Beiträge von silvio.heigwer

    Hallo Vekiki,

    das kommt immer drauf an, welche Art von Protokoll Du schreibst, da es unterschiedliche Arten von Protokollen gibt:

    Wortprotokoll = genaue Mitschrift des Gesprochenen (z.B. bei Gericht)
    => keine eigene Entscheidung über die Zeitform

    Verlaufsprotokoll = genaue Darlegung des Verlaufs und der Ergebinsse (z.B. bei Besprechungen)
    => Präsens oder Präteritum

    Ergebnisprotokoll = Zusammenfassung der Ergebnisse (z.B. bei Besprechungen)
    => Präsenz

    Ich hoffe ich habe Dir etwas weitergeholfen!?!

    Grüße
    Silvio

    Hallo hiwi,

    hast Du denn mal die einzelnen Posten Deines GuV-Kontos mit denen aus meiner Lösung verglichen? ... Da müssen ja irgendwelche Abweichungen da sein, und dort müßtest Du dann auch dahinter kommen, in welchen Konten und wieso die einzelnen Abweichungen entstanden sind.

    Wenn Du nicht weiterkommen solltest, kannst Du mir ja mal Deine Lösungen mailen, und ich schaus mir mal an.

    MfG
    Silvio

    Hallo hiwi,

    ... die von Sylvio leider nicht ganz ...

    zuerst einmal wäre ich Dir dankbar, wenn Du mich mit "i" und nicht mit "y" schreiben könntest!! ;) (Das sieht ja fuuurchtbar aus! :) )

    Es gibt doch das Konto AVK-Allgemeine Verwaltungskosten, das hat Sylvio mit Büromaterial ausgetauscht, dann aber den anderen Teil vergessen.

    Dazu kann ich nur sagen, dass ich nicht im FS bin, und mir deshalb nicht die vollständigen Unterlagen vorliegen. Ich muss und hab mich deshalb auf die hier geposteten Unterlagen verlassen. ... Dort war von einem Konto "AVK" nichts angegeben. Deshalb hab ich einfach ein "passendes" Konto genommen. ... Ich denke, es sollte aber kein Problem sein, die Bezeichnungen auszutauschen, oder!?! (... und für die Praxis ist das eh irrelevant. ... aber das is ne andere Geschichte!!!) ... Wenn also das Konto "AVK" in der Aufgabenstellung vorgegeben ist, dann muss man natürlich dieses auch verwenden!!!

    Was meinst Du denn mit: "dann aber den anderen Teil vergessen."??

    DASS ein kleiner Fehler bei der Buchung mit dem Privatkonto drin ist, wurde ja bereist besprochen. Also dort einfach Konto Bank gegen Kasse tauschen. ... Ansonsten müsste es doch richtig sein!?!

    Grüße
    Silvio

    Hallo Kati-Florentina,

    zu Deiner Frage:

    Aber, wie stelle ich jetzt die Auseinandersetzungsbilanz auf??? Wenn sich die Passiva um 3.850 € verringert, wie bekomme ich das aber auf die Aktiva hinzu? Wer kann mir hier einen kleinen Anstoß geben???

    Also entweder hab ich irgendwo 'nen Denkfehler, oder es ist wirklich relativ einfach!? ... Zuersteinmal verringert sich ja die Passivaseite nicht um 3850,00 sondern um 5000,00. ... Da es sich hierbei um Abschreibungen handelt, musst Du die (wenn in der aufgabe nicht noch mal separat angegeben) vom Anlagevermögen abziehen, da Du ja idR vom AV abschreibst. D.h. in Deiner neuen Bilanz weißt Du AV in Höhe von 45.000,00 aus.

