Beiträge von millie181

    Hallo ihr Lieben,

    es lässt mir keine Ruhe. Ich hinterfrage alles.

    Stehe nun vor folgendem Problem:
    Am 9.6.01 wurde eine Maschine im Werk installiert. Die Anschaffungskosten betrugen 24.624,00 EUR. Die Nutzungsdauer beträgt 12 Jahre. Es wird höchsmöglich abgeschrieben. Ermitteln Sie den Restbuchwert am 31.12.08!

    Also deggressiv 16,67 % - alles klar.

    Meine Frage ist nun, muss ich jetzt von Juni - Dezember 2006 den anteiligen Abschreibungsbetrag ausrechnen?

    Muss man das immer anteilig machen, egal ob linear oder deggressiv? Bei der leistungsorientierten erinnere ich mich, dass es da gleich für ein Jahr abgeschrieben wird, also wenn wir es im März 2005 gekauft haben, schreib ich für das Jahr 2005 ab. Richtig?

    Ich habe bei der o. g. Aufgabe das komplette Jahr 01 abgeschrieben, komme auf einen Restbuchwert ´08 von EUR 5.872,04. Ist das richtig?

    Danke Dörte :)

    Ich habe meinen Fehler jetzt kapiert. 8) Manchmal steht in den Aufgaben nur 2% Skonto --> dann zieh ich die 2% von der Bruttorechnung ab und muss so auch die Vorsteuer korrigieren und manchmal steht in den Aufgaben 2% vom Listenpreis. Und dann muss ich die Vorsteuer dazu rechnen.

    Das ist fies und genaue Hinweise hat uns unser Lehrer nicht gegeben. Für ihn war das sicher logisch.
    Ich freu mich auf die Arbeit am Donnerstag 8o ... Ich hab jetzt hoffentlich so weit es geht alles kapiert, aber wir haben zu wenig geübt im Unterricht und mir schauderts vor seinen Aufgaben.

    Danke für die zahlreichen Antworten :)

    Ich habe heute auch gehört, dass das mit der HJ-Regel nicht mehr möglich sein soll.

    Es kann sehr gut sein, dass die Aufgaben schon ein bisschen älter sind. Wer kennt unsere Lehrer nicht? "Nehmen wa halt die Arbeitsbögen, die ich schon vor 20 Jahren benutzt" habe ... :)

    also in zukunft schreib ich monatsgenau ab und nix mit ein jahr oder halbes jahr, hab ich das jetzt so richtig kapiert?

    gruß*millie181

    Der Wechsel von der deggressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig!!!

    Der Wechsel von der linearen zur deggressiven ist nicht zulässig!

    Es gibt eine Formel um das Übergangsjahr zu errechnen:

    i = Übergangsjahr
    n = Nutzungsjahre
    p = AfA-Satz (deggressiv)

    i = n - (100/p) +1

    Aber aus der Erfahrung raus, nimmt man doch noch ein Jahr später. Angenommen es kommt dasÜbergangsjahr 4 raus, wechselt man im 5. Jahr.

    Der Grund des Wechsels ist der steuersparende Vorteil. Der Abschreibungsbetrag soll möglichst hoch sein, damit es sich mindernd auf den Gewinn ausübt.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Ist mir ja schon unangenehm wieder ein neues Thema zu eröffnen.

    Ich bin in Rechnungswesen jetzt eigentlich nicht so die Niete ... scheinbar aber schon. Ok, folgende Aufgabe:

    Wir kaufen am 10.10. .... einen Personalcomputer für 4.000,00 € netto. Nutzungsdauer 5 Jahre, lineare Abschreibung. Buchen Sie am Jahresende die Abschreibung!

    Ich würde so rechnen:

    100/5 = 20% Abschreibungssatz.
    4.000,00 * 20/100 = 800,00
    800/12 = 66,66666666...
    66,666666 * 3 = gerundet 200,00 €.

