Beiträge von SölwiE

    Hallo Silvio, vielen Dank für Deine Antwort.

    Du hast sicher recht, ich denke ebenso. Lese aber leider viel anderes (Auflösung über Steuern...?).

    Es geht im Endeffekt jedoch darum zu bestimmen, welches Ergebnis der GuV durch diese Buchung auch beeinflusst wird. (GuV nach Gesamtkostenverfahren).

    D.h. handelt es sich um sonst. betriebl. Erträge, ist das Ergebnis der betriebsgewöhnlichen Geschäftstätigkeit beeinflusst. Wenn nicht (also wenn über Steuern aufgelöst würde), würde dieses Ergebnis nicht beeinflusst werden..

    hmmm ...??? *denk*

    Hallo!!! Könnt Ihr mir helfen?

    Sitze vor der Frage, über welches Konto Gewerbesteuerrückstellungen aufgelöst werden. Die Buchung einer Gewerbesteuerrückstellung lautet ja:

    Gewerbesteuer an Gewerbesteuerrückstellung

    Eine zuviel gebuchte Rückstellung, also Auflösung der Differenz würde ja zu einem Ertrag führen.
    Ich meine mich zu erinnern, dass es bei der Gewerbesteuerrückstellung eine Ausnahme gibt und diese über periodenfreme Erträge (also sonst. betriebl. Erträge) gebucht wird:

    Gewerbesteuerrückstellung an sonst. betriebl. Erträge

    Ich finde fast nichts zu dem Thema, außer das einige Mitstudierende darauf plädieren eine zuviel gebildete Gewerbesteuerrückstellung über das Konto "Steuern" aufzulösen....

    Ich bin wirklich misstrauisch. Habt Ihr eine Idee für mich???
    Vielen herzlichen Dank, SölwiE