    Bei den Beträgen hab ich kleine Abweichungen. Das liegt aber einfach daran, dass Du bereits die Prozentzahlen gerundet hast. Wenn Du nicht rundest, kommst Du auf folgende Werte:


    Allerdings beschäftigt mich gerade die Frage, ob die Verteilung der Abschreibung VOR oder NACH der Verrechnung des Bilanzverlustes zu erfolgen hat. Wenn sie erst danach vorgenommen wird, hast Du ja nochmal andere Ausgangswerte (beim Kapital). ... Wenn Du es "vor" der Verrechnung des Bilanzverlustes machst, hast Du ja im Grunde genommen, lediglich eine Korrektur der Vorjahres-GUV, ... und damit eigentlich einen entstehenden Bilanzverlust von 10.000,00 ... stellt sich die Frage, warum dieser dann nicht einfach 1:1 vereinteilt würde. ... Auf der anderen Seite, also wenn Du "nachträglich" korrigierst, könnte man ja davon ausgehen, dass die Verteilung der unterlassenen AfA auf der Basis der Kapitalanteile zum 1.1. dieses Jahres erfolgt. Da ja der Bilanzverlust zum 31.12. ermittelt war, müßten sich ja für das Kaiptal jeweils folgende Werte ergeben:


    ... Vielleicht könnte dazu nochmal jemand Stellung nehmen, der die Aufgaben bereits abgegeben und bewertet bekommen hat.

    MfG
    Silvio

    Hallo E1chhörnchen,

    bei der 2ten aufgabe weiss ich nicht welche tabelle gemeint ist in meinen uni unterlagen hab ich so eine tabelle nich gefunden wäre sehr lieb wenn mir jemand sagen könnte wo ich sowas denn finde.


    ... dazu kann ich nur sagen: Mein erster Gedanke war: Guhgeln!!!! ... Und schon hatte ich innerhalb weniger Sekunden z.B. die folgende Tabelle!!! ;) ... Damit hätten wir das eine Problem ja schon mal gelöst! :cool:

    Aufgabe 2 kann man prinzipiell erstmal mit Excel durchrechnen. Da gibt es dann 'ne Funktion, die nennt sich "Zielwertsuche", und damit kommst Du dann auf einen Zinssatz von 7,755 % für die Annuität von 20.000,00 € und 10,999 % bei einer Annuität von 25115. ... Damit haste ja schon mal die Lösungen. ... Beim Ablesen aus der Tabelle gehts noch etwas einfacher: Du nimmst einfach die Annuitäten und teilst sie jeweils durch das Kapital. Damit kommst dann auf einen Wert, nachdem Du einfach nur noch in der Tabelle suchen musst. Z.B. 200.000/20.000 = 10 ... Suchst Du nun in der Tabelle, wirst Du feststellen, dass der gesuchte Zins irgendwo zwischen 7% und 8% liegen muss. ... Dann brauchst Du eigentlich nur noch so ein wenig Näherungsrechnung zu machen, und schon haste Deine Ergebnisse! :rolleyes:

    Bei Aufgabe 1 hab ich ehrlich gesagt im Moment auch keinen hilfreichen Ansatz, :confused: ... aber vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der irgendwie Hilfestellung geben kann!?! ... Wenn nicht schreib mir einfach noch mal ne PN, vielleicht kriegen wir das ja auch noch gelöst!?!

    Grüße
    Silvio

    Hey Silke,

    bist Du schon mal auf die Idee gekommen, in die Buchungssätzre von Dörte zu schauen? ... Damit hätten sich nämlich im Grunde Deine Fragen schon von allein geklärt. ... Und die Betriebsübersicht dannn allein zu erstellen, kann ja auch nicht schaden!!! ... Das Forum dient schließlich nicht dazu, sich komplette Lösungen zu besorgen; sondern soll helfen, bei "Ratlosigkeit" Denkanstösse zu geben!

    ... in diesem Sinne

    MFG
    SHEF

    ... wenn Du Deine Vermutung auch noch begründest, können wir dazu auch Stellung nehmen. ... Ich hab jetzt nochmal so grob drüber geschaut und nix gefunden! ... Aber wenn Du der Meinung bist, dass da ein Fehler drinsteckt, dann schreibs mal. Vielleicht hab ich ja doch noch was übersehen!?

    Grüße
    El SHEF-fe

    Hallo Janet,

    eigentlich ist es ganz einfach. Das ganze setzt sich aus zwei Dingen zusamen:

    1. Die normalen Zinsen auf die 2 Mio €. Das sind im Jahr 120.000,00 €. Da die Schuldverschreibung seit Augugst läuft, hast Du 5 Monate im alten Jahr, die Du abgrenzen musst, und kommst damit auf einen Betrag von 5.000,00 €.

