Beiträge von Fleetmaus

    Das kommt darauf an, wie du das mit dem "schlecht dastehen meinst"... Wirklich leisten kann ich mir das Studium nicht, ich hab dafür einen Kredit in Höhe von 12.000 EUR aufgenommen.

    Was das "Hinternhochbekommen" anbelangt. Zwischen dem Studium und dem Selbstständigmachen lagen fast zwei Jahre, in denen ich mich nur beworben habe und mich in Selbstmitleid gewälzt habe, ehe ich so wütend war, dass ich doch den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt habe. ;)


    Fleetmaus

    Wow, du bist echt lustig. Weißte wie umfangreich die korrekte Beantwortung dieser Aufgabe wäre? Guck doch mal HIER, dass sind die Onlineseiten und Übungen und weitere Verweise zum oben genannten Buch. Vielleicht hast du ja Glück und wirst dort fündig.

    Fleetmaus

    *lol* ich hab gerade gesehen, dass ausgerechnet Kapitel 8 derzeit das zum Download bereit stehende Beispielskapitel ist. 8o

    Zitat

    Original von Dotze
    Das ist ja heutzutage überall so. Und das erweckt den Eindruck, als ob nur noch Leute Jobs bekommen, die 5 Sprachen sprechen, PC-Pros sind, Diplom mit 1,x haben, im Ausland waren und diverse Praktika absolviert haben und das alles natürlich in Regelstudienzeit.

    Tja, Dustin, und nicht mal die bekommen die Jobs die sie haben wollen. Ich spreche 3 Sprachen, hab mehrere Jahre Auslandserfahrung (in verschiedenen Ländern), ein gutes Examen in der Regelstudienzeit und kenne mich aufgrund diverser Nebenjobs auch mit dem PC und dem Apple ziemlich gut aus. Allerdings habe ich genau 2 Handicaps. Erstens ich bin eine junge Frau im gebärfähigen Alter und zweitens erdreiste ich mich ein Kind zu haben, ohne verheiratet zu sein.

    Fleetmaus

    P.S.: einen Vorteil hatte das Ganze: Ich habe meinen Hintern hoch bekommen und mich selbstständig gemacht ;)

    Hi,

    ich würde vorschlagen, das Produkt unter einer komplett neuen Marke auf den Markt zu bringen. Unter einem Namen, der mit den anderen Produkten so gar nichts zu tun hat.

    Falls du für die Aufgabe noch etwas Zeit hast, wirf doch mal einen Blick in "Prinicples and Practice of Marketing" von David Jobber. Die Kapitel 7-11 befassen sich genau mit dem Thema der neuen Produkte und ihrer Einführung in den Markt. Das Buch ist zwar auf Englisch, aber super verständlich geschrieben, mit vielen Beispielen zur Verdeutlichung.

    Viel Erfolg

    Fleetmaus

    Hi Denny,

    also ich sage mal, mit der KG ist auf keinen Fall ein Vertrag entstanden, weil insbesondere der Kompl die Zustimmung zum Vertragsschluss verweigert hat.

    Bei Auktionen ist es meines Erachtens so, dass der Vertrag mit dem Ersteigerer entsteht. Es steht dem hier sicher auch nicht entgegen, dass A das Angebot im Namen der Firma abgegeben hat. Denn er wusste ganz genau, dass er nicht vertretungsberechtigt war.

    Ich nehme mal an, dass wenn du Google fragst zum Thema Auktionen auch Infos findest. Vielleicht auch auf den Seiten von Ebay.

    Meint
    Fleetmaus

    Hallo Denny,

    die erste Frage ist etwas hinterhältig gestellt, wo wie sie da steht mit den reichlich 14 Tagen. Denn die 14 Tage auf die sich § 626 II BGB bezieht ist tatsächlich nur die Zeit von der Kenntniserlangung des Kündiungsgrundes bis zur Aussprache der Kündigung. Darüber ist in deinem Fall so gar keine Rede. Die Kündigung selbst darf auch fristig ausgesprochen werden, nur besteht darauf halt kein Anspruch. Die außerordentliche Kündigung ist also rechtmäßig.

    Die ordentliche Kündigung allerdings nicht. Ein befristeter Vertrag kann ordentlich nur gekündigt werden, wenn dies im Einzelarbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Siehe § 15 TzBfG.

    Viel Glück
    Fleetmaus

    "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" pflegte einer meiner Profs immer zu sagen. Und Recht hat er. Das ist wie schon in einem anderen Thread BGB AT in einfachster Form. Denk doch bitte erst mal selber nach, ehe du andere bittest deine Aufgaben zu lösen.

    SCNR
    Fleetmaus

    Hallo Haschi,

    das sind beides Standardfälle im Rahmen des BGB allgemeiner Teil. Ein Blick in ein beliebiges Juralehrbuch wird dir weiterhelfen.

    Fleetmaus

    P.S. Die beiden Fälle findet man sogar, wenn man Google fragt... also erstmal nachdenken und selber rumlesen, ehe man andere um Lösungen bittet.

