Hallo zusammen,
ich habe hier ein Problemchen mit ner Studienaufgabe und weiß nicht so recht ob ich auf der richtigen Spur bei der Lösung bin:
Eine Firma ist unter S. Weber & Co. bekannt. Der Firmeninhaber S. Weber erhält von der IHK ein Schreiben, indem er den Hinweis bekommt das diese ein Ordnungsstrafverfahren gegen seine Firma wegen unzulässiger Firmierung einleiten möchte, da die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Zusätzliche Angaben: Der Vater von Herrn Weber ist vor der Jahresfrist gestorben. Herr Weber führt nach dem Tod des Vaters die Tätigkeit weiter.
Von seiner Verlobten hat sich Herr Weber 9000 Euro für Nachlassverbindlichkeiten geborgt. Diese sollen mit 5 % verzinst werden, die Verlobte soll am Gewinn des Unternehmens angemessen beteiligt werden. Über eine Arbeit im Unternehmen der Verlobten ist nichts angegeben. Am Verlust soll sie nicht beteiligt werden.
Zusätzlich plant Herr Weber eine Umstrukturierung der Firma, da im Zuge der bevorstehenden eine Gesellschaftsform angestrebt wird, bei der die Möglickeit besteht, seinen Bruder, seine Mutter und seine Schwester ebenfalls ins Unternehmen einzubeziehen. Die Familie ist zu je 1/4 erbberechtigt. Alle sollen mitarbeiten und am Gewinn/Verlust beteiligt werden. Ausnahme: die Schwester soll nur Teilhaberin sein und nicht am Verlust beteiligt werden.
Fragen:
1. Ist die Firmierung S.Weber & Co von der IHK zu beanstanden?
2. welche Gesellschaftsformen können nach der Umstrukturierung des Unternehmens gewählt werden?
3. Welche Gesellschaftsform ist am besten für das Unternehmen geeignet?
1. Ich habe hier zunächst die Firmierung beanstandet, da S. Weber & Co. nicht im Handelsregister eingetragen ist und es sich zunächst erst mal nur um einen Geschäftsführer handelt. Leider sind keine Angaben zur Firmierung vor dem Tod des Vaters vorhanden. Es heißt nur das Herr Weber die Tätigkeit seines Vaters fortsetzt nicht aber das er anders firmiert oder das die Firma vorher anders hieß bzw. ins HR eingetragen war, oder er den Firmennamen weitergeführt hat.
2. Gesellschaftsformen - Möglichkeiten: KG, oder OHG in Kombination mit einer stillen Gesellschaft, GmbH, GmbH & Co KG.
3. KG, da die Familie flexibel entscheiden kann, wer als Vollhafter/Teilhafter auftritt. Änderungen können hier flexibel erfolgen. Hauptsache mind. 1 Vollhafter und mind. 1 Teilhafter.
Bin ich hier auf dem richtigen Weg?
Über jeden Hinweis von Euch freue ich mich.
LG KIM:p