    Da ich den Lösungsbogen schon habe, weiß ich, dass die richtige Lösung 400,00 € ist. Wie komme ich darauf? Meine Freundin ist auf das gleiche Ergebnis wie ich gekommen.

    Ok jetzt bin ich drauf gekommen ... ha, schon mal etwas :)!

    Allerdings hat mich verwirrt, dass ich bei der ersten Beispielaufgabe, die 2% Skonto ja auch von den 54.000,00 € (Listenpreis) gerechnet habe. Da gab´s aber (wie du glaub ich erwähnt hast) ja kein Rabatt.

    Sehr verwirrend, da muss mal Jemand drauf kommen.

    aber ... ?(

    Der Weg ist ja so:
    Anschaffungspreis
    + Anschaffungsnebenkosten
    - Preisminderungen
    -------------------------
    = Anschaffungswert
    =============

    Da die Preisminderung ja erst später kommen in der Auflistung dieses Schemas und alle Minderungen beinhaltet (Boni, Rabatte, SKONTI, ...) habe ich nicht verstanden, dass ich das noch mal gesondert ausrechnen muss.

    --> 6.260,00 € * 6%/100= 375,60 €

    6.260,00 € - 375,60 € = 5.884,40 € * 2%/100 = 117,69 €

    Ok, wirklich vielen vielen Dank. Ich hoffe ich hab deine Nerven nicht zu sehr strapaziert. Ich muss mir einfach merken, dass es immer so ist. War doch jetzt richtig, wie ich es erläutert habe, oder? Wenn nicht, spring ich aus dem Fenster *g* Scherz.

    hm ... also jetzt bin ich verwirrt. ich glaub ich war zu voreilig mit dem antworten. habs scheinbar doch nicht verstanden.

    bei den beiden aufgaben, die ich genannt habe, ist mir klar, wie ich das bei der ersten aufgabe errechne. du hast gesagt, ich kann die erste aufgabe auch nach dem kalkulationsschema rechnen. hab ich für mich einmal durchgerechnet und bin auch drauf gekommen.

    aber wie komme ich bei der zweiten beispiel aufgabe über den rechenweg
    anschaffungspreis
    + anschaffungsnebenkosten
    - anschaffungspreisminderungen

    auf die anschaffungskosten?
    die zweite aufgabe ist mein problem. ich versteh nicht, warum wir das nach dem kalkulationsschema gerechnet haben. nun hast du ja geschrieben, man kan prinzipiell beide rechenwege nehmen. aber ich komm bei der zweiten aufgabe nicht auf das selbe ergebnis, wenn ich es nach dem "Nicht-Kalkulationsschema" mache.

    könntest du es mir mal mit zahlen vorrechnen? :help:

    verstehst du was ich meine?
    ja hast recht, ist leider nicht so einfach, dass so zu erklären, mit händen&füßen gegenüber ist das immer leichter.

    bin dir sehr dankbar für die hilfe.

    Mein Gott, vielen Dank, ist ja hier echt ein Glückstreffer :)

    Eine Frage hab ich trotzdem. Du hast geschrieben:
    Beide haben eigentlich die gleiche Grundlage. Es ist nur wichtig, dass Du Rabatt und Skonto nur auf den Kaufpreis ziehst.

    Aber wenn ich nach dem Kalkulationsschema gehe, ziehe ich den Skonto vom Zieleinkaufspreis und nicht vom Listenpreis ab.

    Verwende ich das andere Schema, ziehe ich Rabatte und Skonti vom Einkaufspreis ab, stimmts?

    Noch mal Vielen vielen Dank, der Sonntag ist fast gerettet - bis zur nächsten Aufgabe vermutlich :O. *g*


    millie181

    Hallo!
    grrrh .... hilfe. bitte! verzweiflung ist angesagt.

    Ein Hersteller stellt uns beim Kauf eines Lkw´s in Rechnung:
    Preis ab Werk 54.000,00 €
    16% USt 8.640,00 €
    Zahlungsbedingungen, 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto.

