Bei mir lief das ganz ähnlich (Pflichtpraktikum mit mtl. 715€ brutto). Grundsätzlich sind Pflichtpraktika während des Studiums versicherungsfrei. Das eigentliche Problem ist die Einkommensgrenze in der Familienversicherung. Es gibt zwar die Möglichkeit in der Familienversicherung einen Monat über der Gehaltsgrenze von 350€ (brutto) zu liegen aber schon mit dem Unterzeichnen des Praktikantenvertrags zieht diese Argumentation nicht mehr, da das überschreiten der Einkommensgrenze vorhersehbar war. Fazit man fliegt sofort aus der Familienversicherung und muß während des Pflichtpraktikums in die Studentenversicherung. Man kann natürlich bei der jährlichen Rückmeldung an die Krankenkasse dieses Praktikantenverhältnis verschweigen da ja der Arbeitgeber bei einem Pflichtpraktikum keine Mitteilung an die Krankenkasse macht. Dann muß man aber evtl. mit einer Betrugsanzeige rechnen, da man nach §289 SGB V zur wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet ist. Leute die hier im Forum 1000€ monatlich verdienen und trotzdem familienversichert sind werden demnach bewußt oder unbewußt das Risiko einer Anzeige eingehen.