Hallo,
wer kann mir bei folgender Fragestellung helfen? :confused:
Sobald ein Anlagegut, z. bsp. eine Maschine, abgeschrieben ist, sollte man die kalkulatorische Abschreibung - zumindest in der bisherigen Höhe - nicht weiterlaufen lassen. Das senkt die Selbstkosten und führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Meiner Meinung nach ist diese Aussage weder richtig noch falsch.
Wie seht ihr das??
:confused: :confused: