Hallo Silvio, vielen Dank für Deine Antwort.
Du hast sicher recht, ich denke ebenso. Lese aber leider viel anderes (Auflösung über Steuern...?).
Es geht im Endeffekt jedoch darum zu bestimmen, welches Ergebnis der GuV durch diese Buchung auch beeinflusst wird. (GuV nach Gesamtkostenverfahren).
D.h. handelt es sich um sonst. betriebl. Erträge, ist das Ergebnis der betriebsgewöhnlichen Geschäftstätigkeit beeinflusst. Wenn nicht (also wenn über Steuern aufgelöst würde), würde dieses Ergebnis nicht beeinflusst werden..
hmmm ...??? *denk*