Beiträge von Julia N.

    Ermitteln Sie die Einkünfte aus Gewerbebetrieb


    Frau B. betreibt in Hamburg-Wandsbeck einen Sanitärgroßhandel als Einzelunternehmung. Sie ermitteln den Gewinn nach § 4(1) i.V.m. § 5 EStG. (§7 g kommt nicht in Betracht).
    Ihr EK laut Steuerbilanz betrug:
    Zum 31.12.01 189.800 €
    Zum 31.12.02 211.500 €

    Die in 2002 gebuchten Privateinlagen betrugen 20.000 €, die Barentnahmen 60.000 €.

    Die folgenden Sachverhalte sind für die Gewinnermittlung 02 zu überprüfen. Der Gewinn ist ggf zu berichtigen. Es soll der niedrigst mögliche Gewinn ausgewiesen werden.

    a) im April 01 wurden 2 Regale für das Lager für je 400 € zzgl USt angeschafft und linear mit 10% abgeschrieben. In 02 hat Frau B. die Regale voll abgeschreiben mit der Begründung, es handele sich um GWG.
    b) Aus dem Betriebsvermögen wurde am 10.10.02 ein PC für private Zwecke entnommen. Der Teilwert beträgt zu diesem Zeipunkt 600 €. Der PC war am 15.6.01 für 2200 ne erworben wurden. Nutzungdauer 3 Jahre.
    c) Säumniszuschläge für Est in Höhe von 30 € und USt in Höhe von 81 € wurden als Betreibsausgabe in 02 gebucht

    Die Aufgabe geht noch weiter im Bereich Beteilung und vermietete Gebäude. Aber ich denke, es geht zu weit, dass alles hier zu schreiben.

    Ich habe keine Probleme damit die Bilanzansätze zu ermitteln, aber wie muss ich dann weitermachen? Kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
    PS: Die Aufgabe stammt aus der Abschlussarbeit von ILS.

    Danke
    (julia.nummer@freenet.de)

    Folgender Sachverhalt.
    A prozessiert seit 15.3.1 mit B. Nach vernünftiger kfm Beurteilung muss am 31.12.1 mit Prozesskosen in Höhe von 15.000 gerechnet werden. Am 10.3.2 entscheidet das Gericht und A obsiegt. Die Kosten des Verfahrens hat der unterlegene B zu tragen.
    Die Gerichtsentscheidung war im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschluss (15.8.2) für das Jahr 1 rechtskräftig.

    Ich soll nun den Sachverhalt steuer- und handelsrechtlich beurteilen und R 31c EStR einbeziehen.

    Ich bin mir im Moment nciht sicher ob es sich wirklcih um eine Rückstellung handelt oder um eine werterhellende Tatsache.

    Danke für euere Hilfe.

    Hallo,
    gegeben ist
    BGA AKHK900 Zugang 150 Abgang - Umbuchung - Zuschreibung - kumulierte Abschreibung 450 - Buchwert XO - 600

    Verkauf eines LKW (im Januar des Jahres X1):
    AK: 150
    Buchwert XO: 30
    Verkaufspreis: 25

    Wie muss ich den Verkauf im Anlagespiegel erfassen? Einfach unter Abgang die 150 erfassen?

    Danke für eure Hilfe
    Julia

    Hallo ihr fleißigen Helfer,
    meine Aufgabe in Kurzfassung:
    - VZ 1999-trotz wiederholten Mahnung ESt-Erklärung nicht abgebeben.
    - 16.6.01 Zwangsgeld in Höhe von 600 festgesetzt
    - daraufhin geht am 22.9.01 die Est-erklärung beim Finaznamt (FA) ein
    - festgesetzt ESt für VZ 1999 = 23.430 €
    - wegen der verspäten Abgabe seitzt das FA einen Verspätungszuchlag von 2500 € fest
    1. Zwangsgeld und Verspätungszuschlat rechtsmäßig?
    Ich sage nein zu beiden (Zwangsgeld wurde nicht vorher angekündigt / Verspätungszuschalg zu hoch, wenn dann nur 10% von 23430)
    -> Ist das richtig?
    - für VZ 2000 wird Est auf 27000 € geschätzt
    - 17.5.02 von FA bei Post aufgeben
    - 1.5.02 zieht die Familie um und hat es nicht dem FA mitgeteilt - Brief erscheint daher erst am 26.5.02 bei Familie
    2. am 26.6.02 erscheint die Familie bei mir und bittet um Rat bzw. will sich zur Wehr setzen gegen die Schätzung
    -> Einspruch kann nicht mehr eingelegt werden, da hier für die Frist verstrichen ist (17.5. + 3 Tage = 20.6.06)

    Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich geschrieben. DANKE für euere Hilfe
    Julia

    Hi,
    folgendes:
    Die KG hat im Jahr 98 von S, der schwester des komplementärs ein mit 6% zu verzinsendes Darlehen in Höhe von 100.000 € aufgenommen. Mit Urkunde vom 1.4.03 hat S ihrem Neffe B die Darlehensforderung unentgeltlich übertragen. Die KG hat in 2003 ZHinsen an S in Höhe von 1000 und an B in Höhhe von 5000 € überwiesen.