    Überführungskosten 860,00 € (+Ust)
    Zulassungsgebühren 90,00 €

    Ermitteln Sie den Anschaffungswert des Lkw´s.
    Rechnung:

    Anschaffungspreis
    + Anschaffungsnebenkosten
    ---------------------------------------
    - Anschaffungspreisminderungen
    ---------------------------------------
    = Anschaffungswert/kosten
    ======================

    jetzt das in Zahlen:

    54.000,00 €
    + 860,00 € + 90,00 € = 950,00 €
    ----------------------------------------
    54.950,00 €
    - 1.080,00 €
    -----------------
    = 53.870,00 €
    ==========
    das versteh ich auch. jetzt kommt das problem.

    neue aufgabe:
    Kopierer kostet 6.260,00 netto, 6% Rabatt, 96,75 € Transportkosten, 2% Skonto - nun soll ich abschreiben.
    Gelernt haben wir "Die Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen."

    ich würde jetzt nach dem oben aufgelisteten schema rechnen:

    6.260,00 €
    + 96,75 €
    ----------
    6.356,75 €
    - 375,60 € (6% Rabatt)
    - 125,20 € (2% Skonto)
    -----------
    5.855,95 €
    ======

    In der Schule haben wir dann aber nach dem Kalkulationsschema gerechnet:

    Listenpreis
    - Rabatt
    ---------
    Zieleinkaufspreis
    - Skonto
    -----------
    Bareinkaufspreis
    + Bezugskosten
    --------------
    Einstandspreis
    ==========

    also
    6.260,00 €
    - 375,60 €
    ----------
    = 5.884,40 €
    - 117,69 €
    --------------
    5.766,71 €
    + 96,75
    -------------
    5.863,46
    ======

    mit der summe haben wir jetzt die Abschreibung begonnen (linear + deggressiv).
    ich versteh überhaupt nicht warum wir das nicht nach dem ersten schema gerechnet haben.
    weiß das hier jemand??

    Hallo Baros,

    vielen Dank. Ich stand gestern auf ner sehr langen und dicken leitung. ich hab es irgendwann selbst verstanden :)

    aber jetzt hab ich ein neues problem :)

    ich hab dazu aber ein neues thema eröffnet, dieses kann geschlossen werden.

    --> Abschreibung || Abschaffungskosten


    millie181

    Hallo, bitte helft mir.

    hab eine Frage zu folgender Aufgabe:

    Wir kaufen für unsere Büroräume Möbel im Wert von 14.500,00 € zzgl. 16% Ust. Der Lieferer gewährt uns 10% Rabatt ein.

    1.1. Buchen Sie die Eingangsrechnung.

    087 BGA 13.050,00 €
    260 VSt 2.088,00 €
    an 440 Verbindlichk. 15.138,00 €

    das ist richtig, das weiß ich.

    1.2. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Banküberweisung unter Abzug von 2% Skonto. Buchen Sie den Zahlungsvorgang.

    Meines Erachtens bucht man jetzt so:

    440 Verbindlichk. 15.138,00 €
    an 280 Bank 14.877,00 €
    an 260 VSt 36,00 €
    an 087 BGA 225,00 €

    allerdings ist das wohl falsch, richtig soll sein:

    440 Verbindlichk. 15.138,00 €
    an 280 Bank 14.835,24 €
    an 260 VSt 41,76 €
    an 087 BGA 261,00 €

    ich versteh das aber nicht, denn man errechnte die 2% Skonto doch so:
    (13.050,00 € * 2%):100 = 261,00 €. Da ich die Vorsteuer jetzt berichtigen muss, muss ich (261,00 € * 16%):116% rechnen = 36,00 € und die Differenz sind die oben angegebenen 225,00 €, die praktisch der Nachlass sind. Da kein Nachlasskonto vrohanden ist, buch ich es in 087 BGA. Oder nicht??? ?(

    Versteht hier jemand meine Frage? Ich hoffe ja, ich verzweifel. Schon einmal vielen Dank!!!