Beiträge von Migge

    Hallo Yvonne,

    Du bist ein SCHATZ!!!!!

    Ich werd mich heute Abend sofort an die Aufgaben setzen und alles genau nachprüfen, damit ich dieses Thema auch verstehen werde. Bringt ja nichts einfach abzuschreiben und nichts zu verstehen.

    Falls ich nochmals eine Frage hätte, komme ich auf Dein Angebot gerne zurück. Ich hoffe, dass wir wieder von einander hören werden?! und ich Dir evtl. bei einem Thema helfen kann, wenn's mal nicht klappen sollte.

    VIELEN VIELEN ...... DANKKKKKKKKKKK!!!!

    Bis bald.... einen schönen Tag wünsch ich Dir!

    Hallo Yvi,

    Das ist echt lieb von Dir, dass Du mir hilfst. Ich blicke hier echt nicht durch und in unserem Onlineforum bei der SGD scheint niemand diese Aufgaben gelöst zu haben :( Steuern sind für mich der absolute Horror!!!

    Wenn's okay ist für Dich schicke ich Dir hier mal meine Lösungsvorschläge. Es wäre super toll, wenn Du mal drüber schauen könntest. Ich denke fast, dass die Aufgabenstellungen diesselben sind. Da mein Scanner hier zuerzeit streikt, kann ich Dir die Aufgabenstellung heute leider nicht schicken, doch ich werd's morgen sofort nachholen.

    VIELEN VIELEN DANK!!!

    Hallo Yvonne,

    vielen Dank für Deine Unterstützung. Sitze immer noch an dieser Aufgabe und die Unterlagen von unserem Tutor haben mich nicht wirklich weit gebracht.

    Vielleicht als kleiner Tipp? Liege ich mit meinem zvE von € 56.875 richtig oder fangen bei mir dort schon die Fehler an? Irgenwie habe ich das ganze Buch nicht wirklich verstanden. Werd mir das Thema auch nochmals vorknüpfen.

    Wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir kurz nen Tipp gegen könntest, ob ich wenigstens bei der Basis des zvE richtig liege.

    Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag.

    Hallo Ingrid,

    schön dass es doch noch Leute hier im Forum gibt, die helfen wollen!

    Also ich habe von dem Tutor bei der SGD ein Dokument bekommen, das nochmals auf diese Thematik eingeht (leider kann ich es hier nicht anhängen, da zu gross, gib mir doch Deine Emailadresse noch an). Ich habe auch die Aufgaben nochmals durchgerechnet aber ob ich jetzt richtig liege, weiss ich nicht.

    Also meine neuen Eckdaten sind wie folgt:

    zVE: € 56.495
    KSt: € 13.165
    KSt Rückstellung: - € 31.835
    Die Finanzierung der Ausschüttungen erfolgt durch das KST-Guthaben (€ 1.269 sowie durch das steuerliche Einlagekonto (danach auf € 0).

    Feststellung der steuerlichen Eigenkapitalteile:
    KSt.-Guthaben 31.12.07: € 8.731
    EK 02 am 31.12.07: € 50.000
    Steuerliches Einlagekonto 31.12.07: € 0
    Neutrales Vermögen 31.12.07: € 10.000

    Ich hoffe, wir kommen bald auf die richtige Lösung.

    Vielen Dank für eine nochmalige Rückmeldung.

    Hallo,

    Wer kann mir helfen bei einer Fragestellung im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer? Falls noch andere Studierende aus der SGD hier sind, es ginge um das Heft STW10A.

    Die Frage lautet:
    Führen Sie die Feststellung der steuerlichen Eigenkapitalteile fort.

    Mein Lösungsansatz war der nachfolgende. Aber irgendwie macht das für mich keinen Sinn.


    Fortführung steuerliche Eigenkapitalteile:



    KSt.-Guthaben 31.12.2006: € 10.000
    ./. Minderung § 37 Abs. 2a Nr. 2 KStG in 07 € 769

    ----------------
    Restbetrag KSt.-Guthaben 31.12.2007: € 9.231
    EK 02: € 50.000

    Steuerliches Einlagekonto € 10.000
    Neutrales Vermögen € 10.000

    ------------------

    steuerliches Eigenkapitalteile € 79.231

    Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    LG
    Michaela

    Hallo liebe Mitstudierenden!!

    Ich hänge hier etwas in der Luft mit drei Aufgaben im Lernheft STW02 betreffend Umsatzsteuer. Irgendwie hab ich keinen blassen Schimmer wo ich da ansetzen muss. Vielleicht kann mir ja jemand von Euch einen kleinen Hinweis geben, wo ich im UStG ansetzen kann. Also die Aufgabenstellungen sind wie folgt:

    Karl Kräftig (KK), ehemaliger Zenhkämpfer, betriebt seit Jahren - neben seinem Wohnaus - ein grosses Sportartikelgeschäft in Ingelheim/Rhein.

    In 2002 ereigneten sich u.a. folgende Geschäftsvorfälle:

    3.
    Der Landfrauenverein Ingelheim plante, in 2002 als besondere Attraktion eine Skifreizeit für Junggebliebene durchzuführen, und bat KK darum, in Ingelheim einen Vortrag über den sicheren Umgang mit der Ausrüstung zu halten. KK entsprach der Bitte und erhielt für diesen Abend am 23.08.2002 ein Honorar i.H.v. 232m-- € (brutto).

