Hi zusammen,
meine Frage betrifft Lohn und Gehalt.
A, wohnhaft in Mainz, ist Arbeitnehmerin in einem Kaufhaus in Frankfurt. Wegen besonders guter Leistungen erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine Blumenvase geschenkt. Der Arbeitgeber hat die Vase für 50 Euro eingekauft und wollte sie für 80 € im Kaufhaus verkaufen. In Mainz hätte die Vase nur 75 € gekostet. A hat bisher noch keine verbilligte oder geschenkte Ware von demArbeitgeber erhalten.
Ist der Erhalt der Vase steuerpflichtig? Begründen Sie bitte Ihre entscheidung.
Vielen Dank für ein paar Infos zu der Frage ich habe von Lohn und Gehalt keinen blassen schimmer.