Hallo zusammen,
da ich leider selber nicht wirklich die Ahnung von exakten BGB-Inhalten habe, hoffe ich, dass mir hier jemand eine Hilfestellung für folgenden bei mir persönlich aufgetretenden Fall geben kann:
Zur Vorgeschichte ein paar kurze Worte:
Seit dem 01.09.2004 bin ich in der Ausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen.
Am 11. Januar 2007 beendete ich diese Ausbildung erfolgreich mit einem Abschluss und wurde in den Betrieb als fest Angestellter übernommen. Ab März werde ich das Studium zum Verkehrsfachwirten mit anschließend verkürztem BWL-Studium absolvieren.
Der Fall:
Die Gebühren-Einzugs-Zentrale (GEZ) meldete sich erstmalig bei mir am 20.11.2006 mit der Bitte, einen beigefügten Bogen auszufüllen. Dieser Bogen beinhaltete die Frage nach gebührenpflichtigen Rundfunkgeräten, die ich in meinem Besitz habe. Da ich bei solch offiziellen Schreiben immer sehr gerne sichere Wege gehe, rief ich die GEZ unter der auf dem Anschreiben angegebenen Telefonnummer an und fragte nach allgemeinen Grundlagen dieses Schreibens. Hier sagte man mir, dass ich mit Abschluss der Ausbildung die relevante Einkommensgrenze überschreite und an diesem Zeitpunkt verpflichtet bin, für gebührenpflichtige Rundfunkgeräte Abgaben zu entrichten.
Diese Aussage war für mich, wieso sollte es auch anders sein, natürlich zutreffend und richtig, da man ja z.B. durch den Rundfunk regelmäßig von der Gebührenpflicht hört, und die GEZ als offizielle Zentrale diese Aussage machte.
Besten Gewissens füllte ich den beigefügten Bogen aus, schickte Ihn an die GEZ und bekam die schriftliche Bestätigung. Damit war für mich alles Wichtige in diese Richtung erledigt.
Mit dem Besuch eines WDR-Mitarbeiters am 21.02.2007 änderte sich diese Tatsache allerdings leider wieder schlagartig.
Zum Ersten war ich durch telefonische Information der GEZ davon überzeugt, dass eine Anmeldung meines Computers ausreicht, weil meine Mutter bereits im Haushalt vorhandene Rundfunkgeräte durch Ihre Anmeldung unterhält. Diese Information sei laut dem WDR-Mitarbeiter schlicht und einfach falsch. Eine Nachmeldung meines Fernsehgeräts war demnach nötig, was für mich kein Problem, sondern nur eine deutliche Irritation bezüglich der GEZ - Aussage darstellte.
Schlussendlich wäre ich nach dieser „Zumeldung“ bei einem Euro-Betrag pro Quartal, die für mich als Gebühr völlig tragbar und verständlich ist. Einzigst die Aussage des Mitarbeiters, dass die GEZ lediglich für das Einziehen des Geldes verantwortlich sei, und „keine Ahnung von der Gebührenpflicht“ habe, ist für mich unverständlich. Die GEZ meldete sich bei mir ja nunmal als Ansprechpartner, und ich gehe in diesem Fall doch eigentlich als Verbraucher davon aus, dass dort gegebene Aussagen der Wahrheit entsprechen, oder? Die GEZ tut das, was sie tut, ja immerhin im Auftrag des öffentlichen Rundfunks.
Zum Zweiten ist laut Aussage des Mitarbeiters eine Gebührenpflicht bereits mit Überschreitung eines Gewissen Mindestgehalts, das in meinem Fall bereits im ersten Lehrjahr anfiel, vorhanden. Der Mitarbeiter versuchte mir klarzumachen, dass ich die Gebühren für Grundgebühr (inkl. Radio) sowie TV-Gerät demnach auch ab Besitz dieser Güter für die Ausbildungszeit nachzahlen müsste. Hierbei kam eine doch relativ hohe Summe zustande, die ich laut vorheriger Aussage der GEZ nicht zahlen muss, da ich erst ab Eintritt in den Angestelltenstatus die Gehaltsgrenze überschritten habe. Zudem kam die erste Anfrage der GEZ, wie oben genannt, am 20.11.2006. Vorher lag mir also keinerlei Information über Rundfunkgebühren vor.
Mein gedankliches Problem in diesem Fall ist kurzum, dass ich nicht wusste, dass ich mit Ausbildungsbeginn verpflichtet bin, für Rundfunkgeräte Gebühren zu zahlen (mir fehlten dazu ja leider auch jegliche Informationen). Die Falschaussage der GEZ bestätigte mir dies ebenfalls. Weiterhin gehe ich, wie erwähnt, als Verbraucher davon aus, dass, da in diesem Fall Gebühren eingezogen werden, die GEZ oder der WDR / ZDF sich bei mir persönlich melden, sobald diese fällig werden (Da will ja jemand Geld von mir, und sollte sich doch deshalb melden müssen?!).
In der Hoffnung, dass ihr dem Vorgang und meinen Gedankengängen folgen konntet: Gibt es hier Rechtsgrundlagen die ich einbeziehen könnte, oder ist es sowieso sinnlos, sich mit der GEZ in diesem Punkt "anzulegen"? Es geht bei der Nachzahlung um ca. 500 Euro, also doch ne Menge Geld.
Ich hab im BGB rumgestöbert, aber nichts gefunden, da ich leider in der Ausbildung nur vereinzelt damit in verbindung gekommen bin.
Kann mir hierzu jemand etwas Hilfreiches sagen?
Vielen Dank schonmal für alles, was kommt.
Lieben Gruß,
Der Wodo