So liebe Leute,
es ist wie ich es oben schon gesagt habe, Kiosk zu = keine Steuer. Weiterhin gilt, durch einen Erbgang wird man nicht Unternehemer, die Schwestern haben zwar den Kiosk geerbt, aber nicht den Gewerbeschein, dieser erlischt mit dem Ableben der Eltern. §2 UStG könnt ihr hier also als Grundlage zum Einfordern der Zahlungen vergessen.
Gruß Marc