht mehrere Stammeinlagen übernehmen.
Wie wäre es denn mit einer Kommanditgesellschaft (KG)?
Derjenige, der viel investieren möchte, aber nicht mitarbeiten und auch nicht mit dem Privatvermögen
haften möchte, übernimmt die Position des Kommanditisten.
Den Part des Komplementärs übernimmt dann die andere Person, die weniger Kapital einlegen kann
bzw. möchte und mitarbeiten möchte im Unternehmen.