Beiträge von Kati-Florentina

    Hallo,

    ich habe vor kurzem ein Fernstudium als Buchhalterin abgeschlossen. Leider arbeite ich nicht in der Buchhaltung. Möchte mir aber gerne um eine neue Tätigkeit als Buchhalterin bewerben. Allerdings muss man da meist Erfahrungen haben. Um die Buchhaltung noch besser zu beherrschen habe ich mir das Programm "Lexware" gekauft, welches ich ja auch während des Studiums benutzt habe (allerdings zu wenig).

    Wer kann mir nun einen Hinweis geben, wo ich Übungsaufgaben evtl. mit Lösungen finde. Als Software oder auch als Buch?

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß
    Kati

    Hallo Hentschelchen,

    wie weit bist Du mit den Aufgaben? Ich komme mit einigen Buchungssätzen auch nicht wirklich klar?? Dörte hat gemeint, man muss erst Wechselfo u. Forder. im Soll sowie Umsatzerlöse u. USt im Haben buchen, es gibt aber doch gar kein Konto "Wechselforderungen". Welches hast Du da genommen?

    Vielleicht kannst Du mir auch bei den anderen Aufgaben noch ein paar Hinweise geben?

    Das wäre lieb.

    Danke schon mal.

    Gruß Kati

    Hallo Dörte,

    kannst Du mir vielleicht helfen, ich muss einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen. Habe auch alle Beträge für Material, Fertigung usw. mit dem Verteilungsschlüssel errechnet. Jetzt habe ich jeweils eine Summe der Gemeinkosten, also MGK, FGK usw.

    Wie errechne ich nun aber die Zuschlagsgrundlagen? Und die Zuschlagssätze?? Weißt Du dafür eine Formel?

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß und ein schönes Wochenende.

    Kati

    Hallo,
    also, ich glaube die 10.000 € sind falsch.

    Ich denke: Guth wird die Hälfte vom Bilanzverlust und anteilmäßig die nicht getätigte Abschreibung angerechnet.

    Bei Schmitt habe ich einen Anteil von 72,73 % errechnet und bei Guth einen Anteil von 27,27 %.

    Die Hälfte vom Bilanzverlust sind 2.500 € und anteilmäßig die Abschreibung sind noch mal 1.350 €. Das sind zusammen 3.850 €, die Guth erhalten würde.

    Aber, wie stelle ich jetzt die Auseinandersetzungsbilanz auf??? Wenn sich die Passiva um 3.850 € verringert, wie bekomme ich das aber auf die Aktiva hinzu? Wer kann mir hier einen kleinen Anstoß geben???


    Kann mir jemand noch ein bisschen weiterhelfen?


    Gruß Kati

    Hallo,
    habe folgende Aufgabe:

    1.Die Unternehmen A und B werden verschmolzen, und zwar soll B in A aufgehen

    Unternehmen A:
    Gez. Kapital: 800.000 €
    Rücklagen: 160.000 €
    durchschn. Jahresertrag: 32,0
    Zinsfuß: 5 %

    Unternehmen B:
    Gez. Kapital: 700.000 €
    Rücklagen: 210.000 €
    durchschn. Jahresertrag: 59,5
    Zinsfuß: 5 %

    Errechnen Sie das Verhältnis für den Aktienumtausch aus dem Durchschnitt von Bilanz- und Ertragskurs!

    Meine Lösung bisher:
    Unternehmen A:
    Bilanzkurs: 120.000 €
    Ertragskurs: 80.000 €
    Innerer Wert: 100.000 €

    Unternehmen B:
    Bilanzkurs: 130.000 €
    Ertragskurs: 170.000 €
    Innerer Wert: 150.000 €

    Wie errechne ich nun aber das Verhältnis für den Aktienumtausch? Der innere Wert ist ja der Durchschnitt aus Bilanz- und Ertragskurs.

    Kann mir da vielleicht jemand helfen?

    Vielen Dank schon mal.
    Gruß Kati

    Hallo, hier eine Aufgabe:

    Onkel Petermann, Mitinhaber der Firma „Nordland-Schneeketten KG", kauft für sein Arbeitszimmer einen Schreibtisch, den er mit Wechsel bezahlt.

    b) Ihr Onkel unterschreibt als Bezogener den Wechsel im Büro mit dem Stempel der Firma und seiner Unterschrift.

