Die Sozialversicherungsbeiträge werden immer von sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn gerechnet. In deinem Fall von 2002,00€. In der Sozialversicherung gibt es keine von bis Werte in der ein bestimmter Betrag anfällt.
Es gibt nur eine Beitragbemessungsgrenze für KV/PV und RV/AV. Werden diese Grenzen im Sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn überschritten ist der übersteigende Betrag SV frei. Sonderregelungen wie Einmalbezug werde ich jetzt mal außen vor lassen. Wenn du mehr Fragen zur Sozialversichung hast kannst du dich gerne an mich wenden