    2. Da ja ein Betrag nur ein Betrag von 98 ausgezahlt wird, sind die 2% ebenfalls als Zins anzusehen. Diese 40.000 € werden auf die 5 Jahre verteilt bzw. "abgeschrieben". Macht einen Jahresbetrag von 8.000 €. Umgerechnet die 5 Monate kommst Du dann auf 3.333,33 €.

    Einfach die beiden Beträge noch zusammenrechnen, und schon hast Du die gesuchten 8.333,33 €

    LG
    Silvio

    Hallo zusammen,

    also ich hätte nen Lösungsvorschlag für Euch ... und ich hoffe, der hilft Euch weiter!?!

    • Normalerweise errechnet man ja den Rohertrag aus der Differenz der Umsatzerlöse und des Wareneinsatz. In Deinem Fall scheinst Du die UMsatzerlöse nicht gegeben zu haben, sondern sollst sie erst ausrechnen. Dazu muss man die Gleichung einfach umdrehen.
    • Im nächsten Schritt kannst Du dann den Cash Flow (Ich geh mal davon aus, dass dieser als gesuchte "Kennzahl der Rentabilität" gemeint ist) errechnen.
    • Abschließend errechnest Du noch die prozentualen Anteile auf Basis der Umsatzerlöse.

    Nachfolgende Tabelle soll nochmal helfen, zu verstehen, was ich meine:


    Hoffe, ich hab Euch geholfen!?

    Grüße
    El SHEF-fe

    Hallo Tucis,

    Deine Antwort hat bewirkt, dass ich nochmal über einen kleinen Fehler gestolpert bin! :rolleyes: ... Und zwar ist die Aufgabe ja:

    Einem Großkunden wurden im Rahmen eines freiwilligen Vergleichs 60 % unserer Forderungen in Höhe von 69.600,- (brutto) erlassen.

    Ich verstehe das so, dass gegenüber dem Kunden eine Forderung in Höhe von 69600,00 € aber brutto besteht. ... Der Zahl nach zu urteilen, wurde hier noch mit 16% USt gerechnet. ... das heißt, Du müßtest den Nettobetrag ausrechnen; davon 60% abschreiben UND eine Umsatzsteuerkorrektur vornehmen.

    Das sieht dann so aus:

    Da die Ust. nur ein durchlaufender Posten ist, und deshalb nicht in der GuV erscheint, muss deren Korrektur für die Aufgabenstellung auch nicht weiter berücksichtigt werden. Damit müßtest Du dann folgende Positionen haben:


    Sorry nochmal für den Fehler, der sich eingeschlichen hatte!

    Grüße
    Silvio

    PS: Leider ist mir gestern mittendrin mein Computer abgestürzt, so dass ich die Excel-Tabellen nicht gespeichert hatte. Deshalb kann ich Dir die Gesamtübersicht auf die Schnelle nicht nochmal reinsetzen. Ich hoffe, es geht trotzdem.
    PS:PS: Bin leider die nächsten Tage nicht da, kann Dir also weitere Fragen vorerst nicht beantworten. Hoffe aber, dass Du notfalls Hilfstellung von anderen Usern bekommst! ;)

    Hallo!

    da diese Aufgaben ja schon einmal besprochen wurden in diesem Tread. Und dort auch Lösungsvorschläge beigefügt waren, habe ich mit dem mir vorliegendem Kontenrahmen (= IKR) verglichen, und die Kontennummern haben auch gestimmt. Deshalb hab ich sie mit angegeben.

