Beiträge von DerBrain

    So liebe Leute,

    es ist wie ich es oben schon gesagt habe, Kiosk zu = keine Steuer. Weiterhin gilt, durch einen Erbgang wird man nicht Unternehemer, die Schwestern haben zwar den Kiosk geerbt, aber nicht den Gewerbeschein, dieser erlischt mit dem Ableben der Eltern. §2 UStG könnt ihr hier also als Grundlage zum Einfordern der Zahlungen vergessen.

    Gruß Marc 8)

    Zitat

    Original von hayfu
    Kiosk
    - §2 (1) Satz 3 UStG umsatzsteuerpflichtig, obwohl Gewinnabzielungsabsicht fehlt.

    Sorry, aber erklär mir doch mal bitte jemand, wieso man für einen Kiosk der geschlossen ist und keinerlei Einnahmen hat, somit auch keinen Gewinn, laut dem angegeben Paragraphen umsatzsteupflichtig sein soll. Der genannte Gesetzestext sagt doch ganz klar aus, dass man nur dann als Unternehmer zählt wenn man die Absicht hat Einahmen zu erzielen, diese fehlt im vorgegebenen Bsp. jedoch total.