Vielleicht hilft dir das weiter:
Nach § 6 Abs.1 Nr.5 S.1 EStG sind die Einlagen von Wirtschaftsgütern mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen zu bewerten. Da die Wertpapiere sich bereits länger als drei Jahre im Besitz des Unternehmers befunden haben, sind sie in diesem Fall mit dem Teilwert am Einlagetag in Höhe von 6.000 € zu bewerten.