Danke Ihr beiden,
jetzt wird einiges schon ein bisschen klarer, aber was ist § 250 (1)Nr. 2 HGB?
Dort steht das als RAP auf der Aktivseite auch als Aufwand berücksichtigte USt ausgewiesen werden darf?
LG Tanja
Danke Ihr beiden,
jetzt wird einiges schon ein bisschen klarer, aber was ist § 250 (1)Nr. 2 HGB?
Dort steht das als RAP auf der Aktivseite auch als Aufwand berücksichtigte USt ausgewiesen werden darf?
LG Tanja
Hallo! Sitze gerade vor meinen Unterlagen zu Jahresabschluss und bereite mich auf die mündliche Prüfung zur BIBU vor, habe aber langsam das Gefühl dass ich total ins Schleudern gerate.
Ich habe nun gelesen, dass erhaltene Anzahlungen mal als pass. RAP und mal als Verbindlichkeit auszuweisen sind, aber wann ist was richtig.
Und dann kommt auch noch die USt. ins Spiel, muss die auch aktiviert werden oder darf die überhaupt aktiviert werden?
Wäre schön, wenn mir das mal jemand idiotensicher kurz erklären könnte
Tanja