    Ist der Wechsel gültig?

    Ich finde leider keine Angaben im Gesetz, ob da der Stempel drauf darf? Außerdem weiß ich nicht genau, ob Onkel Petermann allein unterschreiben darf? Müsste da nicht in der Aufgabenstellung stehen, ob er Komplementär ist? Oder ist er als Mitinhaber automatisch Komplementär? Er könnte doch auch Kommanditist sein, oder? Wer kann mir da helfen?

    Meine Lösung:

    Angenommen, der Wechsel wurde vom Aussteller ordnungsgemäß ausgefüllt und hat die gesetzlichen Bestandteile:

    -das Wort "Wechsel-unbedingte Anweisung eine bestimmt Summe zu zahlen-die Verfallzeit (Tag der Fälligkeit)-Zahlungsort-Bezogener-Wechselempfänger -Ort und Tag der Austellung
    -Unterschrift des Ausstellers

    Die Annahme erfolgt durch Unterschrift quer auf der linken Seite.

    Also ist der Wechsel nach dem WechselG gültig.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß Kati

    Hallo Markus,

    ja, stimmt. Danke. Ich habe die Beiträge gefunden, komme aber trotzdem mit dem 2. Teil der Aufgabe nicht ganz klar. Ich habe ganz andere Ergebnisse. Aber ich habe die Aufgabe mal einer Steuerfachangestellten gegeben. Sie meinte, dass meine Lösung richtig wäre, sie wird es aber am Wochenende für mich nochmal prüfen.

    Gruß Kati

    Hallo Maja,
    ich will die Bewerbung "persönlich" adressieren, weil ich keine Rückmeldung auf meine Bewerbung an die Personalabteilung erhalten habe und telefonisch werde ich von der Zentrale leider auch nicht zur Personalabteilung durchgestellt. Also will ich es so versuchen. Da ich weiss, dass dieses Unternehmen Arbeitsplätze schaffen will.

    Gruß Kati

    Hallo,
    ich möchte mich in einem größeren Unternehmen im kaufmännischen Bereich bewerben und habe mir aus diesem Grund die Geschäftsleitung des Unternehmens aus dem Internet herausgesucht. Jetzt habe ich festgestellt, dass dort zwei Brüder (beide mit Dr.-Titel) Geschäftsführer sind. Wie sollte ich die beiden am besten anreden? Im Adressfeld, ist mir das klar: z.B.: "Herr Dr. Hans Müller" und darunter "Herr Dr. Peter Müller". Aber, wie gestalte ich das in der Anrede? Dort schreibt man doch für gewöhnlich keinen Vornamen? Könnte ich da vielleicht schreiben: "Sehr geehrte Herren Doktoren", oder ... ? Wer kann mir da einen Hinweis geben?

    Danke schon mal für Eure Hilfe.

    Gruß
    Kati

    Hallo,

    wer kann mir ein bisschen bei Lexware helfen? Wie muss ich ein Kontokorrentkonto anlegen? Ich habe schon einige Debitoren und Kreditoren angelegt. Wenn ich nun das Konto 10010 für Diverse Kunden bzw. das 70010 für diverse Lieferanten anlegen möchte, dann erscheint das gleiche Bild, wie bei Anlage eines Kunden bzw. Lieferanten. Also müsste ich hier Name, Adresse usw. eingeben. Es sollte doch aber ein übergeordnetes Konto werden, oder?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

    Gruß Kati

    Hallo,
    da bin ich schon wieder mit der letzen Frage zu Lohn- und Gehaltsbuchhaltung:

    1.Ein Arbeitgeber erwirbt im Januar 2002 einen neuen Pkw. Aufgrund seiner guten Geschäftsbeziehungen mit dem Autohaus zahlt er nicht den Listenpreis von 30.000 €, sondern lediglich 27.000 €. Die Nutzungsdauer des Pkws beträgt 6 Jahre.
    Folgende Kosten sind im Lauf des Jahres angefallen:

    Treibstoff: 2.400 €
    Reparatur, Wartung:
    750 €
    Kfz-Steuer:
    200 €
    Haftpflichtversicherung:
    500 €
    Vollkasko: 650 €

    Der Pkw wird von einem Arbeitnehmer wie folgt genutzt:
    Jahreskilometer insgesamt: 30.000 km
    reine Privatfahrten: 5.000 km
    Fahrten Wohnung <-> Arbeit

    225 Arbeitstage, 20 km Entfernung: 9.000 km

    Für die reinen Privatfahrten muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber 0,10 € pro Kilometer erstatten.
    Der Arbeitgeber will den geldwerten Vorteil nach der günstigsten Methode ermitteln.

