Hi Reinhard,
ja das ist gut.
Also bekommt er keinen Schadenersatz für Tiefgarage und Taxi?
Gruß Sabrina
Hi Reinhard,
ja das ist gut.
Also bekommt er keinen Schadenersatz für Tiefgarage und Taxi?
Gruß Sabrina
Vielen Dank
Das hat mir schonmal weitergeholfen.
Wobeio ich mir noch unschlüssig bin ist die Sache mit dem Auto. Was kann der Käufer da machen? Es ist ja kein Schaden festgestellt worden. Und der Händler hat zuvor das Verdeck überprüft. Also müsste ja schadenersatz niocht in Frage kommen.
Gruß Sabrina
H ihr,
ich habe folgende Probleme
1.) K kauft euín Fahrrad. Es ist dem Verkäufer bekannt, dass die Pedale häufiger kaput gehen. Bei der ersten Fahrt gehen K die Pedale kaputt. Er bricht sich die Arme und Beine. Fährt mit dem Taxi (20 €) ins Krankenhaus (30€). Welche rechte hat er?
2) Was ist wenn bei dem Fall 1.) wenn K auch wusste das die Pedale oft kaputt gehen?
3) A kauft 30 Jahre ale Ohrringe bei B. Die Ohrringe sind als goldene ausgezeichnet. Zu huae stellt A fesst das es vergoldetes Messing ist. B wusste dieses aber wirklichn iht. Was hat A für Rechte?
4) K kauft bei C ein Cario. Bei der ersten Fahrt begommt es zu regnen. K bekommt das Verdeck nicht zu und fährt in eine Tiefgarage (10€) da er einen wichtigen Termin hat nuimmt er ein Taxi (20€). Später bringt er das Auto in die Werksatt, jedoch finden die keinen schaden. Welche Rechte hat K und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Schon mal vielen Dank ich hoffe ihr könnt mir helfen
Gruß Sabrina