Moinsen.
Das mit der Artvollmacht hatte ich mir auch gedacht, nur..
Die Artvollmacht:
Sie ermächtigt den Inhaber zum Abschluss laufender Geschäfte einer gleichen Gattung für das Unternehmen, z.B. Einkauf, Lager usw.
Was in diesem Fall ja NICHT zutrifft. Der MA ist nicht GENERELL fuer solche Sachen zustaendig (Hausmeister oder aehnliches..), sondern hat die Vollmacht nur fuer diesen EINEN Fall bekommen. Diese Vollmacht liegt i.d.R. nicht in seiner Stellenbeschreibung.
Demnach ist es doch keine Artwollmacht (wie bei Automobileverkaeufern,..), sondern eine einmalige, im Voraus beschraenkte Vollmacht.
Gruss
Torben