    So, jetzt kann ich zwar sagen, daß der geldwerte Vorteil nach § 6 Abs 1 Nr. 4 versteuert werden muss. Aber wie ich das ganze berechnen soll weiss ich einfach nicht. Gut, es gibt zwei Möglichkeiten:

    1. mit Fahrtenbuch
    2. mit der 1 %-Versteuerung

    Ich habe auch eine tolle Seite im Internet gefunde, womit ich errechnen konnte, dass mit der 1 %-Versteuerung ein zusätzliches Einkommen von 4.680 € jährlich zu versteuern sind. Mit der Fahrtenbuchmethode sind es nur 750,15 €. Also ist die Fahrtenbuchmethode die günstigere Variante.

    Aber wie berechne ich das Ganze nur???

    Hier mein Versuch, aber das kann ja nicht alles sein, denn ich komme auf einen zu hohen Wert?
    1 % von 30.000 € = 300,00 €
    0,03 % von 30.000 € = 9,00 € x 30.000 km = 270.000,00 €
    abzüglich 9.000 km x 0,10 € = 900,00 €

    Also bleiben noch 261.000,00 €???

    Kann mir da vielleicht jemand helfen? Ich würde mich sehr freuen. Und sage schon mal danke.

    Gruß Kati

    Hallo Eli,
    danke auch hier für die schnelle Antwort. Ja, ich glaube jetzt habe ich auch das mit der Unterkunft ein bisschen besser verstanden, denn dort darf ich die 4 % nicht abziehen, stimmts? Also hat sich mein letzter Beitrag dort erledigt.
    Danke nochmals.
    Sicher bin ich bald mit der nächsten Frage hier. :)

    Gruß Kati

    Hallo Eli,
    vielen Dank für die Antwort. Hast Du vielleicht die gleiche Frage? Ich komme auch mit diesen "abzüglich 4 %" nicht klar, oder brauche ich die nirgends abzuziehen?
    "R 31. Bewertung der Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EStG)
    (5) 1 Für die Bewertung einer Unterkunft, die keine Wohnung ist (Absatz 6 Satz 2 bis 4), ist der amtliche Sachbezugswert nach der SachBezV maßgebend.
    (3) 1 Erhält ein Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht nach § 40 pauschal versteuert wird, so gelten als deren Werte abweichend von Absatz 2 die um 4 % geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet."

    Vielleicht hast Du ähnliche Aufgaben, und ich könnte bei anderen Sachen helfen? Mit dieser Lohn- und Gehaltsbuchhaltung komme ich einfach nicht klar.

    Gruß Kati


    Ich muss folgende Aufgabe lösen, wer kann mir einen kleinen Hinweis geben?
    A, wohnhaft in Mainz, ist Arbeitnehmerin in einem Kaufhaus in Frankfurt. Wegen besonders guter Leistungen erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine Blumenvase geschenkt. Der Arbeitgeber hat die Vase für 50 € eingekauft und wollte sie für 80 € im Kaufhaus verkaufen. In Mainz hätte die Vase nur 75 € gekostet. A hat bisher noch keine verbilligte oder geschenkte Ware von dem Arbeitgeber erhalten.
    Ist der Erhalt der Vase steuerpflichtig? Begründen Sie bitte Ihre Entscheidung.


    Ich würde sagen, das ist eine Sachzuwendung und muss in voller Höhe von 75 € versteuert werden, da schon der Wert der Vase (50 €) schon den Wert von 44 € übersteigt. A müsste den Betrag von 75 € aufwenden, wenn sie die Vase kaufen würde.


    Ich verstehe nur nicht so genau den Unterschied zwischen Sachzuwendung und Sachbezug.


    Aber auch wenn es ein Sachbezug ist, ist die Vase meiner Ansicht nach auch steuerpflichtig. Oder?


    Kann mir vielleicht jemand helfen, das wäre lieb.


    Gruß Kati