    Sind die Zinsen für die KG Betriebsausgaben? Wo finde ich den Gesetzestext?

    Danke Julia

    L erklärt N wahrheitswidrig, dass er Angestellter des Autohändlers M sei und kauft ein gebrauchtes Fahrzeug für 18.000 € ein. Es wird Barzahlung bei Abholung des Wagens vereinbart. M der den Vorgang nicht kennt, wird nach wenigen Tagen von N zur Abnahme des Wagens aufgefordert. Er sieht sich das Fahrzeug an und erkennt, dass es einen wesentlich höheren Wert hat.
    a) Untersuchen Sie ob M den Wagen übernehmen kann.
    b) Welche Ansprüche hat N, wenn M kein Interesse an dem Wagen hat?

    L ist ja kein Bevollmächtigter sondern ein sozusagen unbekannter Dritter.

    Aber wie soll ich a) und b) beantworten? Ich bin über jeden Tipp dankbar.

    c) Erläutern Sie ob M erfüllen muss, wenn er N vor längerer Zeit mitgeteilt hat, dass Lehmann bevollmächtigt sei, dieser aber kurz danach wegen Untreue entlassen wurde. Die Entlassung hatt M dem N nicht mitgeteilt.

    Ich sehe lauter ????

    Julia

    Was fällt euch zu folgender Diskussion noch ein:

    Ein bedeutender Teil der Investiton dt Unternehmen wurde in den letzten jahren ins ausland getätigt, während die invest. im inland mit der gestiegenen ertragskfraft der unternehmen nicht mithielten. auch im zusammenahng mit der einführung des binnenmarktes der EU wird in der öffentlickeit eine dikussion um den industriestandort BRD gefürht, dem mangelnde Attraktivität und abnehmende Wettbewerbsfähigkeit vorgeworfen wird. dieser vorwufr wird von verschiedenen seiten zurückgewiesen.

    Aufgabe: Nehmen Sie zu dieser Diskussion Stellung: Gehen sie dabei auf vier wirtschlaftlich bedingte wesentliche Standortschwäschen und -stärken in Dtl ein.

    Ich habe folgendes:
    Schwächen: wenig Rohstoffe, hoche Steuerbelastung
    STärken: flexible kapazitätsorientierte Arbeitszeitmodelle

    Was meint ihr, bin ich auf dem richtigen Weg oder habe ich ein total falschen eigeschlagen. Bin über jeden Tipp dankbar.

    Julia

    Hallo,
    ich habe jetzt echt ein Problem, denn ich verstehe die Aufgabe, die mir gestellt wurde nicht. Ich weiss nicht, was bzw. wo ich ansetzen soll. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
    Folgendes
    Eine AG weist im Berichtsjahr folgende Daten aus (TEuro)
    - außerordentliches Ergebnis (vor Abzug der Steuern v. E u E) 15
    - Finanzergebnis (vor Abzug der Steuern v. EuE) 1.900
    - Bewertungsergebnis (vor Abzug der Steuern v. EuE) 85
    - Betriebsergebnis (vermidert umd das Bewertungsergebnis) 48.000
    - Steuern vom Einkommen und Ertrag 26.500
    - mittel- und langfristiges Fremdkapitalzum Geschäftsjahresbeginn: 300.000
    - mittel- und langfristiges Gesamtkapitl zum Geschäftsjahresbeginn 445.000
    - betriebsnotwendiges Kapital zum Geschäftsjahresbeginn:425.000
    - Anlagevermögen zum Geschäftsjahresbeginn: 180.000
    - Umsatzerlöse: 920.000
    - Zinsaufwendungen für das mittel- u. langfristige Fremdkapital: 30.000

    Frage ist:
    a) Ermitteln Sie die prozentuale Erfolgsstruktur der AG im Berichtsjahr und
    b) beurteilen Sie die Zusammensetztung des Unternehmenserfolges.

    Danke

    Hallo,

    Nachstehend einige Daten des Anlagegitters zum Sachanlagevermögen eines Industrieunternehmens
    -Zuschreibungen im Berichtsjahr 1,5 Mio €
    -Abschreibungen im Berichtsjahr 3 Mio. €
    Abschreibungen im Vorjahr 3,5 Mio. €
    Zugänge im Berichtsjahr: 2 Mio €
    Abgänge im Berichtsjahr: 4 Mio.€
    Kumulierte Abschreibungen (Stand Berichtsjahresende) 60 Mio. €
    Anschaffungs- und Herstellungskosten (Stand: Vorjahresende) 64,5 Mio €

    Die Frage lautet: Stellen Sie fest, wie hoch der wertmäßige Bestand des Sachanlagevermögens am Berichtsjahresende ist.

    Was soll ich hier machen. Bisher habe ich das AK/HK des Sachanalagevermögens am Berichtsjahresende errechnet mit 61 Mio.

    Wie komme ich jetzt auf diesen wertmäßigen Bestand?