    Zitat

    Original von sesy
    Die OHG ist doch ein Formkaufmann nach §6 HGB.

    Nein ist sie nicht. Wenn eine Handelsgesellschaft die Voraussetzungen des § 105 HGB erfüllt, also ein Handelsgewerbe betreibt, ist sie schon Kaufmann nach § 1 HGB. Deshalb ist die Anmeldung im Handelsregister nach § 106 HGB nur deklaratorisch.

    Und dass der § 1 HGB auch auf die OHG Anwendung findet, ergibt sich aus dem von dir zitierten § 6 HGB.

    Meint immer noch
    Fleetmaus

    Hallo Sesy,

    die Eintragung der OHG ins Handelsregister ist nicht konstitutiv. Sie ist nur deklaratorisch. Deshalb könnte im Prinzip auch schon eine OHG bestehen, zumal auch hier der Gesellschaftsvertrag keinen Formvorschriften unterliegt, es sei denn es läge ein Fall des § 311 b BGB vor. Allerdings ist hier im Fall nicht die Rede von einer gemeinsam geführten Firma und deshalb gehe ich auch davon aus, dass es sich in Frage A um einen GbR handelt. Zu Frage B stimme ich dir bis auf die eine kleine Sache vollkommen zu.

    Fleetmaus

    Hi,

    Koalitionen im Arbeitsrecht sind "Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" also zum Beispiel Gewerkschaften. Die Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern sind aber Aufsichtsbehörden. In denen wird man nicht freiwillig Mitglied, sondern es besteht eine Zwangsmitgliedschaft.

    Fleetmaus

    So, noch mal von vorn. Es ist richtig, dass der Gesellschaftsvertrag nichtig ist, weil er nicht notariell beurkundet ist. § 311 b BGB. Es ist eben doch ganz günstig, wenn man denn ab und zu mal ins Gesetz guckt. ;) Ich hab auch im Kommentar nachgelesen. Durch diesen Formmangel, wird der GESAMTE Vertrag nichtig.

    Jetzt ist also die Frage, ob die OHG entstanden ist, oder nicht. Du schriebst, dass es in deinem Fall um den Zeitpunkt vor der Übereignung des Grundstückes geht. Durch die tatsächliche Vollziehung dieser Übereignung wäre der Formmangel des Vertrages geheilt. Ist hier aber noch nicht geschehen. Aber auch die Eintragung im HReg ist noch nicht passiert, aber die ist eh nur deklaratorisch.

    Ich behaupte jetzt aber mal folgendes: Die reine Gründung der OHG unterliegt ja keiner Formvorschrift, kann im Zweifel also sogar mündlich erfolgen. Deshalb würde ich sagen, die OHG ist wirksam entstanden, weil die beiden ja auch schon als solche nach außen aufgetreten sind.

    Für die Verbindlichkeiten der OHG haften A und B gesamtschuldnerisch, unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

    C kann sich also entweder an beide wenden oder an A oder B um seinen Kaufpreis zu bekommen.

    Meint
    die Fleetmaus

    Hi,

    seit wann muss denn die Gründung einer OHG notariell beglaubigt werden? Der Gesellschaftsvertrag bedarf keiner besonderen Form. NUR das Grundstücksgeschäft muss den vorgesehenen Formerfordernissen entsprechen.

    Die OHG beginnt zu existieren, wenn A und B anfangen nach außen für die OHG zu handeln. Es ist also für C gar kein Problem, seine Forderungen geltend zu machen.

    Fleetmaus

    Hallo Jule,

    ich kann dich soooooo gut verstehen. Ich hab vor reichlich 2 Jahren auch ein Fernstudium angefangen. Allerdings war ich da noch in einer Beziehung und nur auf Arbeitssuche. Heute bin ich so gut wie alleinerziehend, weil mein (neuer) Mann jeden Tag 16 Stunden unterwegs ist, hab mich selbstständig gemacht und brauche das Studium so eigentlich gar nicht mehr.

    Wenn ich nach 8 Stunden Arbeit und dann 4 Stunden Kind endlich Zeit für mein Studium hätte, falle ich eigentlich fast tot ins Bett.

    Ich glaube es ist ganz wichtig, dass man sich, auch wenn man immer das Gefühl hat zu wenig zu tun, regelmäßig einen Nachmittag oder einen Tag frei nimmt um den Kopf wieder frei zu bekommen. NUR so hab ich bis jetzt durchgehalten und werde es auch weiter tun. Denn die 12.000 EUR und die viele Zeit, die ich schon investiert habe, möchte ich wirklich nicht in den Sand setzen.

    Viele Grüße
    Fleetmaus

    Hi Chris,

    das ist gar nicht so einfach, da ich nicht weiß, wie tief und auf welche Bereiche bezogen die Vorlesungen und Übungen im Wirtschaftsprivatrecht bei euch liegen. Ich habe Jura studiert und könnte dir sicher ein paar Bücher mit Übungsfällen empfehlen, aber das bringt dir nix, wenn die dann total daneben liegen.

    Also womit beschäftigt ihr euch da? BGB? HGB? GmbhG?

    Lieber Gruß
    Simone