hallo an alle
ich sitze hier an der einsendeaufgabe für REK 09A und komme bei der Aufgabe 2 nicht weiter. diese lautet:
erklären sie wann man von einer Rechtsgemeinschaft spricht (keine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts!).
mein Ansatz:
man spricht davon wenn das Handeln der Gemeinschaft sich auf eine rechtliche Grundlage stützt. diese wiederum hinreichend bestimmt wird und vorhersehbar ist.
ist dieser Ansatz soweit richtig?
allerdings wüsste ich gern welche Paragraphen hier zum tragen kommen?
bitte um Hilfe!!:(