Beiträge von Tomster23

    Hallo zusammen!

    JA ich weiss, normalerweise keine "Rechtsberatung" aber....ich will nur wissen, ob ihr das fair findet:

    Also, im letzten Sommer stritt ich mit meiner damaligen FH rechtlich rum und suchte dazu Beistand in Form eines Anwalts, da mein eigener mit Hochschulrecht nicht betraut war, sollte ich einen anderen aufsuchen, dies tat ich auch.

    ich telefonierte mit dem Mann 10min am Telefon, dann Terminvereinbarung. Seine Sekretärin sagte, ich sollte mal 100€ mitnehmen. Ich sagte dann, das ich ne AdvoCard habe, darauf sollten es erstmal nur 50€ sein. Nach ca. einer 3/4 bis einer Std. (ohne Ergebnis) zuckte der Anwalt ein Kassenbuch, aus dem er einen Beleg herausmachen wollte und bat um die Beratungsgebühr von 100 €. Da ich nur 70€ mithatte, verwies ich auf seine Sekretärin und auf meine AdvoCard. Wir einigten uns, dass er erstmal dort anfragt zwecks Kostenübernahme.

    Später kam die Absage der Advocard und er stellte mir über 245 € in Rechnung!

    Nach Rücksprache mit meinem RA sollte ich dann auf Rat meines Anwalts 127,06 überweisen. Ich tat das mit dem Hinweis auf die Aussage meines Anwalts, weil ich die ganze Rg. schlicht überzogen hielt. Steht sowas in der BRAGO? Auf jeden Fall besteht der Typ auf den Rest und hat mir ein gerichtliches Mahnverfahren angehängt, das ich jetzt widersprechen sollte.

    Kann ich mich auf eine mündliche Vereinbarung berufen, die fast 1,5x niedrieger war, eventuel Wucher oder sonstwas?

    Besten Dank...ich studier halt Steuerrecht :)

    Tom

    servus!

    So, nachdem ich Rücksprache mit dem Herrn von der Studienberatung gehalten habe, meinte der auch, das ich das Bafög weiterhin bekommen werde. Facts:

    4 Semester auf einer privaten FH auf Bachelor Steuerrecht,Revision/Prüfungswesen studiert

    wechsele an die FH Pforzheim auf Dipl.-Betriebswirt Fachrichtung Steuerrecht/Prüfungswesen ins 4. Semester (also vor dem Vordiplom)

    Ändere damit meine Neigung nicht aber eben den Abschluss bzw. ist das dann nur ein Schulwechsel? Es hiess doch irgendwo, wenn ich bei nem Wechsel "Zeit" verliere (bzw. ich sollte dann gleich ins 5. Sem. kommen, geht aber nicht ist ja anderes Schulsystem und das 4. bei mir war eh Praxissem.) ist das Bafög futsch.

    Bitte Meinungen von euch dazu bevor ich mich an die Anträge mache. jaja ich weiss...bin spät dran :-))

    Beste Grüße aus Stuttgart

    ToM

    Grüß euch am sonnigen Nachmittag!

    hat von euch einer schonmal einen Zettel in der Hand gehabt, deren Inhalt von der FH/Uni als "Leistungsnachweis" betitelt wird? Was steht da drin "hiermit bestätigen wir das Herr xx alle Leistungen, die bis zum 4. Fachsemester erforderlich waren, erfüllt hat"?

    Könnte mir einer den genauen Wortlaut sagen oder ne Kopie mailen? Will das der Schule zeigen, bin auf ner Privaten und will wechseln. Die Sekretärin hat so ein Ding noch nie auststellen müssen (bin aus dem ersten Jahrgang dort)

    Danke für eure Mithilfe!

    Tom

    hey! Danke für die Antwort...

    jetzt ne Frage, laut dem Bafög §§ heisst es, nach dem 4. FACHsemester sei keine Förderung wegen Fachrichtungswechsel mehr möglich...

    Zählt mein 4. PRAXISsemester als solches? Ich denke doch, nein?

    Sonst wäre das doch top und mit ner bescheiden Begründung alles bene.

    Gruß

    Tom

    Hallo liebe Studys,

    So ich hab es verkackt, nach dem Praxissemester, das 4., hab ich eine mündliche Prüfung in RW, die noch aus dem 3. Semester stammte, verhauen. Jetzt will ich in Liechtenstein weitermachen, bin auch schon angenommen.

    Augsburg ist meines Wissens für LI verantwortlich. Ein Jahr wird als Auslandaufenthalt doch anerkannt, ich bin jetzt im 5. Semester gewesen, hatte aber für die eine Woche keine Immatrikulationsbescheinigung.

