das würde heißen eine AG nimmt durch die Wandelanleihen viele kleine Kredite auf, aber wenn die AG diese in Aktien umwandelt gehen diese in das EK über. Schade wäre doch ein zu schönes Beispiel gewesen.
Trotzdem vielen Dank
das würde heißen eine AG nimmt durch die Wandelanleihen viele kleine Kredite auf, aber wenn die AG diese in Aktien umwandelt gehen diese in das EK über. Schade wäre doch ein zu schönes Beispiel gewesen.
Trotzdem vielen Dank
danke fürs erste
aber leider weiß ich immer noch nich, ob Wandelanleihen nun EK oder FK sind und vor allem ob ich diese in meine Stille Rücklagen einfügen kann
hallo allerseits,
habe da mal eine nette frage zum einstieg
Ich mache mir zurzeit gedanken über stille Rücklagen, so kann doch auch die bedingte Kapitalerhöhung, also Wandelanleihe, in die stillen Rücklagen einfließen. Ist ja im Grunde eine Eigenkapitalerhöhung. Wenn diese Wandelanleihen in Aktien umgewandelt werden, wird so die stille Rücklage aufgelöst (?!)
Könnt ihr mir eventuell weitere Gründe nennen, warum man stille Rücklagen auflösen muss/kann....
danke erstmals