    Wie Dörte schon geschrieben hat, ist #6 etwas vage formuliert. Da sollten schon einige Zusatzangaben da sein. Ansonsten kannst Du Dir auch die Augen zuhalten und auf irgendeine Kontonummer tippen! ;)

    Für Aufgabe 24 habe ich oben angesprochenen Tread zu Hilfe gezogen. Dort waren in Nr. 13 die Mieteinnahmen bereits verbucht. (Meine Buchung kann aber nur stimmen, wenn der - im anderen Tread angegebene - Buchungssatz richtig ist, d.h. mit dem vorgegebenen Sachverhalt übereinstimmt!!!! [... Wobei ich da noch so einige Zweifel habe. Denn manch einer der Lösungsvorschläge war echt nur zum Haare raufen, laut aufschreien und wegrennen; sprich: Völlig falsch!) ...] Also, Schneehase, wenn Du den Sachverhalt noch nachreichen könntest, wäre das klasse!

    @Dörte: Das was Du zu 7. fragst, bezieht sich sicherlich auf 8. ... Ist nur ein wenig komisch dargestellt, weil die Zeichen automatisch in Smiley’s umgewandelt wurden ...

    Ok, genug Worte verloren! Hier meine Lösungsvorschläge:

    6.) Bargeldlose Gehaltszahlung
    brutto 3.400; Abzüge 1.100; Gesamt: 2.300
    Angaben fehlen!

    7.) Bareinzahlung bei der Bank
    Betrag: 4.500

    8.) Banküberweisung für
    Umsatzsteuer 3.200; Einkommen- und Kirchensteuer 500 ; Gewerbeertragsteuer 1.000; Grundsteuer 200 ;einbehaltene Lohnst 460; Arbeitnehmeranteinl SV 900; Gesamt: 6.260


    * ist jedoch abhängig vom Sachverhalt; wenn die USt.-Verbindlichkeit aus dem alten Jahr stammt, wird ein anderes Konto bebucht! Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um USt.-Verbindlichkeit aus diesem Jahr handelt.

    10.) Banküberweisung von Kunden
    Rechnungsbetrag 1547,00; abzüglich 2% Skonto 30,94; Gesamt: 1516,06

    Nettobuchungsverfahren:

    Bruttobuchungsverfahren:


    (Die entsprechende Umsatzsteuerkorrektur wird dann erst am Ende des Buchungszeitraums vorgenommen.)

    16.) Warenrücksendung von Kunden
    brutto 89,25

    19.) Direkte Abschreibung auf Ladenausstattung 2% von 70.000

    18.) Direkte Abschreibung auf Betriebsgebäude 2% von 50.000

    24.) Von Mieteinnahmen betreffen 200,00 das neue Jahr (vgl Nr 13)

    17.) Verkauf eines gebrauchten Transporters
    gegen Barzahlung am 20.06.
    Buchwert 8.400; für netto 6.000; +19% USt 1.140; Gesamt: 7.140
    Bisherige jährliche Abschreibung 7.800

    NR:

    Buchungsschritte:
    1. Buchen der anteiligen AfA

    2. Buchen des Erlöses:

    3. Buchen des Anlagenabgangs:

    Ok, ich hoffe, es haben sich nun keine Fehler eingeschlichen! Wenn doch, bitte ich um entsprechende Anmerkungen!!

    Grüße
    Silvio

    Hallo Krider,

    wie es aussieht, kann ich dir an dieser Stelle leider auch nicht weiterhelfen.
    Ich hab einige Seiten gefunden, wo diesbezüglich einige Aussagen (leider jedoch nur allgemeiner Art) getroffen werden:

    [INDENT]Nach deutschem Recht (§ 248 HGB) besteht ein Aktivierungsverbot für immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens. Eine Aktivierung im Umlaufvermögen ist im Rahmen der Herstellungskosten denkbar, beispielsweise für auftragsgebundene Entwicklungsarbeiten oder Kosten zur Optimierung eines bestehenden Produktes (Vgl. Hayn/Waldersee (2002), S. 91).
    Quelle: hier

    Das HGB enthält für ausgewählte immaterielle Vermögensgegenstände, wie z. B. den Firmenwert oder die Kosten der Gründung und Eigenkapitalbeschaffung spezifische Regelungen. Wichtige Themenbereiche, wie z. B. die Bilanzierung und Bewertung von Software, sind aber explizit im HGB nicht geregelt. Hier wird häufig auf die steuerlichen Bestimmungen (BFH-Urteile) zurückgegriffen.
    Quelle: hier[/INDENT]

