Hi, hier ein paar kurze Tipps zu Deinen Fragen:
1a) Bilanzgewinn sinkt, da GoF als Aufwand in die GuV wandert
1b) Aktivierung des GoF und Abschreibung über die Folgejahre, § 255 Abs. 4 HGB
2a) Bilanzgewinn erhöht sich, da Bildung von Aufwandsrückstellungen Aufwand verursachen würde
2b) Passivierung einer Rückstellung nach § 249 Abs. 2 HGB
3a) ähm, d.h. dass Material- und Personalgemeinkosten als Herstellungskosten aktiviert werden (Steuer: Pflicht - Handelsrecht: Wahlrecht) - Folge: Weniger Aufwand in der GuV, also mehr Gewinn
3b) Erfassung dieser Kosten als Aufwand in der GuV, § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB
4a) Was ein GWG ist, steht hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwer…haftsg%C3%BCter
Sofortabschreibung führt also zu mehr Aufwand und damit weniger Gewinn
4b)Alternativ könnten natürlich auch GWG wie alle anderen abnutzbaren Vermögensgegenstände über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dann hast Du im ersten Jahr weniger Aufwand und mehr Gewinn, vgl. § 253 Abs. 2 Satz1 HGB
5a) Lifo: Last In First Out, d.h. die neuesten Vorräte werden auch wieder zuerst verkauft. Da die Wiederbeschaffungskosten steigen besteht also die Fiktion, dass Du die teuersten Vorräte auch gleich wieder verkauft hast, d.h. die billigsten sind in der Bilanz. Ergo ist Dein Wareneinsatz hoch und Dein Bilanzgewinn niedrig. Du rechnest Dich sozusagen arm. M.E. ist Lifo gar nicht zulässig, bei steigenden Preisen.
5b) Alternative: andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB (FiFo)
Grüße
Ismael