Habe hier eine Frage bei der ich mir nicht ganz sicher bin:
Nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Aufstellung des Jahresabschlusses des GEschäftsjahres 03 erfährt der Unernehmer, dass der Dachstuhl des eigenen Lagerhauses vom Holzbock befallen ist. Ist diese Tatsache bewertungsrechltich von Bedeutung?
Da es ja vo Aufstellung bekannt ist, sollte es meiner Meinung nach berücksichtigt werden. Aber wie? Was muss ich überhaupt tun, wenn mit das bekannt ist. Eine außerplanmäßige Abschreibung? Oder Rückstellung für erwartete Instandhaltung?
Kann mit jemand helfen?
Danke
Alex