    Tut mir echt leid, dass ich dir nicht weiterhelfen kann. Aber vielleicht findet sich ja der ein oder andere Steuerexperte hier im Forum. (Kleiner Tipp nebenbei: Such oder poste doch noch mal im Bereich: Steuerlehre )

    Grüße
    Silvio

    Moin Andy,

    ich muss sagen, dieser Tipp ist echt gut. Ich konnte zwar noch nicht in das genannte Buch reinschauen (a-m-a-z-o-n sei dank, dass die Funtkion "search inside" bei diesem Buch nicht mehr zur Verfügung steht!!! ;) ) ...
    Aber ich habe mit Hilfe dieser Taschenbuch-Reihe eine ganze Reihe von Problemen und Fragen während meiner Diplom-Arbeit klären können. Und auch bei den Abschlussprüfungen hats mir echt geholfen.

    Kann ich echt nur weiter empfehlen!!!

    Grüße
    Silvio

    Wenn eigene Ideen Dir fehlen,
    kannst Du Dich zu guhgel stehlen!
    Findest Antworten en mass
    Sag mir: Fehlt Dir jetzt noch was?
    Mußt Dich nun nicht weiterplagen!
    JETZT sind wir offen für all Deine Fragen!!!

    In diesem Sinne
    fröhliches Suchen und reichliche Selbsterkenntnis!

    ;)

    MfG
    El SHEF-fe

    Hallo Stefan,

    das was du meinst ist der Debitorenumschlag ...und ich bin mir in diesem Fall nicht sicher, ob das das gleiche ist wie die Debitorenintensität! ... Ich bin auch schon die ganze Zeit am Überlegen, ob der Tucis' Ansatz richtig ist; also:


    Allerdings bin ich mir auch nicht sicher, welche Aussage diese Kennzahl dann bringen soll; sprich, wie sich diese dann interpretieren lässt. ... Wenn hingegen wirklich der Debitorenumschlag gemeint sein sollte, ergibt die Aufgabenstellung:

    ... Wie verändert sich diese Kennzahl nach Ihrer Einschätzung bei vielen Unternehmen in der letzten Zeit, und wie ist diese Veränderung zu begründen? ...

    wiederum Sinn.

    Der Debitorenumschlag sagt ja aus, wie oft die ausstehende Summe der Debitoren im Gesamtumsatz enthalten ist, und bildet schließlich die Grundlage für die Berechnung des Debitorenziels; eine Kennzahl, die Auskunft gibt über die durchschnittliche Zeit, die zwischen Fakturierung (Rechnungsstellung) und Zahlungseingang verstreicht.

    In letzter Zeit dürfte diese Kennzahl in vielen Unternehmen gestiegen sein, denn die meisten Unternehmen haben zum einen mit Ihrer Liquidität zu kämpfen, und können daher ihre Rechnungen erst später bezahlen; und zum anderen gibt es so einige Unternehmen, die sich einfach ganz "schamlos" richtig viel Zeit lassen, ihre Rechnungen zu bezahlen, obwohl sie in der Lage dazu wären. (Halt einfach schlechtes Geschäftsgebahren!).

    Die Formeln sind ja folgende:

    ... Als Umkehrschluss daraus läßt sich also folgendes sagen: Die einzige Variable bei der Berechnung des Debitorenziels ist die Kennzahl Debitorenumschlag. Wenn wir also davon ausgehen, dass das Debitorenziel in letzter Zeit gestiegen ist, muss die Kennzahl Debitorenumschlag gesunken sein.

    Soviel nun zu dieser Theorie. Ich möchte aber trotzdem nochmal darauf verweisen, dass ich die Theorie mit der Übertragung vom Begriff der Anlagenintensität nicht verwerfen möchte. ... Soeben hab ich auch nochmal in google gesucht, und bin über die Kennzahl Vorratsintensität auf eine Kennzahl "Forderungsintensität" gestoßen. Siehe unter anderem hier; Seite 26 ... Ich denke, da Forderungen und Debitoren zwei einander unausschließliche Dinge sind, ist hier der wirkliche Lösungsansatz zu sehen ....

    MfG
    El SHEF-fe