Beiträge von steppach

    Hallo,

    ich glaube ich habe die Antwort nun selbst gefunden.
    2005 musste ich den Gewinn noch nach EÜR ermitteln. Dabei wird die vereinnahmte Umsatzsteuer als Einnahme gebucht. 2007 wäre sie dann irgendwann als Ausgabe wieder abgezogen worden, was nun aber wegen der anderen Gewinnermittlung nicht mehr geht. Ich bleibe also sozusagen auf dieser Einnahme sitzen. Angeblich handelt es sich dabei um einen "Umstellungsgewinn", der irgendwie korrigiert werden muss. Evtl. in der GuV außerhalb der Bilanz? Keine Ahnung...

    Gruß,
    Markus

    Hallo,
    ja ich lese das überall: keinen Einfluss auf den Gewinn.

    Seit 2006 muss ich bilanzieren, vorher brauchte ich nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen.
    Spaßeshalbet habe ich auch eine für 2006 gemacht: vereinnahmte USt 7891,99 €, an das Finanzamt gezahlte USt: 11362,73 + gezahlte Vorsteuer 449,98 €
    Die Differenz zwischen vereinnahmter und gezahlter USt+Vorsteuer beläuft sich auf 3920,72 €. Die hätte ich bei der EÜR von meinem Gewinn abziehen können.
    Bei der GuV aber nicht. Wie kommt das? Warum habe ich lt. GuV einen größeren Gewinn??

    Gruß,

    Markus