    4.
    Seinen privaten Trainingsanzug, den KK bei Erhalt seiner Goldmedaille während der olympischen Spiele getragen hatte, spendete er im Juni 2002 einem Wohltätigkeitsverein, der ihn für 4.000,-- € versteigerte. Das Geld wurde für die AIDS-Hilfe bestimmt.
    Für KK hatte der Anzug einen unschätzbaren Wert. Der damalige Einkaufspreis beterug 100,-- € (ohne USt). Heute würde ein vergleichbarer Anzug 175,-- € (ohne USt) kosten.

    7.
    Am 28.07.2002 verkaufte KK einen seiner zwei ausschliesslich privat genutzten Pkws (BMW 750 i) an seinen Freund Paul (Privatmann) für 20.000,-- € zzgl. 16% USt, die er gesondert in Rechnung stellt. Die Übergabe der Rechnung erfolgte am 29.07.2002.

    Nehmen Sie zu den geannten Geschäftsvorfällen bitte ausführlich Stellung, und zitieren Sie hierbei die entsprechenden Vorschriften. Insbesondere ist auf folgende Punkte - soweit möglich - einzugehen:
    Umsatzart
    Zeitpunkt
    Ort
    Steurbarkeit
    Steuerpflicht
    Bemessungsgrundlage
    Steuersatz
    Entstehung der USt

    Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir einen kleine Tipp geben könntet, wo ich mich im UStG durchlesen muss, damit ich diese drei Fälle lösen kann.

    Vielen vielen Dank!
    Grüsse,
    Migge

    Hallo Schneehase1986,

    Bei der ersten Aufgabe liegst Du mit Deinem Lösungsansatz richtig.

    Für Aufgabe Nr. 2) kann ich Dir ein paar Tips geben, damit Du auf die Lösung kommst.
    Überlege mal kurz warum die EZB die Zinsen erhöhen sollte? Tut sie dies eher wenn eine Inflation zu erwarten ist oder wenn eine Degression zu erwarten ist?

    Was bewirkt die EZB mit der Leitzinssatzerhöhung bei den Geschäftsbanken? Werden die Kredite von den Geschäftsbanken an die Kundschaft teuerer oder günstiger dadurch?

    Was geschieht mit den Preisen auf dem Markt? Steigen sie oder sinken sie oder bleiben sie evtl. sogar stabil durch die Erhöhung?

    Könnte evtl. auch der Import/Export dadurch beeinflusst werden? und wenn ja, wie? Wird der Euro teuerer oder billiger?

    Ich empfehle Dir auch mal einen Blick auf die website Hauptseite - Wikipedia zu werfern und dort das Stichwort "Leitzinsen" einzugeben.

    Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig die Richtung weisen konnte.

    PS:
    Ansonsten schau nochmals im Buch VWL02 nach, auch da kannst Du die Lösung finden.

    LG,
    Migge

    Hallo,

    ich habe folgende Aufgabenstellung und bin mir nicht sicher, ob mein Lösungsweg richtig ist.

    Witwe Amalie Kunz will wissen, ob sie für das Kalenderjahr 2003 noch nachträglich (der Steuerbescheid 2003 datiert vom 22.10.2004) folgende Ausgaben geltend machen kann:

    a)
    Aufwendungen für eine Lebensversicherung in Höhe von 5.000,-- EUR (die Vorsorgehöchstbeträge sind bisher noch nicht ausgeschöpft)
    b)
    eine grössere Reparaturrechnung über 8.244,-- EUR betreffend ihr vermietetes Zweifamilienhaus
    c)
    Ausserdem möchte sie noch einen Spekulationsgewinn aus der Veräusserung von Wertpapieren in Höhe von 2.800,-- EUR versteuern. Sie habe aus Versehen diesen Betrag nicht sofort erklärt.


    Also meine Lösungswege sehen wie folgt aus:

    a)
    Die Aufwendung von EUR 5.000,-- stellt eine neue Tatsache dar. Daher könnte man sich auf § 173 Abs. 2 AO
    stützen. jedoch greift dieser § hier nicht, da das nicht Angeben der Lebensversicherungskosten ein grobes
    Verschulden ist. Wird ja eindeutig nach diesen Abzügen in der vorgedruckten Steuererklärung gefragt.

    b)
    Die Aufwendung von EUR 8.244,-- stellt eine neue Tatsache dar. Daher könnte man sich auch hier auf § 173 Abs. 2 AO stützen. Jedoch greift dieser § hier auch nicht, da das nicht Angeben der Reparaturkosten ein grobes Verschulden ist. Wird ja eindeutig nach diesen Abzügen in der vorgedruckten Steuererklärung gefragt.

    c)
    Zur Anwendung kommt § 173 Abs. 1 AO. Es sind neue Tatsachen/Beweismittel (Spekulationsgewinn aus der Veräusserung von Wertpapieren) bekannt geworden, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Steuerbescheids bestanden, jedoch dem Finanzamt nicht bekannt waren und die zu einer höheren Steuer führen. Somit ist der Steuerbescheid zu ändern.

    Vielleicht kann mir ja jemand eine kleine Tipp geben, ob meine Überlegungen richtig sind?

    Vielen Dank im Voraus.

    LG
    Migge