Hallo Susann,
habe die Aufgabe schon gelöst. Es sind folgende Antworten:
1a) eine Berichtigung kann nicht erfolgen, weil kein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche Unrichtigkeit vorliegt. § 129 AO
1b) Steuerbescheid kann nicht geändert werden, weil die Änderung nicht vom Steuerpflichtigen beantragt oder einer nicht zuständigen Behörde erlassen worden ist oder durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde. § 172 AO
1c) Steuerbescheid kann nicht geändert werden, weil alle Unterlagen vorlagen. § 173 AO
Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Weiterhin viel Spaß.
Gruß
Melanie