Beiträge von micasa

    typische beispiele wären job-enlargement, job-enrichtment, job-rotation, dann gibts da noch so genannte fringe-benefits etc.....

    Job-Enlargement ist ein Aspekt der Arbeitsstrukturierung. Ein Mitarbeiter, der bislang auf eine Tätigkeit beschränkt war, führt nun mehrere verschiedene Tätigkeiten auf demselben Anforderungsniveau durch. Man spricht daher auch von einer Maßnahme der horizontalen Umstrukturierung. Ziel des Job Enlargements ist es, psychische wie physische Eintönigkeit zu vermeiden. Beispielsweise durch einen Wechsel aus sitzender und stehender Tätigkeit.

    Job-Enrichment ist ein Aspekt der Arbeitsstrukturierung im unipersonellen Arbeitsfeld. Die bisherige Tätigkeit eines Mitarbeiters wird um Arbeitsumfänge auf höherem Anforderungsniveau erweitert. Dies wird durch eine (vorausgesetzte) Weiterbildung des Mitarbeiters erreicht. Der Mitarbeiter wird in die Lage versetzt, in höherem Maße eigenverantwortlich zu arbeiten. Man spricht daher auch von einer Maßnahme der vertikalen Umstrukturierung.

    Job-Rotation (auch: Arbeitsplatz-Rotation) ist ein systematischer Arbeitsplatz- bzw. Aufgabenwechsel innerhalb einer Organisation. Job-Rotation wird in privaten Unternehmen und zunehmend auch in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt.

    Erfolgt dieser Wechsel innerhalb eines Anforderungsniveaus spricht man auch von Tätigkeitserweiterung (horizontale Umstrukturierung). Handelt es sich um Tätigkeiten in unterschiedlich hohen Anforderungsniveaus so spricht man von Arbeitsbereicherung (vertikale Umstrukturierung). Die Job-Rotation stellt somit eine Mischform von Tätigkeitserweiterung und Arbeitsbereicherung dar.

    Bei Job-Rotation wird jeweils höher qualifiziertes Personal benötigt, als bei einer reinen Arbeitsteilung. Dies macht jedoch die Tätigkeit für die Mitarbeiter interessanter und steigert die Identifikation mit Arbeitsinhalten und -zielen.


    das hatte ich noch von vor 2 semestern, Personalwesen is so interessant...

    gruß
    quelle:wickipedia[Attachment=721]

    bei aufgabe 1 b) bin ich mir nicht ganz sicher: weil es sich doch eigentlich schon 'rechnet' wenn die variablen kosten gedeckt sind (kurzfr. preisuntergrenze) und die restliche kapazität ausgenutzt wird, somit entstehen keine leerkosten.

    bei 2 e) wie folgt rechnen: (verkaufspreis * menge) - (vollkosten * menge)
    meine rechnung: 679000 - 638000 = 41000 gewinn

    bei 2 f) (verkaufspreis * menge) - (teilkosten * menge) - fixkosten
    meine rechnung: 679000 - 586000 - 196000 = -103000


    bei der teilkostenrechnung betrachtet man die kosten, die direkt zu einem Bezugsobjekt zurechenbar sind (Einzelkosten).

    bei vollkostenrechnungssystemen werden zusätzlich zu den einzelkosten auch die gemeinkosten berücksichtigt.


    grüße ;)