Die Frage wurde im Forum schon einmal beantwortet, du müsstest also noch
einmal genau suchen.
Steffi
Beiträge von steffi k.
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Ich habe auf der Seite von Wikipedia einige Informationen zu deinem Problem gefunden.Kann es dir jetzt leider nicht ausführlich erklären sondern nur ansatzweise.
Siehe Wikipedia unter: Europäische Geselllschaft, EG Richtlinie, Rechtsgemeinschaften
Also das Europäische Gesellschaftsrecht in dem Sinne gibt es erst seit 2004,
darin sind Info´s zur Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien, anstatt wie bisher mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage in jedem Land, hinterlegt. Damit ist es möglich einheitliche Gesellschaften zu gründen ohne an die Rechtsvorschriften der einzelnen Länder anzuecken( Zb. die Siemens AG ). In der EG-Richtlinie oder umgangssprachlich EU-Richtlinie werden die Rechtssetzungen der EU gemeinschaft genannt, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind und diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele verpflichtet.Die Richtlinien müssen so in nationales Recht umgesetzt werden, dass etwaig hierdurch begründete rechte für den Einzelnen erkennbar sind und er sie geltend machen kann. -
Hallo Tanja,
ich versuche mich mal an einer deiner Fragen.
Gründe für eine Personalgesellschaft
* die Gründung ist schon mit einer Person möglich
* als Kapitaleinlagen sind Geld - Sach - und Dienstleistungen möglich
außer bei der GmbH Stammeinlage 25.000 €
* die Gesellschafter haften alle unbeschränkt ( z.b. OHG ) und können bei gewöhnlichen Geschäften alleine die Entscheidungen treffen
* Gewinnverteilung : alle Geschäftsführer 4% seiner Einlage als Verzinsung, den Rest nach Köpfen
* Verlustverteilung direkt nach Köpfen
* bereits bei Eintritt haftet man schon für die anderen mit
* bei Austritt, Haftung noch weitere 5 Jahre ( OHG )
* Personalgesellschaften sind aufgrund iher strengen Haftungsbestimmungen kreditwürdiger -
Hallo Lilian,
Den Lieferverzug könnte man z.b. vermeiden in den man die Lieferung Kalendermäßig festlegt oder die Ware im Fixkauf bezieht, dann müßte der Käufer im Falle des Lieferverzugs auch keine Nachfrist setzen oder eine Mahnung zur Lieferung erstellen, sondern kann gleich von seinen Recht gebrauch machen und vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern wenn nachweislich ein Produktionsausfall eintritt.
Zur Mangelhaften Lieferung fällt mir leider auch nichts gescheites ein.
Ich hoffe ich konnte dir villeicht trotzdem helfen.Steffi aus Berlin
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Hallo Dorit,
ich habe gestern vor dem gleichen Problemm gestanden, aber vielleicht hilft dir mein Lösungsansatz weiter.
1. Bsp: In Autohäusern mit mehreren Filialen werden z.B. Verbrauchsmaterialien, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe oder Motorenöle die die Werkstatt zur Reparatur benötigt zentral eingekauft um vermehrte Bestellkosten zu vermeiden oder um höhere Preisnachlässe zu erzielen. Da man aus Lagerplatzgründen u. aus Kostengründen nicht alle möglichen Ersatzteile am Lager halten kann, wird jede Filiale im Dezentralen Einkauf Ersatzteile für Reparaturen individuell für jedes FZG im Just -In -Time Verfahren beim zuständigen Vertriebszentrum der jeweiligen Region bestellen. Aufgrund unterschiedlicher Durchlaufzahlen an Reparaturen oder Servicedurchsichten werden nur Selbstläufer Teile im Lager gehalten, deren Nachschub sich automatisch anhand der Durchlaufzahlen reguliert. Computerunterstützte Nachschubregelung um Engpässe zu vermeiden.2.Bsp: Bei Kaufhäusern oder Kaufhallen könnte ich mir vorstellen das es genauso ist. Täglich benötigte Waren werden zentral eingekauft und von einem zentralenWarenlager ausgeliefert. Aktionswaren z.b. Saison- oder Event bedingte Artikel könnten dezentral eingekauft werden. Die Menge der Ware könnte abhängig vom Standort, der Besucherzahlen und der Kaufkraft der Kunden sein.
Liebe Grüße aus Berlin Steffi