    DAnke für euere Hilfen
    Julia

    Hallo zusammen:

    Zur atypischen stillen Gesellschaft erhält der stille Gesellschafter als typischer Gesellschafter beim Ausscheiden - je nach vertraglicher Gestaltung - einen Anteil am "gewachsenen Geschäfts- oder Firmenwert und an den stillen Reserven.
    Angenommen: Die Abgeltung am Geschäfts- oder Firmenwert belaufe sich auf einen Betrag von 60.000 und der atypische stille Gesellschafter hatte einen vertraglichen Anspruch auf 30% der stillen Reserven sowie des Geschäfts oder Firmenwertes. Für die stillen Reserven in der Betriebs- und Geschäftsauststattung stellt sich die Abfindung auf 45.000. Das zurückgezahlte Eigenkapital des stillen Gesellschafters beläuft sich auf 400.000.

    Wie hat der verbleibende und somit auszahlende Unternehmer diese Zahlungen bilanziell zu behandeln und zwar in der Handels- und in der Steuerbilanz? Wie hoch schätzen Sie nach dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters den "gewachsenen" Geschäfts- oder Firmenwert in dem Unternehmen ein?

    -> Ich verstehe im Moment nur Bahnhof.

    LG Julia

    Hallo.

    folgende Aufgabe soll ich bewältigen:
    In § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG wird zur Bewertung des Umlaufvermögens ausgeführt, bei einer voraussichtlich andauerenden Wertminderung KÖNNE der niedrigere Teilwert angesetzt werden.

    Ich soll zu diesem Satz kritisch Stellung nehmen.

    DANKE

    Hallo,
    ich habe mir die Buchungssätze zusammengeschrieben. Wäre super wenn du sie dir nochmal anschauen könntest.
    zu a)
    KBil: Forderungen an verbundene Unternehmen 540
    KGuV: an Verbindlichkeiten an verbundenen Unternehmen 540+

    KBil: -
    KGuV: Sonstige betriebliche Erträge 20
    an Zisaufwand 20
    zu b)
    KBil: -
    KGuV: Sonstige betriebliche Erträge 7
    an Zinsaufwand 7

    DANKE für deine Hilfe
    Julia

    Halli Hallo,
    ich soll Buchungssätze für die die Aufstellung der Konzernbilanz und Konerzn-GuV aufstellen. Ich habe aber echt im Moment ein Brett vor dem Kopf. Vielleicht kann mir jemand beim entnageln helfen:
    a) Das Mutterunternhemen gewährt dem Tochterunternehmen ein Dahrlehen in Höhe von 600 bei 90%iger Auszahlung. Das TU schreibt das Disagio jährlich mit 20 ab. Das MU realisiert den Ertrag aus dem Darlehensgeschäft in einer späteren Periode. Ausweis des Darlehens beim MU als Forderung gegen verbundene Unternehmen, beim TU als Verbindlichkeit des verbu. Unternehmen. Das TU erfasst die Abschreibung auf das Disagio unter Zinsaufwand.
    KonBil: ??
    KonGuV: ??

    b) Das TU hatte von der Mutter ein weiteres Darlehen über 100 erhalten, jedoch im selben Jahr bereits wieder zurückgezahlt. Dafür hatte das MU Zinsen in Höhe von 7 erhalten.
    KonBil: ??
    Kon GuV: ??

    Wäre toll wenn mir jemand helfen kann.
    Julia

    Darf ein kleiner oder mittlerer Betrieb im Fördergebiet neben der Sonderabschreibung nach FördG noch die Sonderabschreiubng nach § 7g EStG in Anspruch nehmen?

    DANKE schon im Vorraus.

    1. Folgender Sachverhalt: Der Steuerpflichtige baut im Jahr 2003 ein Mietwohnhaus in der Innenstadt von Erfurt. Wohnfläche 400qm und Herstellungskosten 950.000 €. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für Investitionszulage?
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    Investitionszulage kann nicht gewährt werden, wegen § 3 (1) InvZulG.

    Was meint ihr - ist mein Ansatzpunkt richtig?

    2. Der in die Handwerksrolle eingetragene Bauhandwerker Kelle aus Gera hat im Jahr 2003 nie mehr als 230 Mitarbeiter. Im Juni 03 stellt er für 4 Monate 30 neue Mitarbeiter ein, um einen Auftrag fristgemäß fertigzustellen. Gilt dieser Betrieb als begünstigter Handwerksbetrieb?
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    Ich denke ja, § 2 (2) Nr. 2 InvZulG - bin mir aber wegen der Beschränkung der Mitarbeiter nicht sicher.

    Danke für euere Mithilfe
    Julia

    Hi Leuts - folgender Sachverhalt:
    Eine Volkswirtsschaft durchläuft eine Rezession. Zur Wiederbelebung der Konjunktur erhöhen Bund und Länder ihre Staatsausgaben. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Ausgaben sind zusätzliche staatliche Einnahmen erforderlich.
    Nennen und begründen Sie eine Möglichkeit der Aufbringung dieser Mittel, die sich mit dem Ziel der konjunkturellen Belebung vereinbaren lässt.

    Hat jemand einen Lösungsvorschlag für mich?

    Danke!