Beiträge von el_chango

    Also ich hatte mich auch in Mannheim beworben und bin im Nachrückerverfahren genommen worden.

    Ich war erst auf Platz 2800 von 3000 oder so und dan auf Platz 350 oder so.

    Ich hab nen NC von 3,6.
    Ich schätze mal dass man sich meine Ausbildung bzw. die Zeugnisse angesehen hat.

    Ich bin dann doch nicht nach Mannheim und hab mich wieder exmatrikuliert,
    aber Wartezeit und (was für eine) Ausbildung zählen da mehr als der NC oder Mathe Note. (BWL Bachelor)
    Man will die jenigen auswählen die wohl am ehesten das Studium zu Ende bringen.

    Wenn Mathe, Deutsch, Fremdsprache und NC die alleinige Entscheidung gewesen wären, dann wäre ich dort niemals genommen worden.

    Wenn man aber Wirtschaftsgym und Ausbildung in der Richtung hat ist es wohl wesentlich einfacher.

    Zusammenveranlagung lohnt sich immer dann, wenn der eine mehr verdient als der andere. (Mehr zu versteuerndes Einkommen hat.)

    Nur wenn beide das selbe Einkommen haben lohnt sich eventuell die getrennte Veranlagung.
    Aber dann nur um geringe Beträge.

    Zitat

    Ich hatte mich für die getrennte enschieden, weil hier ein Ehepaartner Selbständig u. der andere Angestellt ist. Er kann als Selbständiger andere Steuervorteile genießen als Sie u. unterliegt einer anderen Besteuerung.

    Beim Gewinn des Selbstständigen sind alle Kosten vorher angesetzt worden.
    Gewinn = Umsatz - Kosten
    Als Beispiel: Beide gehen essen und er setzt es als Geschäftsessen ab.

    Die Berechnung der Einkommensteuer läuft unabhängig davon.
    Selbst wenn derjenige Anteile an einer GmbH hält und nebenbei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bezahlen muss, dann versucht man derzeit soviel wie möglich Kosten in den Betrieb zu bringen, weil die Einkommensteuer geringer ist als die betriebliche Steuer.

    Bei dem Beispiel musst du nicht rechnen.
    Die Zusammenveranlagung wird um mehere Tausend Euro günstiger sein als die getrennte Veranlagung.

    Man erspart dir scheinbar die Ausrechnung des zu versteuernden Einkommens für getrennte Veranlagung, weil es mehr als offensichtlich ist, dass die Zusammenveranlagung auf jeden Fall günstiger ist.