    Nun weiss ich noch nicht, in welches Sem ist kommen werden. ich schätze das 4. aber wenn ich eigentlich nicht im 5. an der alten FH war, hab ich doch keine Zeit verloren? Prüft das Bafögamt noch lang rum? normalerweise hab ich es doch nach dem 3. sem verkackt, oder? Oder muss ich nur gut gegründen (ich wollte eh wechseln oder das mit dem exmatrikulieren mal gan beiseite lassen).

    So die andere Sache ist der wohnort, LI und die Schweiz ist ja nicht in der EU, soll ich meinen Wohnsitz (den ersten oder überhaupt) in der BRD lassen oder was geb ich denen beim Amt an um da kein Konflikt zu bekommen? Auslandsaufenthalte werden doch höher gefördert aber LI?

    Vielleicht checkt da einer von euch durch! Wäre super!

    Thanks!

    Tom aus Stgt

    Tach und danke!

    mal so gefragt, wird unter den Hochschulen unntereinander kommuniziert? Nicht, wenn ich mich anderwo bewerbe, das die dort an der alten FH anrufen und Zeugnisse oder Exmatrikulationsbescheinigungen etc noch nachfragen.

    Das müsste bei der Fülle von Arbeit bei denen nicht drin sein oder? Ich denke, das die drauf vertrauen die FH hats richtig gemacht und ist abgehackt

    Nicht das ich wo bescheissen will, aber ich hab kein Bock das die am Telefon auch noch ne persönliche Note reinbringen von der alten FH.

    Gruß aus stgt ;D

    @ Sherlock

    Also nur mal so, wenn ich explizit zu meinen Gunsten auslege, studiere ich ja Bachelor of Arts im Steuerrecht, Revision, Prüfungswesen.

    Falls ich wirklich zwangsexmat. werde und mich bei ner anderen FH einschreiben möchte und die das dann auch wissen, dass ich eben da mal nicht bestanden hab, werden die mir in z.B. BWL überhaupt was anrechnen, weils ja heisst nicht bestanden bzw. Anspruch futsch?

    Das mit der Prüfungsordnung habe ich mir schon ein bissel zu Gemüte geführt, lass das heute noch von nem RA checken

    Tom

    Hallo Sherlock!

    Was hat den nun seine Richtigkeit? Mein Vorgehen, das Vorgehen der FH oder das, was ich vorhabe bzw heute mit dem Einspruch schon getan habe.

    Mir gehts primär und die Haltung des Prüfungsanspruch.

    Ja, ich bin auf einer FH, die ist aber privat und muss sich nicht an die staatl. Ding binden und will auch wieder an eine FH ran. BWL wäre ja ein anderes Fach als meines aber Artverwandt.

    Gruß

    Tom

    Hallo Thurman!

    Ja, ich hatte eine Hausarbeit in RW zu spät abgegeben und diese dann auch noch zum 2ten mal falsch korrigiert. Ja, es war dann mit der mündlichen Prüfung die 3.

    Ich werde mich heute noch dort exmatrikulieren, die Leistungsnachweise verlangen und einen Widerspruch gegen den Verwaltungakt leisten, damit es schwebend bleibt. Ändern kann ich wohl eh nichts mehr, also bleibt es wohl bei einem juristischen Hürdenlauf.

    Da kann ich evt. mit der sofortigen Exmat. noch mehr retten, oder was meinst du?

    Gruß

    Tom

    Hallo!

    ich wurde am Montag auf ner mündlichen RW-Prüfung hart rangenommen und ich war mit dem Dozent eh auf Kriegsfuss - also nahm ich auch ein Diktiergerät mit, um das Geschwätz unter den Leuten zur Bewertung meiner Leistung mitzubekommen. Die haben tatsächlich kurz meine unsägliche Leistung angesprochen, dann aber 5min über meine Persönlichkeit geredet!!!

    Wie auch immer, ich will in diesem Bereich bleiben (BWL/Steuerrecht) und mich von den Jungs nicht in ganz BRD davon abhalten lassen, das ich in einer Prüfung versagt habe.

    War schon beim RA und Rechtsberatung vom Studentenwerk aus...glaubt ihr, es bringt was, wenn ich Einspruch einlege gegenüber der mündl. Prüfung, damit das Verfahren schwebend bleibt und mich dann exmatrikuliere bzw die Leistungsnachweise nur bis zum Vorsemester beantrage?

    Danke für Hilfe!

    Tom :O